Jugendgerichtshof

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Fassadenansicht des Gerichtsgebäudes
Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 15. Oktober 1920
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen Udo Jesionek
PageID 22575
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 29.07.2016 durch WIEN1.lanm08gat
Bildname WStLA M Abt 236 A16N EZ 1912 Ausschnitt.jpg
Bildunterschrift Fassadenansicht des Gerichtsgebäudes
  • 3., Rüdengasse 7-9
  • 3., Hagenmüllergasse 19
  • 3., Göllnergasse 24

Frühere Adressierung
  • Rüdenburg

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48° 11' 54.76" N, 16° 24' 8.62" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Jugendgerichtshof (3, Hainburger Straße 34; seit 1922 3, Rüdengasse 7-9, Hagenmüllergasse 19, Göllnergasse 24).

Am 23. September 1920 wurde (basierend auf dem Gesetz von 25. Jänner 1919 [Staatsgesetzblatt 46/1919]) ein Jugendgerichtshof für den Wiener Raum als selbständiges Bezirksgericht errichtet. Dieses wurde in den ersten Jahren in den Räumen des ehemaligen Bezirksgerichts Landstraße in Wien 3., Hainburgerstraße 34–36 untergebracht. Als Wiens erster Jugendrichter wurde der am Bezirksgericht Josefstadt tätige Dr. Heinrich Kesseldorfer ernannt. Kesseldorfer war Mitbegründer des Komitees für Jugendgerichtshilfe, dem Vorläufer der Wiener Jugendgerichtshilfe.

Zum ersten Gerichtsvorsteher des Jugendgerichts wurde der Richter Hans Fiala ernannt, der sich in den darauffolgenden Jahren zusammen mit der Leiterin der Jugendgerichtshilfe Grete Löhr maßgeblich an der Gestaltung des ersten Jugendgerichtsgesetzes beteiligte. Am 19. und 20. Mai 1922 übersiedelte das Jugendgericht schließlich in das Gebäude in Wien 3., Rüdengasse 7–9, das im Volksmund den Spitznamen „Rüdenburg“ erhielt.

Nach Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1928 wurde das Jugendgericht am 01.01.1929 in einen Jugendgerichtshof umgewandelt. Diesem kam die Strafgerichtsbarkeit in Jugendstraf- und Jugendschutzsachen sowie in einem bestimmten Bereich von Pflegschaften als Gericht erster Instanz für den Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen zu (Bundesgesetzblatt 234/1928).

Im Zuge nationalsozialistischen Machtübernahme erfolgte ein wesentlicher Eingriff in die Organisation des Jugendgerichtshofes. Mit Wirksamkeit von 1. Mai 1939 erfolgte eine Vereinigung der Landesgerichte, des Handelsgerichts und des Jugengerichtshofs zum Landgericht Wien. Die Bezeichnung für den ehemaligen Jugendgerichtshof lautete in den folgenden Jahren Landgericht Wien (Jugend). Erst am 3. Juli 1945 erfolgte im Zuge des Gerichtsorganisationsgesetzes die Wiedererrichtung des Wiener Jugendgerichtshofes (Staatsgesetzblatt 477/1945).

Mit Bundesgesetz vom 6. Juni 2003 wurde wurde der Jugendgerichtshof aufgelöst (Bundesgesetzblatt 30/2003). Seine Agenden wurden auf das Landesgericht für Strafsachen Wien sowie auf die Wiener Bezirksgerichte verteilt. Das Gerichtsgebäude wurde am 9. November 2006 von der Bundesimmobiliengesellschaft versteigert und nach mehr als zehn Jahren Leerstand im Winter 2014/2015 abgerissen.


Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte. In: Veröffentlichungen Wiener Stadt- und Landesarchiv Reihe A
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003, S. 132
  • Alfred Waldstätten, Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck / Wien: Studienverlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54), S. 340-341
  • Eva Schlegel / Eva Würdinger: Jugendgericht. Wien: Schlebrügge 2006
  • Uwe Bolius / Isabella Lorenz: Der Jugendgerichtshof Wien. Die Geschichte eines Verschwindens. Wien / Graz: Neuer wissenschaftlicher Verlag 2011
  • Udo Jesionek: 70 Jahre Jugendgerichtshof Wien. 70 Jahre Jugendgerichtsbarkeit in Österreich. 10 Jahre Jugendgerichtsgesetz 1988. In: Der Österreichische

Amtsvormund 144 (1998), S. 152–155.