Bezirksvorsteher

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
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Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 21.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns


Die Provisorische Gemeindeordnung vom 6. März 1850 bezeichnet die Bezirksvorsteher als Exekutivorgane der Gemeinde, die den Bürgermeister in Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs, soweit sie ihren Bezirk betreffen, unterstützten; sie leiteten die Bezirksausschüsse, aus deren Mitte sie gewählt wurden. Über die Geschäftsordnung 1890 bis zur Stadtverfassung vom 1. Oktober 1920 blieben die dem Bezirksvorsteher zugewiesenen Aufgabenbereiche ähnlich. 1919-1934 wurden die Bezirksvertretungen gewählt, 1934-1945 hingegen ernannt (ebenso wurden die Bezirksräte ernannt; Bezirksvorsteher-Stellvertreter gab es keine). 1938 wurden die Bezirksvertretungen durch die Nationalsozialisten aufgelöst; einen Großteil der Zuständigkeit beanspruchten politische Organisationen (wie Ortsgruppen und Kreisleitungen), die nationalsozialistischen Bezirksvorsteher übernahmen meist das Amt eines Vorstands des Bezirkswohlfahrtsamts. Im April 1945 setzte die sowjetische Besatzungsmacht Bezirksvorsteher ein (Bezirksbürgermeister); aufgrund des Wiener Verfassungsüberleitungsgesetzes verloren diese ihre Funktion und wurden abberufen. Der Bürgermeister von Wien erließ eine vorläufige Geschäftseinteilung. Vermutlich am 24. Juli 1945 wurden in jedem der 21 alten Bezirke vom Bürgermeister Bezirksvorsteher eingesetzt, denen je zwei Stellvertreter zur Seite standen (11 SPÖ, 7 KPÖ, 3 ÖVP); ihre Aufgaben wurden vom Stadtsenat am 2. Oktober 1945 geregelt. Aufgrund der Wahlen vom 25. November 1945 wurden am 16. April 1946 in den nunmehr offiziell zu Wien gehörigen 23 Bezirken frei gewählte Bezirksvorsteher eingesetzt (16 SPÖ, 7 ÖVP). Die Bezirksvorsteher werden seither von der stärksten politischen Partei des Bezirks gestellt. 1946-1978 stand dem Bezirksvorsteher ein Stellvertreter zur Seite, der von der zweitstärksten politischen Partei des Bezirks nominiert wurde. Die Stadtverfassung 1978 setzte die Zahl der Stellvertreter mit zwei fest; der erste Stellvertreter wird von der stärksten, der zweite Stellvertreter von der zweitstärksten Fraktion gestellt (sodass der Bezirksvorsteher seither auch einen Stellvertreter seiner eigenen Fraktion hat).

Literatur

  • Wolfgang Solt: Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteher-Stellvertreter der Wiener Gemeindebezirke 1945 - 2002. Anzahl der Bezirksratsmandate 1945 - 2001. Wien 2002
  • Josef Rauchenberger [Hg.]: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Wien: PR-Verlag 1990