Verdunkelung

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Luftschutzlampe
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug Zweiter Weltkrieg, Luftschutz, NS-Zeit
Quelle
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Letzte Änderung am 10.11.2023 durch DYN.krabina
Bildname Verdunkelung1.jpg
Bildunterschrift Luftschutzlampe

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Ermahnendes Plakat zur Einhaltung der Verdunkelungspflicht, um 1943

Schon der "ÖLB" (Österreichische Luftschutzbund) - gegründet 1935 - hatte während der Ersten Republik auf Verdunkelung bei Fliegeralarm hingewiesen. In der Broschüre "Luftschutz durch Selbstschutz" wurde nahegelegt, dass "die Beleuchtung im ganzen Haus auf ein unumgänglich notwendiges Maß heruntergeschraubt" werden sollte. "Dadurch können wir trotz den modernen Flugeinrichtungen, dem Flieger, seine Aufgabe wesentlich erschweren." In einem Aufsatz in der Zeitschrift "Der Luftschutz" (Ausgabe Jänner 1936) wurde diese präventive Luftschutzvorbereitung, die nach dem Ersten Weltkrieg europaweit propagiert wurde, ebenso erörtert: "Die Abblendung von Lampen der Innen- und Außenbeleuchtung durch direkte Anbringung von Stoff- oder Papierbeuteln ist aus Gründen der Brandempfindlichkeit unratsam. Blaue Glühlampen sind brandsicher und lassen sich überall leicht anbringen."

Die Bemühungen des "ÖLB" wurden, wie eine Reihe andererer Luftschutzvorbereitungen, nicht realisiert. Nach dem "Anschluss" an das Deutsche Reich 1938 wurde der "ÖLB" in den "RLB" (Reichsluftschutzbund) überführt, wo nun ein umfassendes Luftschutzprogramm in Angriff genommen wurde.

Noch bevor der Zweite Weltkrieg 1939 ausgebrochen war, wurde im Zuge der Kriegsvorbereitungen nun reichsweit die "Verdunkelungsverordnungen" behördlich ausgegeben, die verbindlich waren. Beleuchtungseinrichtungen der Straßen, Schaufenster und Wohnhäuser waren demnach abzudunkeln, beziehungsweise musste das Licht umgelenkt werden, damit angreifende Flugzeuge das Bodenziel nicht erkennen konnten

"Wo Leben ist, wirft der Feind seine Bomben ab. Nur vollkommene Dunkelheit schützt bei Nacht davor, als Angriffsziel zu dienen. Der Selbsterhaltungstrieb gebietet, einwandfrei zu verdunkeln und jeden verräterischen Lichtschein im Freien zu vermeiden", ist auf dem Titelblatt der Zeitschrift "Die Sirene"[1] zu lesen. In dieser Ausgabe beschreibt der Artikel "Tödliches Licht. Jeder Lichtschimmer verrät dich dem Feind", wo der "schützende Mantel der Dunkelheit" plausibel dargestellt und die Verantwortungslosigkeit von "Verdunkelungssünden" einer Luftschutzgemeinschaft besprochen werden.[2]

Nicht nur im urbanen Bereich sondern auch in Industrie- und Rüstungsbetrieben galten ab nun strenge Verdunkelungsvorschriften. Das im Deutschen Reich gültige Luftschutzgesetz (seit Juni 1935) hatte im Lauf der Zeit mehrere mit Durchführungsverordnungen (DVO) herausgegeben, die auch in den Reichsgesetzblättern (RGBl.) verankert worden waren.[3]

Verdunkelungslampen und Verdunkelungsrollos

Luftschutzlampe mit blauem Anstrich

Die mit blauer Farbe gestrichenen Verdunkelungslampen, unter anderem von der Firma "Osram" fabriziert, konnten nur blaues Licht leuchten, welches angeblich aus einem Flugzeug nicht ausgemacht werden konnte. Ebenso gab es eine Reihe von verschiedenen Verdunkelungsrollos, die in Häusern und Fabriken anzubringen waren. Organe der öffentlichen Sicherheit, unter anderem "Luftschutzwarte", hatten die Aufgabe, Kontrollgänge durchzführen und darauf zu achten, dass die Anordnungen eingehalten wurden. "Verdunkelungsünder" hatten mit Strafen zu rechnen.

Sicherheit im Straßenverkehr

Alle Fahrzeuge durften nur im abgedunkelten Zustand eingesetzt werden, um den Gegnern aus der Luft keine Anhaltspunkte zu geben. Damit nachts und bei schlechter Sicht der Straßenverkehr in der Stadt reibungslos ablief, waren die Sockel der Masten der Straßenbeleuchtung, aber auch die Hydranten weiß gestrichen, damit diese für die Autofahrer zu sehen waren.

"Kriegsstraßenbahn“ mit blauen Verdunkelungsscheiben

Im Straßenbahnmuseum (3. Bezirk) befindet sich eine restaurierte "Kriegsstraßenbahn". Auffallend sind beim "Triebwagen der Type H1" mit der Nummer "2260" die blauen Fenster der Fahrgastkabine. Dieses Modell zeigt den mustergültigen Zustand einer Straßenbahngarnitur, die nach den damaligen Verdunkelungsvorschriften ausgestattet war. Damit kein Licht sichtbar nach außen drang, waren die Fenster mit einem blauen Anstrich verdunkelt; lediglich ein kleiner Sichtschlitz blieb frei. Auch der Scheinwerfer war mit einer Vorsatzblende abgedunkelt. Nach dem "Erlaß des Reichsverkehrs-Ministeriums" vom 19. November 1940 hatten die Verkehrsbetriebe diese "verschärften" Verdunkelungsmaßnahmen zu befolgen.

Einzelnachweis

  1. Die Sirene 10 (September 1941).
  2. Ganz im Stil der nationalsozialistischen Propaganda wird mit dem Artikel die Angst bei der Bevölkerung geschürt, unter anderem dabei auch ein Beispiel aus dem Burenkrieg angeführt, wo schon das Anzünden einer Zigarette nachts im Schützengraben dem Kontrahenten die Position verriet, der den leichtsinnigen Mann mit einem gezielten Kopfschuß tötete.
  3. Bis weit in den Zweiten Weltkrieg hinein wurden insgesamt zwölf Durchführungsverordnungen und etliche Ausführungsbestimmungen erlassen, die detaillierte festgelegt waren. Die "9. DVO" regelte die Verdunkelungsverordnung.