Wasserleitungsstraße (9): Unterschied zwischen den Versionen
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Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die [[Matrik|Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken]] von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt. | Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die [[Matrik|Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken]] von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt. | ||
* ab 1875: [[Heiligenstadt (Pfarre)|Pfarre Heiligenstadt]] | * ab 1875: [[Heiligenstadt (Pfarre)|Pfarre Heiligenstadt]] |
Version vom 2. April 2020, 14:32 Uhr
Daten zum Objekt
Wasserleitungsstraße (Döbling; seit 1900: 9., Spittelau), benannt (1875) nach dem damaligen Maschinenhaus der Kaiser-Ferdinands-Wasserleitung (ab 1906 städtisches Materialdepot) an der Innenseite des Stadtbahnbogens zwischen Nußdorfer Straße und Friedensbrücke; vorher (In der) Spittelau.
Im Zuge der Umgestaltung dieses Viertels aufgelassen und aus dem amtlichen Straßenverzeichnis gestrichen.
Pfarrzugehörigkeit bis 1938
Bis 1938 lag die Standesführung in Österreich in den Händen der konfessionellen Behörden. Die Geburts-, Ehe-, und Sterbematriken von katholischen Bewohnerinnen und Bewohnern wurden von der zuständigen Pfarre geführt.
- ab 1875: Pfarre Heiligenstadt
- ab 1900: Pfarre Liechtental
Quellen
Literatur
- Rudolf Geyer: Handbuch der Wiener Matriken. Ein Hilfswerk für Matrikenführer und Familienforscher. Wien: Verlag des Österreichischen Instituts für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde, 1929