Reichsgericht

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Das Reichsgericht war in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern Altösterreichs, im Juristendeutsch Cisleithanien genannt, von 1869 an der ranghöchste Gerichtshof. Ein Verfassungsgerichtshof bestand damals noch nicht, der Verwaltungsgerichtshof nahm seine Tätigkeit 1875 auf. Das Reichsgericht tagte in Wien 1., Schillerplatz 1-2 / Nibelungengasse 4 (Schillerhof), wo von 1919 an der Verfassungsgerichthof tätig war.

Letzter Präsident des Reichsgerichts wurde 1913 der von Kaiser Franz Joseph I. dazu ernannte Tiroler Rechtsanwalt, Grundbesitzer und vormalige Abgeordnete Karl Grabmayr von Angerheim. Das Gericht war von den ersten Gesetzesbeschlüssen der Provisorischen Nationalversammlung nicht direkt betroffen, stellte seine Arbeit aber im Dezember 1918 ein, nachdem es am 23. November 1918 in der amtlichen Wiener Zeitung noch Sitzungen angekündigt hatte, die sich mit nicht in Deutschösterreich handelnden Vorgängen befasst hätten. Grabmayr wurde 1919 zum Präsidenten des (deutschösterreichischen) Verwaltungsgerichtshofs ernannt.

Siehe Wikipedia: Reichsgericht (Österreich).