Bezirksgericht Donaustadt

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1. Jänner 1904
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 64261
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 6.02.2024 durch WIEN1.lanm08trj
  • 22., Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3

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48° 14' 37.62" N, 16° 26' 5.97" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Bezirksgerichte waren in der Regel für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz zuständig. Das Bezirksgericht Donaustadt nahm am 1. Jänner 1986 seine Tätigkeiten auf (B 203/85) und zwar für den 22. und 2. Bezirk. Das Bezirksgericht wurde in den Dr.-Adolf-Schärf-Platz 3 untergebracht. Seit dem 1. Jänner 2001 ist das Bezirksgericht Leopoldstadt für den 2. Bezirk zuständig.

Zuständigkeiten

  • Ab 1. Jänner 1986: 22. und 2. Bezirk
  • 1. Jänner 2001: Abtritt der Zuständigkeit für 2. Bezirk an das Bezirksgericht Leopoldstadt
  • Das Bezirksgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit in I Instanz für die oben benannten Bezirke zuständig. Die Trennung von Verwaltung und Justiz erfolgte 1867.

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)