Magistratsabteilung 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

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Werbegrafik der Magistratsabteilung 48
Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1917
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44622
GND
WikidataID
Objektbezug Magistratsabteilung, Müllabfuhr, Mülldeponien
Quelle
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Bildunterschrift Werbegrafik der Magistratsabteilung 48

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  • Magistratische Bauamtsabteilung – Straßenpflege (1917, bis: 1918)
  • Magistratische Bauamtsabteilung IX – Straßenreinigung (1918, bis: 1920)
  • Magistratsabteilung 30 – Straßenreinigung und Kraftwagenbetrieb (1920, bis: 1921)
  • Magistratsabteilung 30 – Städtischer Fuhrwerksbetrieb (1921, bis: 1934)
  • Magistratsabteilung 26 – Straßenpflege, Fuhrwerksbetrieb (1934, bis: 1939)
  • Abteilung IV/26 – Straßenpflege und Kraftwagenbetrieb (1939, bis: 1941)
  • Abteilung G 41 – Straßenreinigung (1941, bis: 1945)
  • Abteilung G 42 – Müllbeseitigung (1941, bis: 1945)
  • Abteilung G 40 – Fuhrpark (1941, bis: 1945)
  • Abteilung G 39 – Allgemeine Angelegenheiten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung (1941, bis: 1943)
  • Abteilung G 39 – Allgemeine Angelegenheiten des städtischen Fuhrwerksbetriebes (1943, bis: 1945)
  • Magistratsabteilung IV/24 – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (1945, bis: 1945)
  • Magistratsabteilung IV/30 – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (1945, bis: 1946)
  • Magistratsabteilung 48 – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (1946, bis: 1948)
  • Magistratsabteilung 48 – Fuhrwerksbetrieb, Müllbeseitigung und Straßenpflege (1948, bis: 1955)
  • Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (1955, bis: 1994)
  • Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (1994)

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
    1. Bauamtsabteilung
    2. Magistratsabteilung
  3. Quellen
  4. Literatur
  5. Weblinks
  6. Einzelnachweise


Magistratsabteilung 48 - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark.

Die Müllverbrennungsanlage Spittelau auf einer Aufnahme von 1970. Im Vordergrund ein Wagen der Müllabfuhr.

Die Aufgaben der Magistratsabteilung 48 umfassen unter anderem die Reinigung der Fahrbahnen und Marktflächen, den Winterdienst und Notstandsmaßnahmen auf Verkehrsflächen, das Einsammeln des Hauskehrichts und die Müllverwertung, Straßentafeln, Bedürfnisanstalten, die Aufbewahrung abgeschleppter Fahrzeuge sowie die Betreuung des eigenen Fuhrparks und der Lagerplätze.
Nach Anfängen der mittelalterlichen Stadtregierung, die Bevölkerung regelmäßig zur Reinhaltung der Straßen aufzufordern, stammen die ersten Hinweise auf eine planmäßig betriebene Abfallentsorgung aus dem 17. Jahrhundert. Im 19. Jahrhundert sorgte das magistratische Departement für Straßenangelegenheiten durch Beauftragung und Bezahlung von Fuhrleuten für den Abtransport des Abfalls (Müllabfuhr), 1902 übernahm die Magistratsabteilung VI diese Aufgabe, 1917 eine Bauamtsabteilung und 1920 eine eigene Magistratsabteilung für Straßenpflege. Seit 1946 firmiert die betraute Stelle unter Magistratsabteilung 48, seit 1994 unter dem Sachtitel "Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark".

Aufgabenbereiche

Vor 1920 vollzog sich die Entwicklung der heutigen Magistratsabteilung 48 im Rahmen der Bauamtsabteilungen beziehungsweise der Magistratsabteilung VI.[1]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920: Errichtung einer Magistratsabteilung 30; die Geschäftsaufzählung beinhaltete neben Straßenreinigung und -bespritzung den Kraftwagen- und Fuhrwerksbetrieb und die Verwaltung beziehungsweise Erhaltung der entsprechenden Betriebsgebäude sowie die Erhaltung der städtischen Bedürfnisanstalten und entsprach damit jener der Magistratische Bauamtsabteilung IX. Folgender Zuwachs ergab sich von der Magistratsabteilung 12 (Gesundheitsamt):[2] Organisation und Leitung des gesamten Betriebs der Sanitätsstationen, Verwaltung und Erhaltung der diesem Betrieb dienlichen Baulichkeiten und Vorsorge für die Betriebsmittel (ausgenommen Desinfektionswesen und sanitätspolizeiliche Überwachung des Betriebs).
1921: Magistratsabteilung 30, jedoch Änderung des Sachtitels und Erweiterung der Geschäftsaufzählung, vornehmlich durch Spezifizierung. Hervorzuheben sind: Müllverwertung und Schneereinigung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1934: Magistratsabteilung 26; die Geschäftsaufzählung zerfiel in fünf Komplexe: Straßenpflege (Straßensäuberung, Schneebeseitigung, Straßenbespritzung, Straßenölung, Gehsteigreinigung in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober sowie provisorische Behebung von Straßenschäden); Müllabfuhr; Fuhrwerksbetrieb (Personenkraftwagenbetrieb, Lastkraftwagenbetrieb, Sanitätstransporte, das sind Kranken-, Desinfektions- und Leichentransporte, sowie Werkstättenbetrieb für die Kraftwagen der Magistratsabteilung 26); Betriebsgebäude (Straßenpflegedepots, Garagen, Sanitätsstationen, Werkstätte), soweit es sich um deren Erhaltung handelt; öffentliche Bedürfnisanstalten.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1939: Abteilung IV/26, eingegliedert der Gruppe "Maschinentechnisches Amt"; Geschäftsaufzählung unverändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1941: Die bisherige Abteilung IV/26 wurde in das "Amt für Straßenreinigung und Müllbeseitigung" übergeleitet,[3] dem vier neue Abteilungen unterstehen: G 39 bis 42. Die Abteilung G 39 wurde neu geschaffen und hatte die allgemeinen Angelegenheiten des neuen Amtes zu erledigen. 1943 kam es zu einer Umbenennung[4] (seither: Allgemeine Angelegenheiten des städtischen Fuhrwerkbetriebs). Die Abteilung G 40 besorgte den Kraftwagenbetrieb; ihr unterstanden auch die Betriebsgebäude und die Bedürfnisanstalten. Die Abteilung G 41 erledigte die Straßenpflege und die Abteilung G 42 die Müllbeseitigung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1945: Nach der Errichtung einer neuen Magistratsabteilung IV/24, die durch Zusammenlegung der Aufgaben der bisherigen Abteilungen G 39 bis 42 entstand, kam es mit Bürgermeisterentschluss vom 31. August 1945 zur Neubezeichnung in Magistratsabteilung IV/30.[5]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1946 (1948): Magistratsabteilung 48; ab 1948 neuer Sachtitel "Fuhrwerksbetrieb, Müllbeseitigung und Straßenpflege". Die Geschäftsaufzählung blieb im Wesentlichen unverändert; die Sachgruppen betrafen weiterhin Straßenpflege, Müllbeseitigung, Fuhrwerksbetrieb, Betriebsgebäude und Bedürfnisanstalten.
1954: Die Magistratsabteilung 48 wurde der neugeschaffenen Geschäftsgruppe VIII (Öffentliche Einrichtungen) unterstellt.[6]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1956: Neuformulierung der Geschäftsaufzählung. Zu den bisherigen (in den Aufgaben spezifizierten Gruppen) kamen neu hinzu: Straßentafeln, Beratung der städtischen Dienststellen in Kraftfahrzeugangelegenheiten, Führung der Steuer- und Haftpflichtagenden für die Fahrzeuge der Hoheitsverwaltung sowie Mitwirkung in Fragen der Straßenpolizei und des Verkehrswesens, soweit diese Angelegenheiten der Stadtreinigung betreffen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1969: Magistratsabteilung 48; die Geschäftsaufzählung blieb unverändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1972 (Jänner): Mit 1. Jänner 1972 wurde die Magistratsabteilung 48 mit der Beseitigung von Fahrzeugwracks und sonstigen unzulässig abgestellten Gegenständen einschließlich der notwendigen Verwaltungsverfahren betraut.[7] Das erfolgte ergänzend zur Geschäftseinteilung des Magistrats 1972, worin die Geschäftsaufzählung hinsichtlich der Entfernung von Fahrzeugwracks, der Verfallserklärung unzulässig auf Gemeindegrund abgestellter Gegenstände sowie der Kostenvorschreibung für die Reinigung öffentlicher Flächen Berücksichtigung fand.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1976: Im Zuge des Forstgesetzes 1975 fiel der Magistratsabteilung 48 die Entfernung von Unrat, der im Wald abgelagert wurde, nach Bezirksamtsbescheid zu.[8] Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1976 erfolgte eine teilweise Neufassung der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1979: Im Rahmen der Geschäftseinteilung des Magistrats 1979 kam als zusätzliche Kompetenz die Aufhebung des Verbotes hinsichtlich der Anwendung von Auftausalzen auf Gehsteigen usw. hinzu.[9]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1981 (Jänner): Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1981 betraute die Magistratsabteilung 48 mit Administrativmaßnahmen im Hinblick auf stadtbildstörende Werbeständer.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1983: 1983 wurde die Magistratsabteilung 48 mit Abfuhr und Verwertung von Altpapier über Ersuchen der Magistratsabteilung 54 beauftragt,[10] zudem erhielt die Magistratsabteilung 48 als neue Kompetenz die Verwertung von Kfz-Reifen und Akkumulatoren.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1987: In der Geschäftseinteilung des Magistrats 1987 erschienen die Führung von Deponien und Problemstoffsammelstellen als neue Aufgaben.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1989: 1989 kam es zu Ergänzungen der Geschäftsaufzählung infolge des Altlastensanierungsgesetzes.[11]
1990: 1990 kam es zu weiteren Ergänzungen hinsichtlich von Verwertung und Verkauf gesammelter, wieder verwertbarere Stoffe sowie der Bewirtschaftung von Parkplätzen für Touristenbusse.[12]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1991 (Jänner): Die Geschäftseinteilung des Magistrats 1991 brachte Präzisierungen in der Geschäftsaufzählung, neu war die Zuständigkeit für Maßnahmen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Die Planung und Errichtung von Kompostieranlagen wurde der Magistratsabteilung 48 im selben Jahr als Aufgabe übertragen.[13]
1992: Die Reinigung der Denkmalbrunnen wurde 1992 der Magistratsabteilung 34 (1946–1996) zugewiesen.[14]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1993 (Jänner-Juli): Im Zug der Geschäftseinteilung des Magistrats 1993 wurden die Sperrmüllabfuhr aus Haushalten und die Entrümpelung in die Geschäftsaufzählung aufgenommen, aber auch die Durchführung von Veranstaltungen, PR-Aktivitäten sowie der Einsatz von Abfallberatern.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1994 (Juli): Mit der Geschäftseinteilung des Magistrats 1994 (Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 1994) wurde der Sachtitel geändert, die Geschäftsaufzählung um die Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes erweitert. Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Juli): Die Zuständigkeit für die Busparkplatzbewirtschaftung begegnet ab 1999 nicht mehr in der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Jänner) und Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2003 (Mai): Die beiden Geschäftseinteilung des Magistrats 2003 brachten textliche Änderungen in der Geschäftsaufzählung hinsichtlich der Veränderungen in der Bundesstraßenverwaltung sowie der technischen Belange der abteilungseigenen Gebäude und Betriebseinrichtungen.
2004: Im Jahr 2004 wurde der Magistratsabteilung 48 die Beseitigung von nach dem Gebrauchsabgabegesetz unerlaubten Einrichtungen übertragen.[15]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2008 (November): Die Änderung der Geschäftseinteilung wurde durch die umfangreichen Änderungen in der Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48 notwendig und mit 1. November 2008 wirksam.[16]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2009 (Oktober): Die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48 wurde dahingehend geändert, dass sie für die Handhabung der Winterdienst-Verordnung zuständig sei, soweit nicht die Magistratsabteilungen 22 oder 58 zuständig waren. Weiters war sie für die Sammlung und Behandlung von Streusplitt zuständig.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2010 (Juli): Die Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48 wurde wie folgt abgeändert: Durchführung von Grundlagenplanung und Studien auf dem Gebiet der Abfallswirtschaft gemäß Wr. AWG,[17] der Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes und des städtischen Fuhrparks.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2012 (Juli): Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2012 kam es zu umfangreichen Änderungen der Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48. Als neue Kompetenz kam unter anderem die Beistellung von Amtssachverständigen in Verfahren nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz hinzu.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2014 (Oktober): Laut der neuen Geschäftseinteilung vom 1. Oktober 2014 wurde folgender Absatz in der Geschäftsaufzählung der Magistratsabteilung 48 abgeändert: Führen, Errichtung, Betriebsführung und Erhaltung von öffentlichen Bedürfnisanstalten ausgenommen Bedürfnisanstalten auf der Donauinsel, auf dem rechten und linken Donaudamm (linke Dammverstärkung) sowie der Anlagen am Großmarkt Wien. Zudem wurde ihr die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 42a Sicherheitspolizeigesetz (Führung des Zentralen Fundservices) einschließlich Sammeln und Verwahren der dezentral gesammelten Fundgegenstände übertragen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2015: Mit der ab 1. Juli 2015 wirksamen Geschäftseinteilung wurden zwei Absätze der Geschäftsaufzählung 48 abgeändert. Diese betrafen einerseits Maßnahmen nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, andererseits die Verwertung und den Verkauf von im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr und sonstigen abfallwirtschaftlichen Leistungen erfassten Abfällen und sonstigen Gegenständen. Zudem kam die Verwertung ausgeschiedener gemeindeeigener Sachgüter an die Abteilung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2018 (März): Mit der ab 31. März 2018 wirksamen Geschäftseinteilung wurde der Absatz betreffend die Reinigung von Grünanlagen abgeändert.[18]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2018 (Juli): Mit der ab 1. Juli 2018 wirksamen Geschäftseinteilung wurde im Zusammenhang mit der Schaffung der Magistratsabteilung 01 der Absatz der Geschäftsaufzählung betreffend die Errichtung, Betriebsführung, Verwaltung und Erhaltung von abteilungseigenen Gebäuden und Betriebseinrichtungen um "soweit nicht die Magistratsabteilung 01 zuständig ist" abgeändert.[19]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2019 (Februar): Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2019 erfolgte Kompetenzklarstellung sowie Erfassung der bereits mit Erlass des Magistratsdirektors gemäß Art. IV Abs. 2 der Allgemeinen Grundsätze der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien bereits wirksam gewordenen Adaptierungen im Aufgabenkatalog der Magistratsabteilung 48.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2020 (Juni): Mit der am 1. Juni 2020 wirksamen Geschäftseinteilung wurden einige Änderungen der Geschäftsaufzählung vorgenommen.[20]

Entwicklungsübersicht

Bauamtsabteilung

1917[21] Magistratische Bauamtsabteilung - Straßenpflege
1918 Magistratische Bauamtsabteilung IX – Straßenreinigung

Magistratsabteilung

1920 Magistratsabteilung 30 – Straßenreinigung und Kraftwagenbetrieb (Gruppe V)
1921 Magistratsabteilung 30 – Städtischer Fuhrwerksbetrieb (Gruppe V)
1934 Magistratsabteilung 26 – Straßenpflege, Fuhrwerksbetrieb (Gruppe V)
1939 Abteilung IV/26 – Straßenpflege und Kraftwagenbetrieb (Hauptabteilung IV)
1941[22] Abteilung G 39 – Allgemeine Angelegenheiten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung (Hauptabteilung G)
1941 Abteilung G 40 – Fuhrpark (Hauptabteilung G)
1941 Abteilung G 41 – Straßenreinigung (Hauptabteilung G)
1941 Abteilung G 42 – Müllbeseitigung (Hauptabteilung G)
1943 Abteilung G 39[23] – Allgemeine Angelegenheiten des städtischen Fuhrwerksbetriebes (Hauptabteilung G)
1945 Magistratsabteilung IV/24 – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (Verwaltungsgruppe IV)
1945 Magistratsabteilung IV/30[24] – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (Verwaltungsgruppe IV)
1946 Magistratsabteilung 48 – Fuhrwerksbetrieb und Straßenpflege (Geschäftsgruppe VII)
1948 Magistratsabteilung 48 – Fuhrwerksbetrieb, Müllbeseitigung und Straßenpflege (Geschäftsgruppe VII)
1954 Magistratsabteilung 48 – Fuhrwerksbetrieb, Müllbeseitigung und Straßenpflege (Geschäftsgruppe VIII)
1955 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Geschäftsgruppe VIII)
1969 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Geschäftsgruppe VIII. Tiefbau)
1972 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Umwelt und öffentliche Einrichtungen)
1976 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Städtische Dienstleistungen und Konsumentenschutz)
1979 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Straße, Verkehr und Energie)
1981 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Vermögensverwaltung, städtische Dienstleistungen, Konsumentenschutz)
1987 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Umwelt, Freizeit und Sport)
1991 Magistratsabteilung 48 – Stadtreinigung und Fuhrpark (Umwelt und Sport)
1994 Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Umwelt und Sport)
1996 Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Umwelt und Verkehrskoordination)
2001 Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Umwelt)
2016 Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Umwelt und Wiener Stadtwerke)
2021 Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal)

Quellen

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 203–206
  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 113–115

Weblinks

Magistratsabteilung 48 – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark

Einzelnachweise

  1. Bis 31. August 1917 besorgte die Magistratsabteilung VI die Straßenpflege (Straßensäuberung und Bespritzung), ab 1. September 1917 übernahm die Magistratische Bauamtsabteilung Straßenpflege diese Aufgaben.
  2. Verordnungsblatt für den Magistrat der Stadt Wien 1920, S. 108.
  3. Die Abteilungen G 39 bis 42 bildeten Iaut Organisationsplan vom 15. November 1941 (HVO 2 – 1942/42 vom 25. September 1941) das "Amt für Straßenreinigung und Müllbeseitigung"; am 4. November 1943 (A 2 – 4337/43) wurde die Bezeichnung in „Städtischer Fuhrwerksbetrieb“ geändert.
  4. Erlass vom 4. November 1943 (A 2 – 4337/43).
  5. Änderung der Bezeichnung am 31. August 1945 (Bgm. 711/45).
  6. Beschluss vom 14. Dezember 1954 (MD 5361/54); Amtsblatt der Stadt Wien 1954, Nr. 104/105, S. 5.
  7. Erlass vom 23. Dezember 1971 (MD-3223/71 ) in Vorwegnahme der neuen Geschäftseinteilung des Magistrats.
  8. Erlass vom 9. Dezember 1975 (MD-3765-1/5).
  9. Erlass vom 22. Jänner 1979 (MD-1608-4/78).
  10. Erlass vom 20. Juli 1983 (MD-1082-1/83).
  11. Erlass vom 10. November 1989 (MD-2317-1/89).
  12. Erlass vom 25. Mai 1990 (MD-1287-6/90).
  13. Erlass vom 20. Februar 1991 (MD-480-2/91).
  14. Erlass vom 6. März 1992 (MD-721-1/92).
  15. Erlass vom 12. Februar 2004 (MDA-375-1/04).
  16. Siehe die Änderungen laut Beilage 143/2008; vgl. Sitzungsprotokoll (des Gemeinderats der Bundeshauptstadt Wien) vom 30. Oktober 2008, 3; siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 38. Sitzung des Gemeinderates vom 30.10.2008, Beilage 143/2008, Pr.Z. 4047/2008-GIF.
  17. Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
  18. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 31. Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2017, Pr.Z. 03857-2017/0001-GIF.
  19. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 34. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2018, Pr.Z. Pr.Z. 139999-2018-GIF.
  20. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 68. Sitzung des Gemeinderates vom 26.05.2020, 152130-2020-GIF.
  21. Bis 31. August 1917 besorgte die Magistratsabteilung VI die Straßenpflege (Straßensäuberung und Bespritzung), ab 1. September 1917 übernahm die Magistratische Bauamtsabteilung Straßenpflege diese Aufgaben.
  22. Die Abteilungen G 39 bis 42 bildeten Iaut Organisationsplan vom 15. November 1941 (HVO 2 – 1942/42 vom 25. September 1941) das „Amt für Straßenreinigung und Müllbeseitigung“; am 4. November 1943 (A 2 – 4337/43) wurde die Bezeichnung in „Städtischer Fuhrwerksbetrieb“ geändert.
  23. Die Abteilungen G 40 bis 42 behielten ihre Sachtitel.
  24. Änderung der Bezeichnung am 31. August 1945 (Bgm. 711/45).