Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Bader nannte man die Betreiber von Badstuben, die primär der Körperreinigung und Erfrischung (Schwitzbäder) dienten. Zusätzlich fungierten die meisten Bader als Haar- und Bartscherer und Aderlasser, was gelegentlich zu Interessenkollisionen mit den Barbieren und Wundärzten (Chirurgen) führte. Die von den Badern betriebenen Badstuben waren oftmals nicht direkt in ihrem Besitz, sondern wurden von der Stadt oder sonstigen im Besitz dieser Badehäuser befindlichen Institutionen an sie verpachtet. In Wien sind Badstuben seit dem 13. Jahrhundert nachweisbar. Am Ende des Mittelalters sind innerhalb der Stadtmauern elf, in den Vorstädten fünf bis sechs Badstuben belegt.


Mittelalterliche Ordnungen

Eine Zeche der Bader wird erstmals um 1370 erwähnt. Im beginnenden 15. Jahrhundert legte der Stadtrat eine Ordnung über den Holzbezug von mehreren Gewerben fest und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Bader, die dieses ja zur Beheizung ihrer Badstuden brauchten. Als knappe Ergänzung dazu befand der Rat im Jahr 1429, dass die Bader nicht mehr Holz in ihren Badstuben lagern dürften, als sie in einem Monat verbrauchen würden.[1] Die erste vom Rat erlassene ausführliche Baderordnung datiert von 1421.[2] Dieses frühe Statut beschäftigte sich vor allem mit der Frage des Anstellungsverhältnisses der Bediensteten der Bader. Weitere mittelalterliche Ordnungen folgten 1463 und 1475.[3] Erstere befasste sich vor allem mit den Auflagen für angehende Bader, in Wien das Meisterrecht zu erlangen. So musste ein neuer Badermeister unter anderem ein Pfund Pfennige in die Zeche einzahlen, damit diese dann von dem Geld Harnische zum Zwecke der Stadtverteidigung und -bewachung kaufen konnte (also das si gemainer stat, wann sein not wirdet, damit dester pas gedienn múgen). In der jüngeren Ordnung von 1475 ging es abermals um den Holzkauf durch die Bader.


Entwicklung in der Frühen Neuzeit

Ab 1517 mußten sich die Wundärzte und ab 1548 die Bader einer Eignungsprüfung vor der medizinischen Fakultät der Wiener Universität unterziehen. Die Behandlung von Syphilis lag nachweislich ab der Mitte des 16. Jahrhunderts in der Zuständigkeit von spezialisierten Wundärzten, die neben der „Wundarznei“ auch eine Prüfung über die Syphilisbehandlung ablegen mussten. In der Folge wurde ebenso von Barbieren und Badern, die im Spital zu St. Marx, wo Syphiliskranke behandelt wurden, angestellt werden sollten, diese Prüfung verlangt.

Im 18. Jahrhundert kam das Baden in Badstuben allmählich außer Gebrauch, was zur Fusion der Bader mit den Wundärzten und Barbieren führte. Seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts etablierten sich gegen den Widerstand der Bader und Barbiere die Perückenmacher.


Literatur

  1. Vgl. WStLA, Sammlungen, Handschriften, A 97/1, fol. 80r-v zur (undatierten) Ordnung aus dem frühen 15. Jahrhundert bzw. ebd. fol. 93r zur Ordnung von 1429.
  2. Siehe WStLA, Sammlungen, Handschriften, A 97/1, fol. 92r-v.
  3. Siehe WStLA, Sammlungen, Handschriften, A 97/1, fol. 93r zur Ordnung von 1463 bzw. ebd. fol. 93v zur Ordnung von 1475.