Bundeskanzler: Unterschied zwischen den Versionen

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In der konstitutionellen Monarchie stand der Regierung ein Ministerpräsident vor. Zu Beginn der Republik gab es keinen Regierungschef, sondern einen Staatsrat als Vollzugsausschuß der Nationalversammlung; die Leitung der Ressorts lag in den Händen von Staatssekretären, die der Staatsrat bestellte.  
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In der konstitutionellen Monarchie stand der Regierung ein Ministerpräsident vor.  
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Zu Beginn der Republik gab es keinen Regierungschef, sondern einen Staatsrat als Vollzugsausschuß der Nationalversammlung; die Leitung der Ressorts lag in den Händen von Staatssekretären, die der Staatsrat bestellte.  
  
 
Die Verfassung 1919 beseitigte den Staatsrat und legte Regierung und oberste Verwaltung zusammen; sie wurden von Staatskanzler und Staatssekretären besorgt; die Staatsregierung wurde auf Vorschlag des Hauptausschusses von der Nationalversammlung gewählt.  
 
Die Verfassung 1919 beseitigte den Staatsrat und legte Regierung und oberste Verwaltung zusammen; sie wurden von Staatskanzler und Staatssekretären besorgt; die Staatsregierung wurde auf Vorschlag des Hauptausschusses von der Nationalversammlung gewählt.  
  
Nach der Verfassung 1920 sind Bundespräsident und Bundesminister (Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers) mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut.  
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Nach der Verfassung 1920 sind [[Bundespräsident]] und Bundesminister (Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers) mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut.
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Die (noch heute gültige) Verfassungsnovelle 1929 änderte die Bestellung und Stellung des Bundespräsidenten.  
  
Die (noch heute gültige) Verfassungsnovelle 1929 änderte die Bestellung und Stellung des Bundespräsidenten. Die Verfassung 1934 räumte dem Bundeskanzler „die Führung" in der Regierung ein und ermächtigte ihn, die Richtlinien der Politik zu bestimmen; er war das kompetenzreichste Staatsorgan (durch das Einparteiensystem mit diktatorischen Vollmachten).  
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Die Verfassung 1934 räumte dem Bundeskanzler „die Führung" in der Regierung ein und ermächtigte ihn, die Richtlinien der Politik zu bestimmen; er war das kompetenzreichste Staatsorgan (durch das Einparteiensystem mit diktatorischen Vollmachten).  
  
 
Die heute gültige Verfassung weist dem Bundeskanzler Mitwirkungsbefugnisse bei der Berufung und Abberufung der Mitglieder der Bundesregierung sowie den Vorsitz in dieser zu; was die Verfassung offen läßt, ist durch die Staatspraxis festgelegt.  
 
Die heute gültige Verfassung weist dem Bundeskanzler Mitwirkungsbefugnisse bei der Berufung und Abberufung der Mitglieder der Bundesregierung sowie den Vorsitz in dieser zu; was die Verfassung offen läßt, ist durch die Staatspraxis festgelegt.  
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==Literatur==
 
==Literatur==
* Friedrich Weissensteiner, Erika Weinzierl (Hgg.): Die österreichischen Bundeskanzler. Leben und Werk. 1983, insbes. Manfried Welan: Der Bundeskanzler in Verfassung und Politik, S. 11 ff., Liste der Kabinette der österreichischen Bundeskanzler, S. 472
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Friedrich Weissensteiner, Erika Weinzierl (Hgg.): Die österreichischen Bundeskanzler. Leben und Werk. 1983, insbes. Manfried Welan: Der Bundeskanzler in Verfassung und Politik, S. 11 ff., Liste der Kabinette der österreichischen Bundeskanzler, S. 472

Version vom 29. August 2013, 16:59 Uhr

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Letzte Änderung am 29.08.2013 durch WIEN1.lanm08w08

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Sitz der Bundesregierung ist Wien (Bundeskanzleramt).

In der konstitutionellen Monarchie stand der Regierung ein Ministerpräsident vor.

Zu Beginn der Republik gab es keinen Regierungschef, sondern einen Staatsrat als Vollzugsausschuß der Nationalversammlung; die Leitung der Ressorts lag in den Händen von Staatssekretären, die der Staatsrat bestellte.

Die Verfassung 1919 beseitigte den Staatsrat und legte Regierung und oberste Verwaltung zusammen; sie wurden von Staatskanzler und Staatssekretären besorgt; die Staatsregierung wurde auf Vorschlag des Hauptausschusses von der Nationalversammlung gewählt.

Nach der Verfassung 1920 sind Bundespräsident und Bundesminister (Bundesregierung unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers) mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut.

Die (noch heute gültige) Verfassungsnovelle 1929 änderte die Bestellung und Stellung des Bundespräsidenten.

Die Verfassung 1934 räumte dem Bundeskanzler „die Führung" in der Regierung ein und ermächtigte ihn, die Richtlinien der Politik zu bestimmen; er war das kompetenzreichste Staatsorgan (durch das Einparteiensystem mit diktatorischen Vollmachten).

Die heute gültige Verfassung weist dem Bundeskanzler Mitwirkungsbefugnisse bei der Berufung und Abberufung der Mitglieder der Bundesregierung sowie den Vorsitz in dieser zu; was die Verfassung offen läßt, ist durch die Staatspraxis festgelegt.

Mit der Regierungsbildung wird nach den Nationalratswahlen vom Bundespräsidenten der Vorsitzende der mandatsstärksten Nationalratsfraktion beauftragt, der eine Ministerliste vorlegt; eine Regierungsform schreibt die Verfassung nicht vor (Ein- bis Allparteienregierung möglich).

Liste der Bundeskanzler (chronologische Übersicht, ohne Titel)

Literatur

Friedrich Weissensteiner, Erika Weinzierl (Hgg.): Die österreichischen Bundeskanzler. Leben und Werk. 1983, insbes. Manfried Welan: Der Bundeskanzler in Verfassung und Politik, S. 11 ff., Liste der Kabinette der österreichischen Bundeskanzler, S. 472