Staatskanzlei

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Die Staatskanzlei am Anfang des 18. Jahrhunderts
Daten zum Bauwerk


Staatskanzlei, Zentralbehörde für Außenpolitik (1., Ballhausplatz 2; Bundeskanzleramt).

Für die Außenpolitik der Habsburgermonarchie und für Angelegenheiten der Dynastie war ab 1705 eine besondere Abteilung der Hofkanzlei zuständig. 1742 wurden diese Agenden der Hofkanzlei entzogen und der neugeschaffenen "Geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzlei" (kurz: Staatskanzlei) übertragen, der das Palais am Ballhausplatz ab 1753 allein zur Verfügung stand. Der Behördenleiter (Hof- und Staatskanzler; Staatskanzler) nahm unter den Vorstehern der Zentralbehörden den wichtigsten Platz ein.

1848 trat an die Stelle der Staatskanzlei das "Ministerium des kaiserlichen [seit 1867: und königlichen] Hauses und des Äußern", das im selben Haus amtierte und bis November 1918 bestand. Es war eines von nur drei gemeinsamen Ministerien der Realunion Österreich-Ungarn. Der Außenminister wurde vom Monarchen ohne Vorschlag eines anderen Verfassungsorgans ernannt und enthoben. Ende Oktober 1918 kündigte Ungarn die Realunion auf und hatte seit November 1918 einen eigenen Außenminister.

Liste der Minister

Literatur

  • Ernst C. Hellbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956 (Rechts- und Staatswissenschaften, 13), S. 290, S. 405, S. 421 ff., 464 ff.
  • Erwin Matsch: Geschichte des auswärtigen Dienstes von Österreich(-Ungarn) 1720-1920. Wien [u.a.]: Böhlau 1980
  • Adam Wandruszka / Mariella Reininghaus: Der Ballhausplatz. Wien [u.a.]: Zsolnay 1984 (Wiener Geschichtsbücher, 33)