Bauordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Abtrennung des [[Unterkammeramt|Unterkammeramts]] (Bauamts) vom Kammeramt (1485; letzteres seither [[Oberkammeramt]]) kamen Bauangelegenheiten (zu denen auch Feuerangelegenheiten gehörten) in die Kompetenz des Unterkämmerers, der eigene Bücher führte, jedoch budgetär vom Oberkämmerer abhängig war. Die ältesten Bauvorschriften finden sich in den [[Feuerordnung|Feuerordnungen]], doch handelt es sich dabei um keine planerischen Bauordnungen, sondern lediglich um Sicherheitsbestimmungen. 1725 wurde unter Bürgermeister [[Josef Hartmann]] eine [[Feuerordnung]] erlassen, der weitere folgten. Am 25. Jänner 1794 wurde der Bau zu kleiner Wohnungen untersagt; am 27. Februar 1836 setzte in diesem Zusammenhang die niederösterreichische Landesregierung fest, daß die kleinste Wohnung wenigstens aus Zimmer, Kammer und Küche zu bestehen habe. Am 13. Dezember 1829 wurde erstmals eine Bauordnung erlassen; 1848 wurden Erleichterungen zugestanden. 1835 und 1854 wurden Neubauten durch zwanzigjährige Steuerfreiheit gefördert. Am 20. März 1850 wurde die Handhabung der Bauordnung für Wien von der niederösterreichischen Landesregierung an die Stadt Wien übertragen. In der Gründerzeit folgte die Bauordnung vom 23. September 1859 (Reichsgesetzblatt Nummer 176/1859); Behörden waren der Magistrat und die Baukommission, deren Kompetenzen geregelt wurden; diese Bauordnung ist keine Folge der Entscheidung Franz Josephs von 1857, die Basteien niederzureißen, weil sie bereits auf einen Erlaß des Innenministeriums vom 23. und 31. August 1853 zurückgeht). Die Bauordnung vom 17. Jänner 1883 (Beschluss des Niederösterreichischen Landtags, Niederösterreichisches Landesgesetzblatt Nummer 35/1883) wurde am 26. Dezember 1890 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 48) und in der Folge noch mehrfach novelliert und verpflichtete den Gemeinderat zur Ausarbeitung eines [[Generalregulierungsplan|Generalregulierungsplans]]; daneben gab es einen [[Bauzonenplan]] (1893). Ein vom Magistrat 1895 vorgelegter Entwurf für eine neue Bauordnung kam über das Stadium der Vorberatung nicht hinaus, obwohl die bestehende Bauordnung unhaltbare Bestimmungen enthielt (in sechs Meter breiten Straßen durfte 25 Meter hoch gebaut werden; Wohnräume durften Fenster auf den Hausgang haben; Wohnräume und Küchen durften in geringflächige Lichthöfe münden; Souterrainwohnungen durften zwei Meter unter dem Straßenniveau liegen und so weiter). Nach dem Ersten Weltkrieg wurden zunächst am 17. Juni 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 547) Maßnahmen zur Behebung der Wohnungsnot und zur Förderung der Bautätigkeit beschlossen; am 4. November 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 808) wurden die Bestimmungen der Bauordnung der neuen Verfassung angepaßt (Novellierung am 9. Dezember 1927 Landesgesetzblatt Nummer 1/1928). Zu einer Neuformulierung der Bauordnung kam es erst am 25. November 1929 (Landesgesetzblatt Nummer 11/1930). obwohl im Sozialen Wohnhausbau bereits mehrere Neuerungen vorweg berücksichtigt worden waren. Die wesentlichsten Veränderungen bestanden in der Herabsetzung der prozentuellen Verbauung der Grundstücke und jener der Verbauungsdichte, der Trennung von Wohn- und Industriegebieten, der Förderung von Erholungsflächen im Bauland, der Grundenteignungsmöglichkeit im öffentlichen Interesse und der Beteiligung des Bauwerbers an den Straßenbaukosten (als Teil der Aufschließungskosten). Novellierungen erfolgten am 2. Juli 1936 (Gesetzblatt Wien Nummer 38), die sich unter anderem mit Enteignungen im Wald- und Wiesengürtel sowie Bestimmungen über vorschriftswidrige Bauten beschäftigte, am 3. Februar 1939 (Verordnungsblatt Bürgermeister Nummer 17), durch die die Bauordnung auf die 1938 eingemeindeten Gebiete ausgedehnt wurde, und am 27. Februar 1939 (Verordnungsblatt Bürgermeister Nummer 25), die Erleichterungen für den Bau von Siedlungshäusern schuf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Novellierungen (in Auswahl) am 22. Juli 1955 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Verhinderung übergroßer Gebäude, die gegen den Charakter des Gebiets verstoßen), am 5. Oktober 1956 (Landesgesetzblatt Nummer 28; Einführung der Bauklasse VI - Hochhäuser, Erweiterung des Begriffs „Baublock“ und Auflockerung der Bebauung durch „Strukturpläne"), am 27. September 1957 (Landesgesetzblatt Nummer 22; Schaffung von Garagenplätzen), am 20. Oktober 1961 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Begrenzung der Geschoßanzahl und des Ausbaues des Dachgeschosses), am 19. November 1971 (Landesgesetzblatt Nummer 25; Änderung der Bauklasseneinteilung), am 7. Juli 1972 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Schaffung von [[Schutzzonen]] in Altstadtgebieten) und am 30. April 1976 (Landesgesetzblatt Nummer 18) erlassen. Ergänzend sind das Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 (Landesgesetzblatt Nummer 27) und das Kleingartengesetz vom 12. Dezember 1978 (Landesgesetzblatt Nummer 3/1979) zu erwähnen, welches das Gesetz vom 6. März 1959 den modernen Anforderungen anpaßte.
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Mit der Abtrennung des [[Unterkammeramt|Unterkammeramts]] (Bauamts) vom Kammeramt (1485; letzteres seither [[Oberkammeramt]]) kamen Bauangelegenheiten (zu denen auch Feuerangelegenheiten gehörten) in die Kompetenz des Unterkämmerers, der eigene Bücher führte, jedoch budgetär vom Oberkämmerer abhängig war. Die ältesten Bauvorschriften finden sich in den [[Feuerordnung|Feuerordnungen]], doch handelt es sich dabei um keine planerischen Bauordnungen, sondern lediglich um Sicherheitsbestimmungen. 1725 wurde unter Bürgermeister [[Josef Hartmann]] eine [[Feuerordnung]] erlassen, der weitere folgten. Am 25. Jänner 1794 wurde der Bau zu kleiner Wohnungen untersagt; am 27. Februar 1836 setzte in diesem Zusammenhang die niederösterreichische Landesregierung fest, daß die kleinste Wohnung wenigstens aus Zimmer, Kammer und Küche zu bestehen habe. Am 13. Dezember 1829 wurde erstmals eine Bauordnung erlassen; 1848 wurden Erleichterungen zugestanden. 1835 und 1854 wurden Neubauten durch zwanzigjährige Steuerfreiheit gefördert. Am 20. März 1850 wurde die Handhabung der Bauordnung für Wien von der niederösterreichischen Landesregierung an die Stadt Wien übertragen. In der Gründerzeit folgte die Bauordnung vom 23. September 1859 (Reichsgesetzblatt Nummer 176/1859); Behörden waren der Magistrat und die Baukommission, deren Kompetenzen geregelt wurden; diese Bauordnung ist keine Folge der Entscheidung Franz Josephs von 1857, die Basteien niederzureißen, weil sie bereits auf einen Erlaß des Innenministeriums vom 23. und 31. August 1853 zurückgeht). Die Bauordnung vom 17. Jänner 1883 (Beschluss des Niederösterreichischen Landtags, Niederösterreichisches Landesgesetzblatt Nummer 35/1883) wurde am 26. Dezember 1890 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 48) und in der Folge noch mehrfach novelliert und verpflichtete den Gemeinderat zur Ausarbeitung eines [[Generalregulierungsplan|Generalregulierungsplans]]; daneben gab es einen [[Bauzonenplan]] (1893). Ein vom Magistrat 1895 vorgelegter Entwurf für eine neue Bauordnung kam über das Stadium der Vorberatung nicht hinaus, obwohl die bestehende Bauordnung unhaltbare Bestimmungen enthielt (in sechs Meter breiten Straßen durfte 25 Meter hoch gebaut werden; Wohnräume durften Fenster auf den Hausgang haben; Wohnräume und Küchen durften in geringflächige Lichthöfe münden; Souterrainwohnungen durften zwei Meter unter dem Straßenniveau liegen und so weiter). Nach dem Ersten Weltkrieg wurden zunächst am 17. Juni 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 547) Maßnahmen zur Behebung der Wohnungsnot und zur Förderung der Bautätigkeit beschlossen; am 4. November 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 808) wurden die Bestimmungen der Bauordnung der neuen Verfassung angepaßt (Novellierung am 9. Dezember 1927, Landesgesetzblatt Nummer 1/1928). Zu einer Neuformulierung der Bauordnung kam es erst am 25. November 1929 (Landesgesetzblatt Nummer 11/1930), obwohl im Sozialen Wohnhausbau bereits mehrere Neuerungen vorweg berücksichtigt worden waren. Die wesentlichsten Veränderungen bestanden in der Herabsetzung der prozentuellen Verbauung der Grundstücke und jener der Verbauungsdichte, der Trennung von Wohn- und Industriegebieten, der Förderung von Erholungsflächen im Bauland, der Grundenteignungsmöglichkeit im öffentlichen Interesse und der Beteiligung des Bauwerbers an den Straßenbaukosten (als Teil der Aufschließungskosten). Novellierungen erfolgten am 2. Juli 1936 (Gesetzblatt Wien Nummer 38), die sich unter anderem mit Enteignungen im Wald- und Wiesengürtel sowie Bestimmungen über vorschriftswidrige Bauten beschäftigte, am 3. Februar 1939 (Verordnungsblatt des Bürgermeisters Nummer 17), durch die die Bauordnung auf die 1938 eingemeindeten Gebiete ausgedehnt wurde, und am 27. Februar 1939 (Verordnungsblatt des Bürgermeisters Nummer 25), die Erleichterungen für den Bau von Siedlungshäusern schuf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Novellierungen (in Auswahl) am 22. Juli 1955 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Verhinderung übergroßer Gebäude, die gegen den Charakter des Gebiets verstoßen), am 5. Oktober 1956 (Landesgesetzblatt Nummer 28; Einführung der Bauklasse VI - Hochhäuser, Erweiterung des Begriffs „Baublock“ und Auflockerung der Bebauung durch „Strukturpläne"), am 27. September 1957 (Landesgesetzblatt Nummer 22; Schaffung von Garagenplätzen), am 20. Oktober 1961 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Begrenzung der Geschoßanzahl und des Ausbaues des Dachgeschosses), am 19. November 1971 (Landesgesetzblatt Nummer 25; Änderung der Bauklasseneinteilung), am 7. Juli 1972 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Schaffung von [[Schutzzonen]] in Altstadtgebieten) und am 30. April 1976 (Landesgesetzblatt Nummer 18) erlassen. Ergänzend sind das Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 (Landesgesetzblatt Nummer 27) und das Kleingartengesetz vom 12. Dezember 1978 (Landesgesetzblatt Nummer 3/1979) zu erwähnen, welches das Gesetz vom 6. März 1959 den modernen Anforderungen anpaßte.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
*100 Jahre Wiener Stadtbauamt. Festschrift 1935, S. 224 ff.
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*Rudolf Tillmann: Festschrift herausgegeben anläßlich der Hundertjahrfeier des Wiener Stadtbauamtes am 12. Mai 1935 von der Technikerschaft des Wiener Stadtbauamtes und der großen Technischen Unternehmungen der Stadt Wien. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1935, S. 224 ff.
*Stadtbauamt [Hg.]: Die Tätigkeit des Wiener Stadtbauamtes und der Städtischen Unternehmungen technischer Richtung in der Zeit von 1925 bis 1965. Band 2. 1974, Kapitel XVIII, S. 11 f.
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*Tätigkeit des Wiener Stadtbauamtes und der städtischen Unternehmungen technischer Richtung in der Zeit von 1935 bis 1965. Ein Bericht in zwei Bänden. Hg. vom Wiener Stadtbauamt. Band 2. Wien: Wiener Stadtbauamt 1974, Kapitel XVIII, S. 11 f.
*Magistratsdirektion-Stadtbauamtsdirektion [Hg.]: Wiener Stadtbauamt 1965-1985. Dokumentation. 1988 S. 252 f.
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*Wiener Stadtbauamt 1965 - 1985. Dokumentation. Hg. von der MD-Stadtbaudirektion. Wien: Compress Verlag 1988, S. 252 f.
*Wolfgang Mayer: Gebietsänderungen im Raume Wien 1850-1910 und die Debatten um das Entstehen des Generalregulieurngsplanes von Wien. Diss. Univ. Wien. Wien
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*Wolfgang Mayer: Gebietsänderungen im Raume Wien 1850-1910 und die Debatten um das Entstehen des Generalregulieurngsplanes von Wien. Diss. Univ. Wien. Wien 1973

Version vom 27. März 2014, 11:19 Uhr

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Mit der Abtrennung des Unterkammeramts (Bauamts) vom Kammeramt (1485; letzteres seither Oberkammeramt) kamen Bauangelegenheiten (zu denen auch Feuerangelegenheiten gehörten) in die Kompetenz des Unterkämmerers, der eigene Bücher führte, jedoch budgetär vom Oberkämmerer abhängig war. Die ältesten Bauvorschriften finden sich in den Feuerordnungen, doch handelt es sich dabei um keine planerischen Bauordnungen, sondern lediglich um Sicherheitsbestimmungen. 1725 wurde unter Bürgermeister Josef Hartmann eine Feuerordnung erlassen, der weitere folgten. Am 25. Jänner 1794 wurde der Bau zu kleiner Wohnungen untersagt; am 27. Februar 1836 setzte in diesem Zusammenhang die niederösterreichische Landesregierung fest, daß die kleinste Wohnung wenigstens aus Zimmer, Kammer und Küche zu bestehen habe. Am 13. Dezember 1829 wurde erstmals eine Bauordnung erlassen; 1848 wurden Erleichterungen zugestanden. 1835 und 1854 wurden Neubauten durch zwanzigjährige Steuerfreiheit gefördert. Am 20. März 1850 wurde die Handhabung der Bauordnung für Wien von der niederösterreichischen Landesregierung an die Stadt Wien übertragen. In der Gründerzeit folgte die Bauordnung vom 23. September 1859 (Reichsgesetzblatt Nummer 176/1859); Behörden waren der Magistrat und die Baukommission, deren Kompetenzen geregelt wurden; diese Bauordnung ist keine Folge der Entscheidung Franz Josephs von 1857, die Basteien niederzureißen, weil sie bereits auf einen Erlaß des Innenministeriums vom 23. und 31. August 1853 zurückgeht). Die Bauordnung vom 17. Jänner 1883 (Beschluss des Niederösterreichischen Landtags, Niederösterreichisches Landesgesetzblatt Nummer 35/1883) wurde am 26. Dezember 1890 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 48) und in der Folge noch mehrfach novelliert und verpflichtete den Gemeinderat zur Ausarbeitung eines Generalregulierungsplans; daneben gab es einen Bauzonenplan (1893). Ein vom Magistrat 1895 vorgelegter Entwurf für eine neue Bauordnung kam über das Stadium der Vorberatung nicht hinaus, obwohl die bestehende Bauordnung unhaltbare Bestimmungen enthielt (in sechs Meter breiten Straßen durfte 25 Meter hoch gebaut werden; Wohnräume durften Fenster auf den Hausgang haben; Wohnräume und Küchen durften in geringflächige Lichthöfe münden; Souterrainwohnungen durften zwei Meter unter dem Straßenniveau liegen und so weiter). Nach dem Ersten Weltkrieg wurden zunächst am 17. Juni 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 547) Maßnahmen zur Behebung der Wohnungsnot und zur Förderung der Bautätigkeit beschlossen; am 4. November 1920 (Niederösterreichisches Landesgesetz- und Verordnungsblatt 808) wurden die Bestimmungen der Bauordnung der neuen Verfassung angepaßt (Novellierung am 9. Dezember 1927, Landesgesetzblatt Nummer 1/1928). Zu einer Neuformulierung der Bauordnung kam es erst am 25. November 1929 (Landesgesetzblatt Nummer 11/1930), obwohl im Sozialen Wohnhausbau bereits mehrere Neuerungen vorweg berücksichtigt worden waren. Die wesentlichsten Veränderungen bestanden in der Herabsetzung der prozentuellen Verbauung der Grundstücke und jener der Verbauungsdichte, der Trennung von Wohn- und Industriegebieten, der Förderung von Erholungsflächen im Bauland, der Grundenteignungsmöglichkeit im öffentlichen Interesse und der Beteiligung des Bauwerbers an den Straßenbaukosten (als Teil der Aufschließungskosten). Novellierungen erfolgten am 2. Juli 1936 (Gesetzblatt Wien Nummer 38), die sich unter anderem mit Enteignungen im Wald- und Wiesengürtel sowie Bestimmungen über vorschriftswidrige Bauten beschäftigte, am 3. Februar 1939 (Verordnungsblatt des Bürgermeisters Nummer 17), durch die die Bauordnung auf die 1938 eingemeindeten Gebiete ausgedehnt wurde, und am 27. Februar 1939 (Verordnungsblatt des Bürgermeisters Nummer 25), die Erleichterungen für den Bau von Siedlungshäusern schuf. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Novellierungen (in Auswahl) am 22. Juli 1955 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Verhinderung übergroßer Gebäude, die gegen den Charakter des Gebiets verstoßen), am 5. Oktober 1956 (Landesgesetzblatt Nummer 28; Einführung der Bauklasse VI - Hochhäuser, Erweiterung des Begriffs „Baublock“ und Auflockerung der Bebauung durch „Strukturpläne"), am 27. September 1957 (Landesgesetzblatt Nummer 22; Schaffung von Garagenplätzen), am 20. Oktober 1961 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Begrenzung der Geschoßanzahl und des Ausbaues des Dachgeschosses), am 19. November 1971 (Landesgesetzblatt Nummer 25; Änderung der Bauklasseneinteilung), am 7. Juli 1972 (Landesgesetzblatt Nummer 16; Schaffung von Schutzzonen in Altstadtgebieten) und am 30. April 1976 (Landesgesetzblatt Nummer 18) erlassen. Ergänzend sind das Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 (Landesgesetzblatt Nummer 27) und das Kleingartengesetz vom 12. Dezember 1978 (Landesgesetzblatt Nummer 3/1979) zu erwähnen, welches das Gesetz vom 6. März 1959 den modernen Anforderungen anpaßte.

Literatur

  • Rudolf Tillmann: Festschrift herausgegeben anläßlich der Hundertjahrfeier des Wiener Stadtbauamtes am 12. Mai 1935 von der Technikerschaft des Wiener Stadtbauamtes und der großen Technischen Unternehmungen der Stadt Wien. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1935, S. 224 ff.
  • Tätigkeit des Wiener Stadtbauamtes und der städtischen Unternehmungen technischer Richtung in der Zeit von 1935 bis 1965. Ein Bericht in zwei Bänden. Hg. vom Wiener Stadtbauamt. Band 2. Wien: Wiener Stadtbauamt 1974, Kapitel XVIII, S. 11 f.
  • Wiener Stadtbauamt 1965 - 1985. Dokumentation. Hg. von der MD-Stadtbaudirektion. Wien: Compress Verlag 1988, S. 252 f.
  • Wolfgang Mayer: Gebietsänderungen im Raume Wien 1850-1910 und die Debatten um das Entstehen des Generalregulieurngsplanes von Wien. Diss. Univ. Wien. Wien 1973