Wien wird Bundesland: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Textersetzung - „{{Topografisches Objekt“ durch „{{Topografisches Objekt |Stadtplan Anzeige=Ja“)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Topografisches Objekt
 
{{Topografisches Objekt
|Stadtplan Anzeige=Ja
 
 
|Art des Objekts=Sonstiges
 
|Art des Objekts=Sonstiges
 
|Jahr von=1922
 
|Jahr von=1922
Zeile 7: Zeile 6:
 
|Quelle=Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
 
|Quelle=Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
 
}}
 
}}
Bundesland Wien. In der Neuzeit war Wien bis zum Ende des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie Hauptstadt des Kronlandes Niederösterreich; der Wiener [[Gemeinderat]] war daher in einer Reihe von Fragen (etwa des Wahlrechts oder der Finanzhoheit) von der Zustimmung des [[Niederösterreichischer Landtag|niederösterreichischen Landtags]] abhängig.  
+
Bundesland Wien.  
  
Da die am 1. Oktober beschlossene und am 10. November 1920 in Kraft getretene Bundesverfassung Wien als eigenständiges Bundesland definiert hatte, beschloss der Wiener Gemeinderat, nunmehr als [[Landtag]], noch am 10. November 1920 die am 18. November 1920 in Kraft getretene Wiener Landesverfassung. Der [[Bürgermeister]] amtierte nunmehr auch als Wiener [[Landeshauptmann]], der Gemeinderat als Wiener Landtag. Die eigentumsrechtliche und organisatorische Trennung vom Bundesland Niederösterreich wurde 1921 verhandelt und führte zum gleichlautend vom Wiener und vom niederösterreichischen Landtag beschlossenen  „Trennungsgesetz" vom 29. Dezember 1921, das mit 1. Jänner 1922 in Kraft trat.  
+
In der Neuzeit war Wien bis zum Ende des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkriegs]] Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie, Hauptstadt der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" ([[Cisleithanien]]) sowie Hauptstadt des Kronlandes Österreich unter der Enns ([[Niederösterreich]]). Der Wiener [[Gemeinderat]] war daher in einer Reihe von Fragen (etwa des Wahlrechts oder der Finanzhoheit) von der Zustimmung des [[Niederösterreichischer Landtag|niederösterreichischen Landtags]] abhängig.  
  
Seit 10. November 1920 ist Wien, ausgenommen 1934-1938 (siehe [[Bundesunmittelbare Stadt]]) und 1938-1945 (siehe [[Reichsgau Wien]]) ein eigenes Bundesland, blieb jedoch weiterhin Sitz der niederösterreichischen Landesregierung und der niederösterreichischen Verwaltungsdienststellen; erst am 10. Juli 1986 begann Niederösterreich mit der Wahl St. Pöltens zur niederösterreichischen Landeshauptstadt auch in dieser Hinsicht die Trennung von Wien. Siehe auch [[Wien]].
+
In der gesamtösterreichischen Verfassungsdiskussion 1919 / 1920 traten die Wiener Abgeordneten zumeist dafür ein, Wien von Niederösterreich zu trennen. Dies war auch im Interesse der anderen Bundesländer, da Niederösterreich mit Wien die Hälfte aller Einwohner der Republik ausmachte. Die am 1. Oktober beschlossene und am 10. November 1920 in Kraft getretene Bundesverfassung definierte daher Wien als eigenständiges Bundesland. Der Wiener Gemeinderat beschloss daher, nunmehr als [[Landtag]], noch am 10. November 1920 die am 18. November 1920 in Kraft getretene Wiener Landesverfassung. Der [[Bürgermeister]] amtierte nunmehr auch als Wiener [[Landeshauptmann]], der Gemeinderat als Wiener Landtag. Die eigentumsrechtliche und organisatorische Trennung vom Bundesland Niederösterreich wurde 1921 verhandelt und führte zum gleichlautend vom Wiener und vom niederösterreichischen Landtag beschlossenen  [[Trennungsgesetze|„Trennungsgesetz"]] vom 29. Dezember 1921, das mit 1. Jänner 1922 in Kraft trat.
 +
 
 +
Seit 10. November 1920 ist Wien somit, ausgenommen 1934-1938 (siehe [[Bundesunmittelbare Stadt]]) und 1938-1945 (siehe [[Reichsgau Wien]]) ein eigenes Bundesland, blieb jedoch weiterhin Sitz der niederösterreichischen Landesregierung und der niederösterreichischen Verwaltungsdienststellen; erst am 10. Juli 1986 begann Niederösterreich mit der Wahl St. Pöltens zur niederösterreichischen Landeshauptstadt auch in dieser Hinsicht die Trennung von Wien. Siehe auch [[Wien]].
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==

Version vom 24. Januar 2017, 16:03 Uhr

Daten zum Objekt
Art des Objekts Sonstiges„Sonstiges“ befindet sich nicht in der Liste (Bezirk, Grätzel, Verkehrsfläche, Friedhof, Gewässer, Berg, Vorort, Ort, Herrschaft, Vorstadt, ...) zulässiger Werte für das Attribut „Art des Objekts“.
Datum von
Datum bis
Name seit 1922
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
Bezirk
Prominente Bewohner
Besondere Bauwerke
PageID 12558
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 24.01.2017 durch DYN.wolfgang j kraus

Kartenausschnitt aus Wien Kulturgut

Bundesland Wien.

In der Neuzeit war Wien bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Haupt- und Residenzstadt der österreichisch-ungarischen Monarchie, Hauptstadt der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (Cisleithanien) sowie Hauptstadt des Kronlandes Österreich unter der Enns (Niederösterreich). Der Wiener Gemeinderat war daher in einer Reihe von Fragen (etwa des Wahlrechts oder der Finanzhoheit) von der Zustimmung des niederösterreichischen Landtags abhängig.

In der gesamtösterreichischen Verfassungsdiskussion 1919 / 1920 traten die Wiener Abgeordneten zumeist dafür ein, Wien von Niederösterreich zu trennen. Dies war auch im Interesse der anderen Bundesländer, da Niederösterreich mit Wien die Hälfte aller Einwohner der Republik ausmachte. Die am 1. Oktober beschlossene und am 10. November 1920 in Kraft getretene Bundesverfassung definierte daher Wien als eigenständiges Bundesland. Der Wiener Gemeinderat beschloss daher, nunmehr als Landtag, noch am 10. November 1920 die am 18. November 1920 in Kraft getretene Wiener Landesverfassung. Der Bürgermeister amtierte nunmehr auch als Wiener Landeshauptmann, der Gemeinderat als Wiener Landtag. Die eigentumsrechtliche und organisatorische Trennung vom Bundesland Niederösterreich wurde 1921 verhandelt und führte zum gleichlautend vom Wiener und vom niederösterreichischen Landtag beschlossenen „Trennungsgesetz" vom 29. Dezember 1921, das mit 1. Jänner 1922 in Kraft trat.

Seit 10. November 1920 ist Wien somit, ausgenommen 1934-1938 (siehe Bundesunmittelbare Stadt) und 1938-1945 (siehe Reichsgau Wien) ein eigenes Bundesland, blieb jedoch weiterhin Sitz der niederösterreichischen Landesregierung und der niederösterreichischen Verwaltungsdienststellen; erst am 10. Juli 1986 begann Niederösterreich mit der Wahl St. Pöltens zur niederösterreichischen Landeshauptstadt auch in dieser Hinsicht die Trennung von Wien. Siehe auch Wien.

Literatur

  • Maren Seliger: Bundesland Wien. Zur Entstehungsgeschichte der Trennung Wiens von Niederösterreich. In: Wiener Geschichtsblätter 37 (1982), S. 181 ff.
  • Maren Seliger: Bundesland Wien. Grenzziehungsvarianten 1919/1920. In: Wiener Geschichtsblätter 47 (1992), S. 45 ff.
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte 1896 - 1934. Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien, 2), S. 1001 ff., 1019 f., 1190 f.
  • Felix Czeike: Wann wurde Wien ein eigenes Bundesland? In: Stadt Wien 39 (1970), S. 14 f.; 40 (1970), S. 15 ff.;
  • Rudolf Till: Das Werden des jüngsten Bundeslandes. In: Wiener Geschichtsblätter 16 (1961), S. 331 ff.