Burgpfarre

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Die Sprengelgrenzen der Burgpfarre.
Daten zur Organisation
Art der Organisation Konfessionelle Verwaltungseinheit
Datum von
Datum bis 1925
Benannt nach Hofburg
Prominente Personen
PageID 49281
GND
WikidataID
Objektbezug Hofburg, Mittelalter, Frühe Neuzeit, Pfarren, Katholische Kirchen, Katholiken, Erzdiözese Wien
Quelle
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Letzte Änderung am 19.10.2023 durch WIEN1.lanm09fri
Bildname 01 Innere Stadt Burgpfarre.jpg
Bildunterschrift Die Sprengelgrenzen der Burgpfarre.

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48° 12' 23.73" N, 16° 21' 53.86" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Burgpfarre am historischen Stadtplan von 1887

Katholische Pfarre in der Hofburg (1., Hofburg).

Pfarrkirche

Burgkapelle

Pfarrsprengel

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts ist die Burgpfarre die Personalpfarre für den Hof. Der Sprengel umfasste ab 1783 die Burg und deren Nebengebäude. Nach der Stadterweiterung wurde die Zuständigkeit über den äußeren Burgplatz, die Neue Burg, den Burggarten und das Palais Erzherzog Friedrich ausgedehnt. Eine neue Grenzbeschreibung erfolgte 1908.

Das Ende der Matrikenführung 1919 erfolgte. Mit Ende 1925 wurde die Burgpfarre aufgelassen und ihr Sprengel zur Gänze der Pfarre St. Augustin einverleibt.

Weblinks

Bis zum Jahr 1938 fungierten die Pfarren in Österreich als konfessionelle Behörden. In ihren Händen lag die Standesführung. Daher sind für Auskünfte über Geburt, Ehe und Tod katholischer Bewohnerinnen und Bewohner des Pfarrsprengels vor 1939 die Pfarrmatriken einzusehen. Dies kann online erfolgen:

  1. Tauf-, Trauungsbuch ab 1619
  2. Index Taufen ab 1619
  3. Index Trauungen ab 1619
  4. Sterbebuch ab 1648
  5. Eheverkündbuch 1828


Anordnungen über den zur Burgpfarre gehörigen Personenkreis ergingen 1798, 1810 und 1853. Nach Auflösung der Burgpfarre im Jahre 1925 fielen die Matriken in den Zuständigkeitsbereich der Pfarre St. Augustin.

Literatur

  • Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher. Wien: Verlag des Österreichischen Instituts für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde, Wien 1929, S. 79