Vizedom: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2018, 19:47 Uhr

Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
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Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 13.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


Der Vizedom (lateinisch vicedominus = stellvertretender Herr) oder Viztum war ein landesfürstlicher Beamter, der 1498 an die Stelle des Hubmeisters trat und die Finanzverwaltung in Österreich unter der Enns leitete (auch für Österreich ob der Enns wurde ein Vizedom bestellt).

Der Vizedom hob vom "Kammergut" (den landesfürstlichen Grundherrschaften) die Abgaben der Untertanen und sonstige Erträgnisse ein, bezahlte daraus den jeweiligen Anteil des Landesfürsten an den für die Landesauslagen gemeinsam mit den niederösterreichischen Landständen festgelegten Beträgen, die Gehälter der landesfürstlichen Beamten, die Aufwendungen für Bauwerke und dergleichen. Vorgesetzte Behörde des Vizedoms war zunächst die Niederösterreichische Kammer, ab 1635 die Hofkammer. Der Amtssitz des Vizedoms befand sich im Hubhaus (1, Petersplatz 7).

Die Auflösung des Vizedomamts am 14. September 1745 hing mit dem Verkauf zahlreicher landesfürstlicher Güter und Grundherrschaften zwecks Sanierung der Staatsfinanzen (1748/1749) zusammen; die nicht verkauften Güter wurden der Herrenkurie, Ritterkurie und Prälatenkurie der Landstände überlassen.

Der bedeutendste Vizedom war Laurenz Saurer (1508-1523).


Literatur

  • Otto Brunner: Das Archiv der Niederösterreichischen Kammer und des Vizedoms in Österreich unter der Enns und seine Bedeutung für die Landesgeschichte. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, N.F. 29 (1944/1948), S. 144 ff.
  • Silvia Petrin: Die Auflösung des niederösterreichischen Vizedomamts. In: Mitteilungen des Niederösterreichischen Landesarchivs 1 (1977), S. 24 ff.
  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 147 f.