Weistümer

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 23.08.2023 durch WIEN1.lanm08son

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Weistümer waren vom Hochmittelalter bis ins 18. Jahrhundert Aussagen über das in einer Landgemeide geübte Gewohnheitsrecht (Straf- und Zivilsachen, Verwaltung, Bewirtschaftung, herrschaftliche Rechte). Die Aussagen wurden anlässlich der mehrmals jährlich stattfindenden Banntaidinge (Gemeindeversammlungen unter Vorsitz des Herrschaftsinhabers oder seines Vertreters) von den ältesten Bewohnern gemacht. Gelegentlich hielt man diese Aussagen auch schriftlich fest; Protokolle dieser Art blieben erhalten.

In Städten, wo Recht und Verfassung seit jeher in Privilegien und Ratsbeschlüssen schriftlich festgehalten waren, gab es keine Weistümer und Banntaidinge. Von den Landgemeiden, die später zu Wien kamen (Vorstädte, Vororte), sind in den meisten Fällen Weistumstexte überliefert; ihr Vorhandensein beweist, dass die betreffende Gemeinde damals nicht zum Wiener Burgfrieden gehörte, so zum Beispiel beim Oberen und Unteren Werd (um 1400/1460), bei der Windmühle (1562) und bei der Josefstadt (1702).

Literatur

  • Hathi Trust: Gustav Winter: Niederösterreichische Weisthümer 1. Teil. Wien, Braumüller 1886
  • Helmuth Feigl: Die niederösterreichische Grundherrschaft. In: Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich 16 (1964), S. 8, 28 f., 226
  • Peter Csendes: Die Weistumshandschriften des Archivs der Stadt und des Landes Wien. In: Wiener Kulturnotizen 17 (1970)
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003, Band 8, S. 27 f.
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003, Band 15, S. 27 ff.
  • Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003, Band 41, S. 88 (Penzing)
  • Unser Währing, 15 (1980), Heft 1, S. 2 ff.