Bärenmühlgasse (4)

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Daten zum Objekt

Bärenmühlgasse (4), benannt 31. Oktober 1913[1] (Stadtrat) nach der Bärenmühle, am 19. November 1937 (Bürgermeister) aus dem amtlichen Straßenverzeichnis gestrichen und seither Bärenmühldurchgang[2].

Pfarrzugehörigkeit bis 1938

Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt.

Literatur

Referenzen