Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1892
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 45011
GND
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Objektbezug
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Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten.

Das Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten wurde mit Erlass vom 28. Dezember 1892[1] neu eingerichtet, indem das Departement XVII aufgelöst und die Nummer dem bisherigen Departement XVIII übertragen wurde, welches einen neuen Sachtitel erhielt: Steuer- und Wahlangelegenheiten, Geschwornenlisten, allgemeine Gewerbe- und Privilegienangelegenheiten. Es war für folgende Sachthemen zuständig:

  • Allgemeine und prinzipielle Verhandlungen bezüglich der Vorschreibung und Einhebung der direkten Steuern und der städtischen Umlagen.
  • Behandlung der Steuer, Raten-, Frist- und Nachsichtsgesuche und der Relationen über Uneinbringlichkeit eines Steuerrückstands wegen Mangels an Deckung in den Bezirken I–X.
  • Wahlangelegenheiten (Reichsrats-, Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksausschusswahlen).
  • Kundmachung der Gesetze und Verordnungen in Steuerangelegenheiten.
  • Organisation, Aufsicht und Oberleitung des städtischen Steueramts, Steuerexekutionsamts, Steuer- und Wahlkatasters, sowie sämtliche Organisierungs- und Personalangelegenheiten in Bezug auf diese Ämter.
  • Ferner bezüglich der Bezirke I–X, solange das städtische Steueramt für diese Bezirke zentralisiert bleibt: Die Vorschreibung und Einhebung der landesfürstlichen Steuern und Gebühren samt Zuschlägen, und zwar:
    • 1. der Grundsteuer;
    • 2. der Hauszinssteuer;
    • 3. der fünfprozentigen Steuer bei steuerfreien Häusern;
    • 4. der Erwerbsteuer;
    • 5. der zwanzigprozentigen Erwerbsteuer von Gesellschaften, bei denen der Standort der Gewerbeunternehmung mit dem Sitz der Hauptunternehmung nicht zusammenfällt;
    • 6. der Einkommensteuer;
    • 7. der zwanzigprozentigen Einkommensteuer von Gewerbeunternehmungen, welche sich nicht im Standort der Hauptunternehmung befinden;
    • 8. der Einkommensteuer von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und von Vorschusskassen;
    • 9. der Verzugszinsen;
    • 10. der Grundsteuer-, Kataster-, Evidenzhaltungsgebühren;
    • 11. der Gewerbeanmeldungstaxen;
    • 12. der Firmaprotokollierungstaxen;
    • 13. der Hauszinsstrafen;
    • 14. der Hauszinssteuerstrafen;
    • 15. der fünfprozentigen Steuerstrafe bei steuerfreien Häusern;
    • 16. der Hauszinssteuerpönalien;
    • 17. der Erwerbssteuerstrafen;
    • 18. der Einkommensteuerstrafen;
    • 19. der Einkommensteuerpönalien.
  • Einhebung der Landesumlagen.
  • Einhebung:
    • 1. der Gemeindesteuern, Umlagen und Zuschläge; ferner
    • 2. der Zinskreuzer;
    • 3. Schulkreuzer;
    • 4. Militär-Einquartierungsbeiträge;
    • 5. Kanalräumungsgebühren;
    • 6. Wasserbezugsgebühren für den normalen Hausbedarf;
    • 7. Verzugszinsen;
    • 8. Exekutionsgebühren;
    • 9. Gewölbewachbeiträge;
    • 10. Handelskammerbeiträge;
    • 11. Gewerbeschulbeiträge.
  • Verhandlungen, welche im Allgemeinen den Handel und das Gewerbe berühren.
  • Verhandlungen über die Anerkennung der Verkäuflichkeit von Gewerbe, Bestimmung des Normalpreises und Einlösung verkäuflicher (zessionarischer, kammergütischer) Gewerbe sowie alle Erledigungen betreffend die Führung der Vormerkprotokolle zur Evidenthaltung solcher Gewerbe; dann die Verhandlungen, welche die Anerkennung radizierter Gewerbe, deren Umgestaltung in verkäufliche Gewerbe und deren grundbücherliche Löschung zum Zwecke haben.
  • Allgemeine, auf freiwilliger Feilbietungen, Bestimmungen der Lizitationskommissäre, Bestellung der Schätzmeister und Ausrufer, Bemessung der Lizitationsgebühren und andere auf derlei Feilbietungen bezughabende Angelegenheiten (mit Ausnahme der Bewilligung und Abhaltung freiwilliger Feilbietungen beweglicher Sachen und der Gebühreneinhebung).
  • Evidenthaltung der Konsularfunktionäre und der gerichtlichen Schätzmeister.
  • Börseangelegenheiten mit Ausnahme von solchen, welche die für Approvisionierungszwecke bestimmten Börsen, als Frucht- und Mehlbörsen, betreffen.
  • Wahlen für die Handels- und Gewerbekammer sowie für das Gewerbegericht für die Maschinen- und Metallwarenindustrie.
  • Firmenangelegenheiten.
  • Gewerbliche Angelegenheiten und Besteuerung der Versicherungsanstalten, Banken sowie der Aktiengesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sonstigen zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen (mit Ausnahme der Eisenbahnen).
  • Verhandlung in gewerblicher Hinsicht (jedoch mit Ausnahme der Steuerangelegenheiten) bezüglich der:
  • Alle prinzipiellen Verhandlungen bezüglich der Lohnwagengefälle.
  • Generalevidenz über Abstrafungen von Gewerbetreibenden und über Gewerbeentziehungen.
  • Verhandlungen in Privilegiumsangelegenheiten mit Einschluss der Besteuerung.
  • Sämtliche Verhandlungen in Muster- und Markenschutzangelegenheiten.


Die das Gewerbe betreffenden Aufgaben des Departements XVII (1892-1901) gingen in der Magistratsabteilung XVII auf und die Steuern, Wahlen und Privilegiumsangelegenheiten betreffenden Aufgaben des Departements XVII (1892-1902) gingen in der Magistratsabteilung XIX auf.


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 26-27.


Siehe auch

Magistratsdepartement
Departement XVII - Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschwornenlisten
Departement XVIII - Gewerbe- und Privilegiumsangelegenheiten


Einzelnachweise

  1. MD 1325/1892; Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1892, S. 67.