Appellationsgericht

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1782
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 26259
GND
WikidataID
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert, Verwaltung, Stadtverwaltung
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 1.07.2021 durch WIEN1.lanm08pil

Es wurden noch keine Adressen erfasst!

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

Es wurden noch keine Personen erfasst.


Appellationsgericht. Im Zuge der Reformen Josephs II. auf dem Gebiet des Gerichtswesens wurden die bei den damaligen Gubernien bestehenden Gerichtssenate durch selbständige Gerichtsbehörden zweiter Instanz, die Appellationsgerichte, ersetzt. Die Ortsgerichte bildeten die erste (unterste) Instanz; alle übrigen Gerichte der ersten Instanz, ausgenommen die Militär-, Merkantil-, Wechsel- und Berggerichte, wurden aufgehoben. Neben den Appellationsgerichten gab es keine weiteren Rechtsmittelinstanzen. Aufgabe der Appellationsgerichte war auch die Aufsicht über die Gerichte ihres Sprengels, die Prüfung der Richter und Advokaten sowie die Ausstellung von Qualifikationsdekreten für Bewerber um besoldete Ratsstellen bei den Magistraten der Städte und sonstigen Behörden. Das Niederösterreichische Appellationsgericht für Wien wurde am 1. Mai 1782 für Österreich unter und ob der Enns errichtet.

Literatur

  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956