Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Stadtrat.
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==Mittelalter und Frühe Neuzeit==
==Mittelalter==
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*[[Äußerer Rat]] ([[Genannte]])  
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*[[Innerer Rat]],  
 
*[[Ratsbürger]] ([[Erbbürger]])
 
*[[Ratswahlprivilegien]]  
 
==Frühe Neuzeit==
 
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==Liberale und christlichsoziale Ära==
 
==Liberale und christlichsoziale Ära==
Ein von den Liberalen geschaffenes politisches Kollegium, das von der christlichsozialen Opposition bekämpft, jedoch nach der Machtübernahme der Christlichszialen von diesen als politisches Instrument ausgebaut wurde und in dieser Form bis 1919 bestehen blieb. Die Mitglieder des Stadtrats verfügten über keine eigenen Ressorts, sondern amtierten und beschlossen als Gremium; die Beschlüsse wurden durch den Magistrat umgesetzt.  
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==Quellen==
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*[http://wais.wien.gv.at//archive.xhtml?id=Best++++00000246ma8Invent#Best____00000246ma8Invent Wiener Stadt- und Landesarchiv, Stadtrat]
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== Literatur ==
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* Bernard Hachleitner / Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. Die Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Salzburg/Wien: Residenz 2020, S. 11 ff. (Simon), S. 59 ff. (Mertens)
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* Richard Perger: Die rekonstruierten Wiener Ratslisten 1641 bis 1668. Ein Forschungsbehelf. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 56 (2000), S. 55 ff.
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* Barbara Steininger: Vom Stadtrat zum Stadtsenat - die Wiener Stadtregierung 1890/91 bis 1920. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 66 (2010), S. 285-308

Aktuelle Version vom 19. April 2024, 11:47 Uhr

Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1890
Datum bis 1920
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 10403
GND
WikidataID
Objektbezug Wien wird Bundesland, Stadtverfassung, Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit, 1945 bis heute, Rathaus
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Mittelalter und Frühe Neuzeit

Vom 13. Jahrhundert bis 1783 war der (Innere) Rat das lenkende städtische Organ, das gelegentlich auch als Stadtrat bezeichnet wurde. Die Magistratsreform 1783 ersetzte ihn durch ein Magistrat genanntes Gremium von Magistratsräten, das keine politische Macht besaß.

Liberale und christlichsoziale Ära

Erst das (liberale) Gemeindestatut 1890 schuf als Hilfsorgan des Bürgermeisters den Stadtrat (Aufnahme der Tätigkeit am 6. Mai 1891), der von den Christlichsozialen in der Opposition bekämpft, während der Zeit ihrer Mehrheit jedoch beibehalten wurde; im Gegensatz zur Zeit nach dem Ersten Weltkrieg hatten die einzelnen Stadträte keine Ressorts, sondern arbeiteten als Gremium. Es bestand der Stadtrat neben dem Bürgermeister und den Vizebürgermeistern aus zunächst 22 Mitgliedern, die vom Gemeinderat gewählt wurden. Seine Mitglieder verfügten über keine eigenen Ressorts, sondern amtierten und beschlossen als Gremium; die Beschlüsse wurden durch den Magistrat umgesetzt.

Erste und Zweite Republik

Im dem am 1. Juni 1920 in Kraft getretenem Gemeindestatut wurde das damals aus rund 30 Personen bestehende, für den gesamten Geschäftsbereich zuständige Kollegialorgan (für die Sozialdemokraten ein "aristokratisches" Relikt) abgeschafft und durch den Stadtsenat sowie das System der ressortverantwortlichen Amtsführenden Stadträte ersetzt. Dieses wurde von der Wiener Stadtverfassung übernommen und ist bis heute ein wesentlicher Pfeiler des politischen Systems in Wien. Die Stadträte müssen nicht dem Gemeinderat angehören, aber zu ihm wählbar sein.

Quellen

Literatur

  • Bernard Hachleitner / Christian Mertens [Hg.]: Wien wird Bundesland. Die Wiener Stadtverfassung und die Trennung von Niederösterreich. Salzburg/Wien: Residenz 2020, S. 11 ff. (Simon), S. 59 ff. (Mertens)
  • Richard Perger: Die rekonstruierten Wiener Ratslisten 1641 bis 1668. Ein Forschungsbehelf. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 56 (2000), S. 55 ff.
  • Barbara Steininger: Vom Stadtrat zum Stadtsenat - die Wiener Stadtregierung 1890/91 bis 1920. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 66 (2010), S. 285-308