Kraftfahrzeugkennzeichen

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 26.08.2014 durch WIEN1.lanm09eic

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Kraftfahrzeugkennzeichen (für Wien). Nachdem bereits 1756 die Numeration der Lohnkutschen verfügt worden war (ausgenommen die sogenannten Unnumerierten), wurden 1905 auch sicherheitspolizeiliche Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern erlassen; die Verordnung des Ministeriums des Inneren vom 27. September 1905 (Regierungsgesetzblatt Nummer 156) legte fest, dass am Fahrzeug vorne und hinten Kennzeichentafeln angebracht sein mussten; sie waren weiß und trugen schwarze Schrift, bestehend aus einer Buchstaben-Ziffern-Kombination. Der Buchstabe kennzeichnete das Land (für Wien bis 1938 „A"), die Zahl stellte eine Evidenznummer dar; sie durfte maximal dreistellig sein, andernfalls musste hinter den Buchstaben zunächst eine römischen Ziffer treten.

Durch das Kraftfahrgesetz vom 20. Dezember 1929 (dazu Verordnung vom 12. Mai 1930) wurden die Kraftfahrzeugkennzeichen geändert (schwarz mit weißer Schrift [nach englischem Vorbild], maximal zweizeilige Schrift). Im April 1939 wurde der Kennbuchstabe für Wien das bis heute verwendete „W" (für das benachbarte Niederdonau [ehemals Niederösterreich] „Nd") festgelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg galten in der sowjetrussischen Besatzungszone schwarze Tafeln mit weißer Schrift (vor der Nummer [Wien wurde die Serie 1-19.999 zugeteilt] und dem „W" für Wien stand die rotweißrote Bundesfarbe, hinter der Nummer das farbige Bundeslandwappen).

Nach der Wiederverlautbarung des Kraftfahrgesetzes 1937 am 20. Mai 1947 wurden die Kennzeichentafeln ausgetauscht (schwarze Tafeln mit weißer Schrift, Kennbuchstabe „W" und eine mindestens zweistellige Zahl).' Anfangs wurden vierstellige, dann fünfstellige Nummern vergeben; die Zuweisung zwei- und dreistelliger Kraftfahrzeugkennzeichen blieb dem Polizeipräsident vorbehalten (im Volksmund bildete sich für diese die Bezeichnung „Prominentenkennzeichen"; jedenfalls trugen die Kraftfahrzeuge von Regierungs- und Landesregierungsmitgliedern, aber auch von Abgeordneten und sonst, führenden Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft oft derartige Kennzeichen). Einer Reihe von Behörden und Institutionen wurden bestimmte Tausenderserien zugewiesen (beispielsweise Stadt Wien 75 und 76, Taxi 40 und 41 [später auch 840 und 841], UNIDO 44, Autobusse 70 [später auch 770]). Als die fünfstelligen Zahlen Mitte der 50er Jahre erschöpft waren, ging man auf sechsstellige Kraftfahrzeugkennzeichen über (ab 1958 Serie 400.000, danach [in dieser Reihenfolge] 500.000, 600.000, 300.000, 200.000 und schließlich ab November 1989 100.000 [endend mit 106.000]).

Ab 1. Jänner 1990 wurden in Österreich (und damit auch in Wien) nach längerer Diskussion (in deren Verlauf Friedensreich Hundertwasser Gegenvorschläge vorlegte, die eine Beibehaltung der bisher, weißen Schrift auf schwarzem Grund ermöglichen sollten) neue Kennzeichentafeln beschlossen, die schwarze Schrift auf weißem (reflektierendem) Grund aufweisen, aus Identitätsgründen oben und unten doppelte rote Linien (Staatsfarben) besitzen sowie zwischen dem Ortskennzeichen und der Zahl leicht erhaben das jeweilige Landeswappen in Farbe. Das Ortskennzeichen für Wien blieb unverändert (W), rechts daneben steht das Wiener Landeswappen, danach folgt eine sechsstellige Ziffern-Buchstaben-Kombination (Beginn der Nummerntafelausgabe mit fünfstelliger Zahl und nachgestelltem A, dem noch 1990 B und 1991 C folgten, danach im zweiten Halbjahr 1991 Übergang zu dreistelligen Zahlen mit zwei nachgesetzten Buchstaben) und (nach Erschöpfung dieser Serie [Y-Kombinationen wurden nicht vergeben]) seit August 1994 vierstellige Zahlen mit zwei nachgesetzten Buchstaben. Gegen Gebühr können sogenannte Wunschkennzeichen (selbstgewählte Buchstaben-Ziffern-Kombination mit mindestens vier, höchstens jedoch sechs Stellen) erworben werden. Die für bestimmte Kraftfahrzeuggruppen festgelegten Sonderkennzeichen (von Anfang an vierstellige Zahlen mit einer fixen Zwei-Buchstaben-Kombination) gelten auch (manche nur) für Wien (beispielsweise MA für Magistrat, TX für Taxi). Für den diplomatischen Dienst ist WD ohne nachfolgendes Wappen vorgesehen. In den niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaften in der Umgebung Wiens stehen beispielsweise die Buchstaben WU für Wien-Umgebung, BN für Baden, KO für Korneuburg, MD für Mödling, SW für Schwechat und TU für Tulln.

Literatur

  • Felix Czeike: Kleine Geschichte der Fahrzeugkennzeichen. In: Wiener Geschichtsblätter. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien. Band 45, 1990, S. 39 ff.
  • Josef Pompl: In ihnen spiegelt sich die Zeit. Jubiläum der Kfz-Kennzeichen. In: Wiener Zeitung, 18.07.1982, S. 6