Karl Hartl (Jurist)

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Magistratsdirektor Dr. Karl Hartl, 1927
Daten zur Person
Personenname Hartl, Karl
Abweichende Namensform
Titel Dr. iur., Magistratsdirektor
Geschlecht männlich
PageID 4456
GND 1275740928
Wikidata
Geburtsdatum 28. Jänner 1878
Geburtsort Wien
Sterbedatum 21. Februar 1941
Sterbeort Wien
Beruf Jurist, Beamter, Magistratsdirektor
Parteizugehörigkeit
Ereignis
Nachlass/Vorlass
Objektbezug Wien wird Bundesland
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien, Gedenktage
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Recherche
Letzte Änderung am 10.11.2023 durch DYN.krabina
Begräbnisdatum
Friedhof Zentralfriedhof
Grabstelle
Bildname Karl Hartl.jpg
Bildunterschrift Magistratsdirektor Dr. Karl Hartl, 1927
  • 13., Hietzinger Hauptstraße 112 (Sterbeadresse)
Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

Dr. Karl Hartl hat zusammen mit Jakob Reumann 1920 die Wiener Stadtverfassung beurkundet.

Karl Hartl, * 28. Jänner 1878 Wien, † 21. Februar 1941 Wien 13, Hietzinger Hauptstraße 112 (Zentralfriedhof), Jurist, Magistratsdirektor, Gattin Wilhelmine Doblinger. Nach Beendigung der Juristischen Studien trat Hartl als Konzeptsbeamter in den Dienst der Stadt Wien und arbeitete zunächst im Magistratischen Bezirksamt Fünfhaus. 1902 kam er in die damalige Magistratsabteilung II (Finanzwesen), wo er sich umfassende Kenntnisse der kommunalen Verwaltungsorganisation aneignete. Daneben publizierte er auf verwaltungsjuristischem Gebiet. 1914 wurde er zum Vertreter der Stadt Wien bei der Zentralstelle der Fürsorge für Kriegsflüchtlinge bestellt. Im Dezember 1918 wurde Hartl Leiter der Magistratsabteilung II, am 30. Juni 1919 erfolgte durch den Stadtrat seine Ernennung zum Magistratsdirektor (bei gleichzeitiger Pensionierung von Karl Pawelka); ab 10. November 1920 war Hartl auch Landesamtsdirektor, weil an diesem Tag die Bundesverfassung in Kraft trat, die Wien als eigenes Bundesland definierte. Hartl unterzeichnete am 10. November 1920 gemeinsam mit Bürgermeister Jakob Reumann die Wiener Stadtverfassung, die am 18. November in der ersten Ausgabe des Landesgesetzblattes für Wien kundgemacht wurde.

Seine Amtsführung ist verknüpft mit dem Umbau der Stadtverwaltung; er erarbeitete die juristischen Grundlagen für die Demokratisierung der Stadtverwaltung (politische Mandatare traten als amtsführende Stadträte an die Spitze der bis dahin von Obermagistratsräten geleiteten Geschäftsgruppen). Mit Robert Danneberg schuf er die juristischen Grundlagen für die neuen Landesagenden, die dem mit 10. November 1920 neu geschaffenen Bundesland Wien zufielen; es ist ihm zu danken, dass dabei - siehe Stadtverfassung vom 10. November 1920, in Kraft getreten 18. November 1920 - eine kostspielige Doppelverwaltung von Stadt und Bundesland vermieden werden konnte. Hartl ist auch der Autor der Wiener Stadtverfassung von 1931. Am 13. Februar 1934 wurde Hartl aus politischen Gründen seines Dienstes enthoben und in den dauernden Ruhestand versetzt.

Siehe auch: Hartlgasse.

Quellen

Literatur

  • Kurt Stimmer (Hg.): Die Arbeiter von Wien. Ein sozialdemokratischer Stadtführer. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1988, S. 348
  • Rathaus-Korrespondenz, 26.01.1953 und 24.01.1978