Randgemeinden

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Darstellung der neuen Grenzen Wiens im Rahmen des Gebietsänderungsgesetzes, 19. Juli 1954
Daten zum Eintrag

Randgemeinden lautete nach dem Zweiten Weltkrieg die Bezeichnung für jene 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden, die 1938 im Zuge der nationalsozialistischen Gebietsreform nach Wien (Groß-Wien) eingemeindet worden waren, jedoch 1946-1954 (trotz eines vom Wiener Gemeinderat gefassten Beschlusses, 80 von ihnen wieder nach Niederösterreich auszugemeinden) infolge des Einspruchs der sowjetischen Alliierten (die keine Veränderung der Besatzungszonengrenzen wünschten) erst per 1. September 1954 realisiert werden konnte.

Siehe auch: