Erstes Alliiertes Kontrollabkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das erste alliierte Kontrollabkommen wurde am 4. Juli 1945 in London von Großbritannien, Frankreich, den USA und der Sowjetunion zur Zeit der Alliierten Besatzung unterzeichnet. Es bestimmte das Kontrollsystem bis zur Bildung einer von den Alliierten anerkannten österreichischen Regierung und festigte die Stellung der alliierten Besatzungsmächte in Österreich.
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Das erste alliierte Kontrollabkommen wurde am 4. Juli 1945 in London von Großbritannien, Frankreich, den USA und der Sowjetunion zur Zeit der [[Alliierte Besatzung|Alliierten Besatzung]] unterzeichnet. Es bestimmte das Kontrollsystem bis zur Bildung einer von den Alliierten anerkannten österreichischen Regierung und festigte die Stellung der alliierten Besatzungsmächte in Österreich.
  
Gemäß dem Abkommen wurde die Alliierte Kommission für Österreich errichtet, die aus dem Alliierten Rat, dem Exekutivkomitee und verschiedenen Abteilungen mit dem Status von vorübergehenden Institutionen bestand. Aufgaben der Kommission waren die Gewährleistung der österreichischen Unabhängigkeit von Deutschland, die Ermöglichung freier Wahlen und die Errichtung einer Zentralverwaltung.
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Gemäß dem Abkommen wurde die [[Alliierte Kommission für Österreich]] errichtet, die aus dem [[Alliierter Rat|Alliierten Rat]], dem [[Alliiertes Exekutivkomitee|Exekutivkomitee]] und verschiedenen [[Abteilungen der Alliierten Kommission|Abteilungen]] mit dem Status von vorübergehenden Institutionen bestand. Aufgaben der Kommission waren die Gewährleistung der österreichischen Unabhängigkeit von Deutschland, die Ermöglichung freier Wahlen und die Errichtung einer Zentralverwaltung.
  
Die Kontrolle der österreichischen Regierung erfolgte während der Zeit, in der das Erste Kontrollabkommen in Kraft war, beispielsweise, indem Gesetze, die der Nationalrat beschloss, durch Alliierten Rat einstimmig bestätigt werden mussten. Dies veränderte sich erst durch das Zweite Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946.
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Die Kontrolle der österreichischen Regierung erfolgte während der Zeit, in der das Erste Kontrollabkommen in Kraft war, beispielsweise, indem Gesetze, die der Nationalrat beschloss, durch Alliierten Rat einstimmig bestätigt werden mussten. Dies veränderte sich erst durch das [[Zweites Alliiertes Kontrollabkommen|Zweite Kontrollabkommen]] vom 28. Juni 1946.
  
Für Wien war laut Erstem Kontrollabkommen überdies die Einrichtung zusätzliche Institutionen vorgesehen: Die Interalliierte Kommandantur übernahm die Kontrolle der Verwaltung der Stadt und unterstand neben dem Alliierten Rat auch dem Exekutivkomitee. Ausführendes Organ der Kommandantur in Wien war die Interalliierte Militärpatrouille.
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Für Wien war laut Erstem Kontrollabkommen überdies die Einrichtung zusätzliche Institutionen vorgesehen: Die [[Interalliierte Kommandantur]] übernahm die Kontrolle der Verwaltung der Stadt und unterstand neben dem Alliierten Rat auch dem Exekutivkomitee. Ausführendes Organ der Kommandantur in Wien war die [[Interalliierte Militärpatrouille]].
  
 
Mit dem Ersten Kontrollabkommen trat zudem eine absolute Trennung Österreichs in [[Besatzungszonen]] sowie die uneingeschränkte Befehlsgewalt der Oberkommandierenden in den jeweiligen Zonen ein.
 
Mit dem Ersten Kontrollabkommen trat zudem eine absolute Trennung Österreichs in [[Besatzungszonen]] sowie die uneingeschränkte Befehlsgewalt der Oberkommandierenden in den jeweiligen Zonen ein.

Version vom 25. November 2014, 13:28 Uhr

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Letzte Änderung am 25.11.2014 durch DYN.sophie ellensohn

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Das erste alliierte Kontrollabkommen wurde am 4. Juli 1945 in London von Großbritannien, Frankreich, den USA und der Sowjetunion zur Zeit der Alliierten Besatzung unterzeichnet. Es bestimmte das Kontrollsystem bis zur Bildung einer von den Alliierten anerkannten österreichischen Regierung und festigte die Stellung der alliierten Besatzungsmächte in Österreich.

Gemäß dem Abkommen wurde die Alliierte Kommission für Österreich errichtet, die aus dem Alliierten Rat, dem Exekutivkomitee und verschiedenen Abteilungen mit dem Status von vorübergehenden Institutionen bestand. Aufgaben der Kommission waren die Gewährleistung der österreichischen Unabhängigkeit von Deutschland, die Ermöglichung freier Wahlen und die Errichtung einer Zentralverwaltung.

Die Kontrolle der österreichischen Regierung erfolgte während der Zeit, in der das Erste Kontrollabkommen in Kraft war, beispielsweise, indem Gesetze, die der Nationalrat beschloss, durch Alliierten Rat einstimmig bestätigt werden mussten. Dies veränderte sich erst durch das Zweite Kontrollabkommen vom 28. Juni 1946.

Für Wien war laut Erstem Kontrollabkommen überdies die Einrichtung zusätzliche Institutionen vorgesehen: Die Interalliierte Kommandantur übernahm die Kontrolle der Verwaltung der Stadt und unterstand neben dem Alliierten Rat auch dem Exekutivkomitee. Ausführendes Organ der Kommandantur in Wien war die Interalliierte Militärpatrouille.

Mit dem Ersten Kontrollabkommen trat zudem eine absolute Trennung Österreichs in Besatzungszonen sowie die uneingeschränkte Befehlsgewalt der Oberkommandierenden in den jeweiligen Zonen ein.

Literatur

  • Karl Fischer: Die Vier im Jeep. Die Besatzungszeit in Wien 1945-1955. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 1985 (Wiener Geschichtsblätter, Beiheft 1/1985), S. 5.
  • Peter Fritz: Das alliierte Kontrollsystem in Österreich. In: „Österreich ist frei!“ Der Österreichische Staatsvertrag 1955. Beitragsband zur Ausstellung auf Schloss Schallaburg 2005. Hg. von Stefan Karner, Gottfried Stangler. Wien: Verlag Berger 2005, S. 88-94, hier: 88 f.
  • Wolfgang Mueller: Die sowjetische Besatzung in Österreich 1945-1955 und ihre politische Mission. Wien / Köln / Weimar: Böhlau Verlag 2005, S. 37.
  • Manfried Rauchensteiner: Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich 1945 bis 1955. Graz: Styria-Reprint 1995, Anhang 1: Abkommen über die Alliierte Kontrolle in Österreich, 4. Juli 1945, S. 339 ff.