Bezirksgericht Untermeidling/Meidling

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1. Jänner 1885
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 64353
GND
WikidataID
Objektbezug Bezirksgerichte (Geschäftseinteilung)
Quelle
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Letzte Änderung am 5.10.2023 durch WIEN1.lanm08trj
  • 12., Schönbrunner Straße 222-228

Frühere Adressierung

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

Es wurden noch keine Personen erfasst.


Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Untermeidling wurde am 1. Jänner 1885 aktiviert (RGBl 176/82, 164/84) und wurde am 1. April 1892 in Meidling umbenannt. Es war bis zu seiner Auflösung in der Theresienbadgasse 3 untergebracht. In den Jahren 1907 und 1908 wurden für das Bezirksgericht zusätzliche Räume im Amtshaus angemietet. Am 1. Juni 1910 wurde die Gerichtsbarkeit für Strafsachen an das Bezirksgericht Margareten abgegeben (RGBl 75). 1913/14 gab es Projekte die Bezirksgerichte Meidling und Rudolfsheim zu vereinigen. Diese wurden jedoch nicht verwirklicht. 1924 kam es zur Auflassung der Arreste. Ende des Jahres 1939 wurde es mit dem Amtsgericht Fünfhaus vereinigt. Aufgrund einer neuen Verordnung des NS-Regimes über die Rechtspflege in Österreich, wurde die Bezeichnung Bezirksgericht auf Amtsgericht umgeändert. Am 1. April 1997 wurde das Bezirksgericht als ein sogenanntes „Vollgericht“ wiedererrichtet, inklusive allen Straf- und Exekutionssachen (B 761/96) für den 12. Bezirk. Es war zunächst in der Sperrgasse 17 untergebracht und ab dem 1. September 1998 in derSchönbrunner Straße 222-228, im sogenannten „U-4 Gebäude“.

Zuständigkeiten

  • 1. Jänner 1885: Aktivierung; Zuständigkeit für Teile des späteren 12. Bezirk
  • 1. April 1892: Umbenennung in Bezirksgericht Meidling
  • 1. Juni 1910: Strafsachen an das Bezirksgericht Margareten
  • 1924: Auflassung der Arreste
  • Ende 1939: Vereinigung mit Amtsgericht Fünfhaus
  • 1. April 1997: Wiedererichtung des Bezirksgericht Meidling als „Vollgericht“
  • Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.

Gebäude

In den Jahren 1907 und 1908 kam es zu einer Anmietung weiterer Räumlichkeiten im Amtshaus. Eine Zeitlang wurden sogenannte „Notwohnungen“ zur Linderung der Wohnungsnot einiger Justizbediensteten eingerichtet in unbenutzte Räumlichkeiten.

Quellen

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)