Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien: Unterschied zwischen den Versionen
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Schon im 19. Jahrhundert wurde gefordert, nach dem Beispiel anderer Kammern (Ärzte-, Architekten-, Handelskammer) als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiterschaft eine Kammer einzurichten. Die Kammern, öffentlich-rechtlicher Interessenvertretungen der in Gewerbe, Industrie, Bergbau, Handel und Verkehr beschäftigten Dienstnehmer, wurden jedoch erst am 26. Februar | Schon im 19. Jahrhundert wurde gefordert, nach dem Beispiel anderer Kammern (Ärzte-, Architekten-, Handelskammer) als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiterschaft eine Kammer einzurichten. Die Kammern, öffentlich-rechtlicher Interessenvertretungen der in Gewerbe, Industrie, Bergbau, Handel und Verkehr beschäftigten Dienstnehmer, wurden jedoch erst am 26. Februar | ||
1920 durch den Nationalrat (Antrag des Sozialministers [[Ferdinand Hanusch]]) beschlossen und in jedem Bundesland begründet (nur Wien und Niderösterreich besaßen bis 1934 eine gemeinsame | 1920 durch den Nationalrat (Antrag des Sozialministers [[Ferdinand Hanusch]]) beschlossen und in jedem Bundesland begründet (nur Wien und Niderösterreich besaßen bis 1934 eine gemeinsame | ||
Kammer). Die Koordinierung der Tätigkeit wurde dem Österreichische Arbeiterkammertag (seit 1994 Bundesarbeitskammer) übertragen. 1933 wurden die Arbeiterkammern von der Regierung gleichgeschaltet, im März 1938 verboten und 1945 neu organisiert (wobei in Wien auch die land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer der Gutsbetriebe eingegliedert wurden). Die Kammer steht unter der Aufsicht des Bundesministers für soziale Verwaltung, vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder und stellt eine unmittelbare Verbindung der Arbeitnehmer zur Staatsverwaltung dar; sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Sozialpartnerschaft. Die Arbeiterkammern, die sich unter anderem auch mit der Sozialgesetzgebung, Preisfestsetzung und -kontrolle, Konsumentenberatung und so weiter befassen, arbeiten auch mit Arbeitsinspektoraten, Lehrlings- und Jugendschutzstellen unter anderem eng zusammen. Der Präsident der Wiener Arbeiterkammer ist zugleich Präsident der Dachorganisation der österreichischen Kammern für Arbeiter und Angestellte, des Österreichischen Arbeiterkammertags, der seinerseits in ständiger Verbindung mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf steht. Organe der Kammer sind Präsident, Vorstand, Vollversammlung, Ausschüsse und Fachausschüsse; in die Vollversammlung werden von den Fraktionen 180 gewählte Kammerräte entsandt. Die Kammer gibt regelmäßig Publikationen heraus. Sie besitzt ein Bildungszentrum und ein Theater ([[Akzent]]). | Kammer). Die Koordinierung der Tätigkeit wurde dem Österreichische Arbeiterkammertag (seit 1994 Bundesarbeitskammer) übertragen. 1933 wurden die Arbeiterkammern von der Regierung gleichgeschaltet, im März 1938 verboten und 1945 neu organisiert (wobei in Wien auch die land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer der Gutsbetriebe eingegliedert wurden). Die Kammer steht unter der Aufsicht des Bundesministers für soziale Verwaltung, vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder und stellt eine unmittelbare Verbindung der Arbeitnehmer zur Staatsverwaltung dar; sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Sozialpartnerschaft. Die Arbeiterkammern, die sich unter anderem auch mit der Sozialgesetzgebung, Preisfestsetzung und -kontrolle, Konsumentenberatung und so weiter befassen, arbeiten auch mit Arbeitsinspektoraten, Lehrlings- und Jugendschutzstellen unter anderem eng zusammen. Der Präsident der Wiener Arbeiterkammer ist zugleich Präsident der Dachorganisation der österreichischen Kammern für Arbeiter und Angestellte, des Österreichischen Arbeiterkammertags, der seinerseits in ständiger Verbindung mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf steht. Organe der Kammer sind Präsident, Vorstand, Vollversammlung, Ausschüsse und Fachausschüsse; in die Vollversammlung werden von den Fraktionen 180 gewählte Kammerräte entsandt. Die Kammer gibt regelmäßig Publikationen heraus. Sie besitzt ein Bildungszentrum und ein Theater ([[Akzent]]). |
Version vom 8. Juni 2014, 12:31 Uhr
48° 11' 39.14" N, 16° 22' 31.19" E zur Karte im Wien Kulturgut
Organisationsdaten
Art der Organisation | |
Datum von | 1920 |
Datum bis | |
Benannt nach | |
Prominente Personen | |
PageID | 23936 |
GND | |
WikidataID | |
Objektbezug | |
Quelle | |
Export | RDF |
Recherche |
Adressen
- 4., Prinz-Eugen-Straße 20-22
Frühere Adressierung
- 1 (Ebendorferstraße, 7)
Bezeichnungen
Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.
Personen
QR-Code
48° 11' 39.14" N, 16° 22' 31.19" E zur Karte im Wien Kulturgut
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (4, Prinz-Eugen-Straße 20-22). Das 1957-1960 von Franz Mörth erbaute Kammergebäude steht an der Stelle des 1879-1884 erbauten und nach dem zweiten Weltkrieg (wegen schwerer Bombenschäden) abgetragenen Rothschildpalais (die Kammer war bis dahin 1, Ebendorferstraße 7, untergebracht). In der Eingangshalle befinden sich eine Dr.-Karl-Renner-Büste von Gustinus Ambrosi (1962) und eine Ferdinand-Hanusch-Büste von Karl Gelles (1921?). Die Sozialwissenschaftliche Studienbibliothek umfasste am 31. Dezember 1993 319.668 Bände.
Schon im 19. Jahrhundert wurde gefordert, nach dem Beispiel anderer Kammern (Ärzte-, Architekten-, Handelskammer) als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeiterschaft eine Kammer einzurichten. Die Kammern, öffentlich-rechtlicher Interessenvertretungen der in Gewerbe, Industrie, Bergbau, Handel und Verkehr beschäftigten Dienstnehmer, wurden jedoch erst am 26. Februar 1920 durch den Nationalrat (Antrag des Sozialministers Ferdinand Hanusch) beschlossen und in jedem Bundesland begründet (nur Wien und Niderösterreich besaßen bis 1934 eine gemeinsame Kammer). Die Koordinierung der Tätigkeit wurde dem Österreichische Arbeiterkammertag (seit 1994 Bundesarbeitskammer) übertragen. 1933 wurden die Arbeiterkammern von der Regierung gleichgeschaltet, im März 1938 verboten und 1945 neu organisiert (wobei in Wien auch die land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer der Gutsbetriebe eingegliedert wurden). Die Kammer steht unter der Aufsicht des Bundesministers für soziale Verwaltung, vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder und stellt eine unmittelbare Verbindung der Arbeitnehmer zur Staatsverwaltung dar; sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Sozialpartnerschaft. Die Arbeiterkammern, die sich unter anderem auch mit der Sozialgesetzgebung, Preisfestsetzung und -kontrolle, Konsumentenberatung und so weiter befassen, arbeiten auch mit Arbeitsinspektoraten, Lehrlings- und Jugendschutzstellen unter anderem eng zusammen. Der Präsident der Wiener Arbeiterkammer ist zugleich Präsident der Dachorganisation der österreichischen Kammern für Arbeiter und Angestellte, des Österreichischen Arbeiterkammertags, der seinerseits in ständiger Verbindung mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf steht. Organe der Kammer sind Präsident, Vorstand, Vollversammlung, Ausschüsse und Fachausschüsse; in die Vollversammlung werden von den Fraktionen 180 gewählte Kammerräte entsandt. Die Kammer gibt regelmäßig Publikationen heraus. Sie besitzt ein Bildungszentrum und ein Theater (Akzent).