Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen (1997-1999)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1997
Datum bis 1999
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 46382
GND
WikidataID
Objektbezug Rathaus, 1945 bis heute, Magistratsabteilung
Quelle
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  • 1., Doblhoffgasse 6
  • Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen (1997, bis: 1999)

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48° 12' 30.52" N, 16° 21' 22.72" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen (1., Doblhoffgasse 6).

Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Literatur
  4. Siehe auch
  5. Referenzen

Die Magistratsabteilung 17 war zuständig für: die Grundverwaltung und Erhaltung der im Eigentum der Stadt Wien stehenden Wohnhäuser; die Verwaltung der von der Stadt Wien im Wege von Generalmietverträgen angemieteten Wohnungen; die Vergabe der in diesen Objekten befindlichen Wohnungen und Geschäftslokale, einschließlich der Vormerkung und Evidenzhaltung der der Ansuchen; den Abschluss und die Auflösung von Verträgen zur Büroraumbeschaffung zur abteilungseigene Zwecke sowie die Verwaltung dieser Büroräume; die Durchführung beziehungsweise Beauftragung von Instandsetzungs- , Wartungs- und Verbesserungsarbeiten an städtischen Wohnhäusern und mit diesen verbundenen Anlagen und Einrichtungen und bei Zu- und Umbauten im Bereich der städtischen Wohnhäuser; Beauftragung der Errichtung von Neubauten städtischen Wohnhäuser; Beauftragung der Magistratsabteilung 69 zum Erwerb (Abschluss von Baurechtsverträgen) von Grundstücken, die von der Magistratsabteilung 17 verwaltet wurden; Personal- und Sozialversicherungsangelegenheiten der Bediensteten, auf deren Dienstverhältnis das Hausbesorgergesetz Anwendung fand, und der Hausarbeiter, die mit der Betreuung von städtischen Wohnhäusern betraut waren; Vertretung der Stadt Wien in Arbeitsrechtssachen sowie in Verfahren vor den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen hinsichtlich jener Dienstverhältnisse, auf die das Hausbesorgergesetz Anwendung fand, in erster Instanz und soweit keine Rechtsanwaltsbeistellung erfolgte; Dienstaufsicht über das zugeteilte Personal, soweit es nicht der Dienstaufsicht des Magistratsdirektors unterstand.

Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1997 (Jänner): Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 wurde im Zug einer Neuorganisation des kommunalen Wohnungswesens die neue Magistratsabteilung 17 geschaffen,[1] die den Status eines Betriebs erhielt.[2] Sie übernahm Aufgaben von der Magistratsabteilung 52 wie die Grundverwaltung und Erhaltung der städtischen Wohnhäuser sowie Bedienstetenangelegenheiten, vor allem hinsichtlich des Hausbesorgergesetzes, von der Magistratsabteilung 50 die Vergabe von Wohnungen und Geschäftslokalen einschließlich der Vormerkung und Evidenthaltung der Ansuchen, von der bisherigen Magistratsabteilung 27 die Durchführung oder Beauftragung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten. Dazu kam die Verwaltung angemieteter Wohnungen und die Beauftragung der Errichtung von Neubauten städtischer Wohnhäuser. Zugleich wurde die Beauftragung der Planung und Errichtung von städtischen Wohnhäusern in die Geschäftsaufzählung aufgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1997 (Juni): Im selben Jahr 1997 übernahm die Magistratsabteilung 17 von der Magistratsdirektion die Kompetenz für Abschluss und Auflösung von Verträgen für abteilungseigene Büroraumbeschaffung.[3]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1999 (Juli): 1999 erfolgte die Umwandlung der Magistratsabteilung 17, die mit 31. Dezember 1999 ihre Tätigkeit beendete, in die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen.[4]

Entwicklungsübersicht

1997 Magistratsabteilung 17 - Wiener Wohnen (Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)
2000 Überleitung:
Stadt Wien - Wiener Wohnen

Literatur

  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 71

Referenzen

  1. Genehmigung des Gemeinderats vom 26. Juni 1996, Pr.Z. 107/1996-GBI.
  2. Genehmigung des Gemeinderats vom 26. Juni 1996, Pr.Z. 114/1996-GBI.
  3. MD-395-2/1997 vom 17. März 1997.
  4. Genehmigung des Gemeinderats vom 29. April 1999, Pr.Z. 58/1999-GIF.