Oberlandesgericht

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1. Mai 1850
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 23242
GND
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  • 1., Schmerlingplatz 10-11

Frühere Adressierung

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Geschichte

Nach Aufhebung der letzten privilegierten Gerichtsstände (1849) erfolgte mit kaiserlichem Entschluß, vom 14. Juni 1849 und deren Folgebestimmungen eine Umgestaltung der Gerichtsorganisation. Das Oberlandesgericht wurde als Nachfolgeorganisation des k. k. Appellations- und Criminal-Obergerichts für Österreich unter und ob der Enns geschaffen. Es war in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in III Instanz zuständig. Die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz übten die Bezirksgerichte aus und in II Instanz waren die Landesgerichte zuständig. Ab 1. Mai 1850 war das Oberlandesgericht zunächst für Niederösterreich und Wien zuständig (RGBl 138). Das Gericht verblieb zunächst im Gebäude des Appellationsgerichts in der Herrengasse 23 (ehemals 61).

Die Wirksamkeit für Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg begann am 31. August 1854; 1921 fiel auch das Burgenland in seinen Sprengel. Am 7. Juni 1864 übersiedelte es in die Herrengasse 7 und bereits am 25. Mai 1868 zog das Oberlandesgericht erneut um, in die Seilerstätte 22, in den sogenannten Schlosshof. Schließlich erfolgte am 3. Juli 1881 erneut ein Umzug in den Justizpalast nur um am 7. August 1897 wieder zu übersiedeln, dieses Mal in die Laudongasse 17 (Palais Schönborn). 15 Jahre später am 28. Juni 1912 wurde das Oberlandesgericht wieder in den Justizpalast einquartiert. Seit 1921 war es zudem zuständig für das neue Bundesland Burgenland.

Mit der Errichtung des Oberlandesgerichts Linz (1939) für Oberösterreich und den Sprengel des Landgerichts Salzburg (der bereits 1924 dem Oberlandesgericht Innsbruck zugewiesen worden war) beschränkte sich die Zuständigkeit auf Wien und Niederösterreich (Niederdonau, dem auch der nördliche Teil des Burgenlands eingegliedert wurde). Aufgrund des Justizpalastbrandes wurde vom 18. Juli 1927 bis 14. September 1931 das Gebäude in der Herrengasse 17 (Landhausgasse 2-4, Bankgasse 3) als Ausweichquartier für das Oberlandesgericht genutzt und übersiedelte dann wieder in den Justizpalast.

Für die rasche Aburteilung politischer Bagatellfälle und der aufgrund von NS-Sondergesetzen zu verurteilenden Delikte diente ein beim Oberlandesgericht eingerichtetes Sondergericht, das mit Verordnung vom 20. November beziehungsweise 23. Dezember 1938 eingeführt und 1945 aufgehoben wurde. Mit der Eingliederung von Gebieten der damaligen Tschechoslowakei kamen die Ortschaften Theben und Engerau ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes. Die Vorschriften über Hochverrat und Landesverrat wurden mit 20. Juni 1938 auch in Österreich eingeführt. Solange die Militärgerichtsbarkeit nicht begründet war lagen die Zuständigkeiten beim Volksgerichtshof. Jedoch konnten in bestimmten Fällen die Strafverfolgung beim Oberlandesgericht Wien abgegeben werden. Dieses war zu der Zeit für ganz Österreich zuständig und entschied in besonderen Senaten. Am 1. März 1939 erfolgte die Unterstellung des Landesgerichts Znaim (RGBl 269). Am 1. April 1939 bekam Oberösterreich ein neues Oberlandesgericht Linz und schied damit aus der Zuständigkeit für das Oberlandesgericht Wien aus. Aufgrund der neuen staatlichen Gliederung kam es am 1. Jänner 1940 zu Anpassungen des Sprengels. Unter anderem wurde dadurch das Burgenland aufgelöst. Jedoch blieb das Amtsgericht Neusiedl weiterhin dem Oberlandesgericht unterstellt (RGBl 2439/39). Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Mit 1. Oktober 1945 war das Oberlandesgericht jedoch wieder für das gesamte Burgenland zuständig. Vom Oktober 1945 bis 25. Oktober 1955 kam auch die Zuständigkeit für das Mühlviertel hinzu.

Zuständigkeiten

Seit 1. Mai 1850: Aktivierung des Oberlandesgerichts, Nachfolgeinstitution des k. k. Appellations- und Criminal-Obergericht für Österreich unter und ob der Enns, Zuständigkeit Niederösterreich und Wien

  • 31. August 1854: Erweiterung der Zuständigkeit auf Oberösterreich und Salzburg
  • 1921: Erweiterung der Zuständigkeit auf das Burgenland
  • 1. Jänner 1925: Zuständigkeit über Salzburg an das Oberlandesgericht Innsbruck
  • 1938: Theben und Engerau
  • 20. Juni 1938 bis 1945: Zuständigkeit in bestimmten Fällen der Strafverfolgung
  • 1. März 1939: LG Znaim unterstellt
  • 1. April 1939: Zuständigkeit über Oberösterreich geht zum neuen OLG Linz
  • 1. Jänner 1949: Anpassungen an den Sprengel inklusive Auflösung des Burgenlandes
  • 1. Oktober 1945: Erweiterung der Zuständigkeit auf ganz Burgenland
  • Oktober 1945 bis 25. Oktober 1955: Zuständigkeit für das Mühlviertel

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte, in: Veröffentlichungen des WStLAs, Reihe A, Serie 2, H. 3
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)