Arbeiterfürsorgeamt der Stadt Wien

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Daten zur Organisation


Arbeiterfürsorgeamt der Stadt Wien.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 4. Mai 1917 wurde ein Arbeiterfürsorgeamt errichtet,[1] das die Aufgaben des bisher innerhalb der Magistratsabteilung XI bestehenden Arbeits- und Dienstvermittlungsamtes übernahm. Die Geschäftsaufzählung umfasste die Arbeits- und Dienstvermittlung, deren Zentralisierung in Wien, die Ausbildung von Beamten für diesen Zweck, Beratungsdienst, Vorkehrungen bei der Demobilisierung, Fürsorge für das Hauspersonal, Beschäftigung Arbeitsloser und Arbeitslosenversicherung. – In der Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1920 wurden die Agenden der Magistratsabteilung 14 übertragen.

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 161

Siehe auch

Magistratsabteilung 14
Städtische Ämter

Einzelnachweise

  1. Erlass vom 16. Juli 1917 (MD 5316/1917); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1917, S. 66.