Dezentralisierung der Verwaltung

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Letzte Änderung am 18.08.2023 durch WIEN1.lanm08trj

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Die Dezentralisierung der Verwaltung der Stadt Wien bedeutet die verstärkte Einbindung der Bezirksorgane durch die Übertragung von Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Entscheidungen auf die lokale Ebene, das bedeutet auf die Wiener Gemeindebezirke.

Historische Eckdaten

Wien wurde im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts - wie viele Großstädte - durch Einbeziehung der Vorstädte und Umlandgemeinden erweitert. Die bislang ausgeübte Selbstständigkeit sollte dabei in Form von Stadtbezirken weitgehend erhalten bleiben. Ehemalige Gemeindeorgane wurden in Bezirksorgane umgewandelt.

1973 war Bürgermeister Leopold Gratz bestrebt, den Bezirken als einzig demokratisch gewählte Bezirksrepräsentanten Österreichs mehr Kompetenzen, mehr Aufgaben und höhere Budgetmittel zu übertragen. Intensiver Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichte die Umsetzung lokaler Bedürfnisse im eigenen Bezirk. Daraus entwickelte sich Ende der 1970er-Jahre der politische Auftrag, die Bezirke vermehrt in die Entscheidungsprozesse der Verwaltung der Stadt einzubinden.

1979 wurden die Aufgaben der Bezirksvertretungen sowie der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in der Wiener Stadtverfassung festgelegt sowie die Verordnungen des Gemeinderates und des Bürgermeisters erlassen. Dies hatte zur Folge, dass die Bezirksvertretungen personell aufgestockt und den Bezirksorganen mehr Rechte zuerkannt wurden (Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte). Parallel dazu erfolgte in Floridsdorf und in der Donaustadt ein Dezentralisierungsversuch, bei dem Aufgaben gesucht und definiert wurden, die für eine Eigenzuständigkeit und für eine Mitwirkung der Bezirke in Frage kommen.

Ab 1988 konnten die Bezirke erstmals durch die Novellierung der Wiener Stadtverfassung über eigene Haushaltsmittel für spezielle Aufgaben verfügen (Eigenzuständigkeiten). Ein Mitwirkungsrecht für die Bezirksvertretungen sowie für die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher erweiterte ebenfalls die Kompetenz der Bezirksorgane.

1998 erfolgte eine Ausweitung der Kompetenzen, die eine Verdoppelung des Budgets mit sich brachte. Die Liste jener in Eigenzuständigkeit der Bezirke liegenden Aufgaben wurde auch um solche ergänzt, die nicht zwingend in allen Bezirken vertreten sind.

In den folgenden Jahren wurden die Aufgaben der Bezirke im Rahmen der Dezentralisierung evaluiert. Dies geschah, um den aktuellen Herausforderungen, die an die Bezirke und die Stadt gestellt werden, gerecht zu werden. Mit der letzten umfangreicheren Evaluierung im Jahr 2022 wurden die allgemeinen Rahmenbedingungen, die Haushaltsmittel und deren Verteilungsschlüssel angepasst.

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