Automobil

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BildnameName des Bildes Autodiebstahl.jpg
BildunterschriftInformation, die unterhalb des Bildes angezeigt werden soll Autodiebstahl

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1892 fuhr die erste "Kraftdroschke" Gottfried Daimlers durch die Innenstadt und erweckte das Interesse der Kutschen- und Wagenbauer (Automobilbau). Hof und Adel begannen sich als erste des neuen Fahrzeugs zu bedienen. Bereits 1897 wurde in der Rotunde eine "Internationale Fahrrad-, Automobil- und Sport-Ausstellung" abgehalten, am 1. Mai 1899 fand die erste (ausschließliche) Automobilausstellung statt, und 1903 wurde eine Autofernfahrt Paris-Wien veranstaltet; in Wien fand in diesem Zusammenhang ein Wettfahren der Konkurrenten in der Hauptallee (2) statt.

1905 wurden Sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern erlassen (Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. September 1905, RGBl. Nr. 156), das unter anderem die behördliche Prüfung und Genehmigung, den Führerscheinzwang, die Kennzeichentafeln (Kraftfahrzeugkennzeichen) und die zulässige Fahrgeschwindigkeit festlegte. Im selben Jahr trat ein Komitee des Justizausschusses zu Beratungen über eine Haftpflichtversicherung und Maßnahmen gegen Fahrerflucht zusammen (Automobil-Haftpflichtgesetz vom 9. August 1908). Daraufhin wurde das durch den Magistrat für die Innenstadt verfügte Fahrverbot für Automobile und Fahrräder, das von dem 1896 gegründeten Radfahrverein "Österreichischer Touring-Club" heftig bekämpft worden war, aufgelassen; ab 1909 gab es Konzessionen für "Automobilfiaker"-Standplätze.

Am 1. März 1910 zählte man in Wien 2.545 Automobile, am 30. Juni 1913 6.190 Automobile (darunter 1.619 Taxis), Ende 1918 nur rund 1.100 (Freigabe des Autoverkehrs am 18. Dezember 1918). Ab 1. Oktober 1918 gab es in 3, Marxergasse 30, eine Spezialfachschule für Automobilismus (eine Fahrschule). Am 11. Februar 1921 beschloß der Gemeinderat die Einhebung einer Kraftwagenabgabe, die von der christlichsozialen Opposition heftig angegriffen wurde. 1921 zählte man 2.442 LKW, 5.714 PKW und 3.518 Motorräder. Die Zunahme des Verkehrs erforderte die Ausbildung und den Einsatz von Verkehrszeichen und Ampelanlagen sowie verkehrsregelnde Maßnahmen. Manuelle Verkehrsregelung (in den zwei Phasen "Fahrt" und "Halt") gab es ab 1925 (in den noch heute gebräuchlichen drei Phasen seit 1927), die probeweise Inbetriebnahme einer beleuchteten Verkehrsampel an der stark frequentierten Kreuzung Kärntner Straße-Ringstraße erfolgte 1926, Sperrketten zur Verhinderung des regellosen Fußgeherverkehrs an Kreuzungen wurden erstmals 1928 angebracht (markierte Fußgeherstreifen an den Kreuzungen Kärntner Straße beziehungsweise Wollzeile-Ringstraße erstmals 1929). 1925 zählte man in Wien 6.200, 1927 7.108 und 1929 9.354 PKW. Am 30. Juni 1930 gab es 8.159 LKW und 11.466 PKW, am 30. September 1935 8.758 LKW und 29.129 PKW beziehungsweise Motorräder). Die Zahl der Verkehrsunfälle war relativ sehr hoch (1929: 134 Tote und 5.175 Verletzte). Am 1. Juni 1930 wurde die Haftpflichtversicherung gesetzlich neu geregelt. Seit 19. September 1938 (Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich vom 18. Mai 1938, RGBl. Nr. 171) gilt in Wien die Rechtsfahrordnung (das Gesetz vom 20. Dezember 1929, das die Umstellung bis 1. Dezember 1932 gefordert hatte, war in den östlichen Bundesländern [Wien, Teile von Niederösterreich und Steiermark, Burgenland] nicht eingehalten worden); auch in Ungarn und in der Tschechoslowakei galt die Linksfahrordnung. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand 1949 (8. bis 15. April) im Prater die Erste Automobil-Ausstellung statt. In den 1950er Jahren nahm die Zahl der Kraftfahrzeuge stark zu (jeweils 31. Dezember): 1950: 18.794 LKW, 19.216 PKW, 22.307 Motorräder. 7955: 22.410 LKW, 51.334 PKW, 54.030 Motorräder. 1960: 24.848 LKW, 137.920 PKW, 43.206 Motorräder, 43.015 Motorfahrräder. 7970: 29.476 LKW, 319.853 PKW, 13.786 Motorräder, 45.001 Motorfahrräder. 1980: 39.536 LKW, 470.826 PKW, 43.842 Krafträder. Nicht immer analog dazu veränderte sich die Zahl der Verkehrsunfälle.

Seit 1. Jänner 1987 müssen in Österreich neuzugelassene Automobile bis 1,5 Liter, seit 1. Jänner 1988 auch solche über 1,5 Liter Hubraum mit Katalysatoren ausgestattet sein. Am 1. August 1987 wurden die bis dahin einheitlich berechneten Haftpflichtprämien freigegeben, was zu einer Steigerung des Wettbewerbs führte. 1988 gab es 524.394 PKW (bei Unfällen 90 Tote und 8.931 Verletzte). Auch in den Volksprater fand das Automobil frühzeitig Eingang (Autodrom).


Vergleiche: