Kriminalgericht

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Landesgerichtsgebäude (um 1905)
Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1783
Datum bis 1850
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 20348
GND
WikidataID
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert, Gerichte
Quelle
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Bildunterschrift Landesgerichtsgebäude (um 1905)

Es wurden noch keine Adressen erfasst!

  • Kriminalgericht (1841, bis: 1850)

Es wurden noch keine Personen erfasst.

Die Neuordnung der staatlichen Rechtspflege unter Joseph II. hatte auch die Umgestaltung der Wiener Stadtverfassung zur Folge. Die seit 1526 bestehende Zweiteilung in Stadtrat und Stadtgericht mit dem Stadtrichter an der Spitze wurde beseitigt. Innerhalb des Magistrats wurden im Zuge der Magistratsreform 1783 drei Senate eingerichtet, die mit 1. November 1783 ihre Arbeit aufnahmen: einer für die allgemeine Verwaltung, einer für Zivil- und einer für Strafgerichtsbarkeit (in judicialibus criminalibus).

Dem Bürgermeister unterstand der Senat für die allgemeine Verwaltung, die Gerichtssenate wurden von je einem Vizebürgermeister geleitet. Dem Kriminaljustizsenat, der das Erbe des Stadtgerichts übernahm, waren zwölf Räte mit dem entsprechenden Hilfspersonal zugeteilt. Er führte ab 1841 die Bezeichnung Kriminalgericht.

Die Zuständigkeit für die hohe Gerichtsbarkeit (Blutgerichtsbarkeit) lag beim Landgericht Wien, die Niedergerichtsbarkeit hatte das Kriminalgericht nur dort, wo die Stadt die Grundobrigkeit innehatte. Diese Organisation blieb bis 1850 in Geltung. Eine Änderung betraf die ab 1804 bestehende Abteilung für schwere Polizeiübertretungen, die 1847 in einen eigenen Senat umgewandelt wurde. Einspruchsmöglichkeit gegen ein Urteil bestand beim Niederösterreichischen Appellationsgericht. Davon wurde vorwiegend erst in den 40er Jahren Gebrauch gemacht, doch blieb der Erfolg gering.

Vom Kriminalgericht sind - im Gegensatz zum alten Stadtgericht - die Protokollbücher und ein Teil der Gerichtsakten im Wiener Stadt- und Landesarchiv erhalten.

Quellen

Literatur

  • Friedrich Hartl: Das Wiener Kriminalgericht. In: Wiener rechtsgeschichtliche Arbeiten. Band 10, 1973
  • Friedrich Hartl: Wiens Strafgerichtsbarkeit und Kriminalität im Revolutionsjahr 1848. Eine Darstellung aus den Quellen des Wiener Kriminalgerichtes. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien. Band 23, 1972, S. 131ff.
  • Peter Csendes: Die Stadt Wien als Justizbehörde. In: Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien 1959-2003. Band 96, S. 49 ff.
  • Felix Czeike: Die Vizebürgermeister des Kriminaljustizsenats. In: Das Wiener Vizebürgermeisteramt und seine Vertreter. In: Handbuch der Stadt Wien. Wien: Verlag für Jugend und Volk. Band 94, 1980), S. 11/24 ff.
  • Franz Kysselak: Annalen des Wiener Criminal-Gerichtes (Handschrift B 71/1-4 im Wiener Stadt- und Landesarchiv).