Universität Wien (Institution): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Absolvierung der Artistenfakultät war Voraussetzung für das Studium an den drei anderen Fakultäten. Rektor und Dekane wurden semesterweise gewählt; Lehrkörper und Studierende waren nach ihren Heimatländern in vier Nationen (österreichische, rheinländische, ungarische und sächsische Nation) mit je einem Prokurator an der Spitze gegliedert. Die Universität hatte eine eigene Gerichtsbarkeit ([[Universitätsgericht]]). Aufsichtsinstanz war der Landesfürst bzw. der von ihm ernannte Superintendent; Kanzler der Universität war der Propst des Kapitels von Sankt Stephan.
 
Die Absolvierung der Artistenfakultät war Voraussetzung für das Studium an den drei anderen Fakultäten. Rektor und Dekane wurden semesterweise gewählt; Lehrkörper und Studierende waren nach ihren Heimatländern in vier Nationen (österreichische, rheinländische, ungarische und sächsische Nation) mit je einem Prokurator an der Spitze gegliedert. Die Universität hatte eine eigene Gerichtsbarkeit ([[Universitätsgericht]]). Aufsichtsinstanz war der Landesfürst bzw. der von ihm ernannte Superintendent; Kanzler der Universität war der Propst des Kapitels von Sankt Stephan.

Version vom 24. Juni 2014, 15:01 Uhr

Daten zur Organisation
Art der Organisation Institution
Datum von 1365 JL
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen Rudolf IV.
PageID 1543
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 24.06.2014 durch WIEN1.lanm08w13
  • 1., Universitätsring 1

Frühere Adressierung

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst.

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48° 12' 46.87" N, 16° 21' 39.10" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Universität, Institution, gegründet von Rudolf IV. am 12. März 1365, von Papst Urban V. genehmigt am 18. Juni 1365 (nur eine artistische, juridische und medizinische, aber keine theologische Fakultät); daher, aber auch infolge des frühen Tods des Gründers (27. Juli 1365) und der ungeklärten Unterbringungsfrage führte die Universität zunächst nur ein bescheidenes Dasein. Erst nach Bewilligung der theologischen Fakultät durch den Papst (20. Februar 1384) und der großzügigen Ausstattung durch Albrecht III. 1384/1385 blühte sie auf (Albrecht hatte sich nach dem mit seinem Bruder Leopold III. 1379 abgeschlossenen Neuberger Vertrag intensiver mit der Universität befaßt).

Die Absolvierung der Artistenfakultät war Voraussetzung für das Studium an den drei anderen Fakultäten. Rektor und Dekane wurden semesterweise gewählt; Lehrkörper und Studierende waren nach ihren Heimatländern in vier Nationen (österreichische, rheinländische, ungarische und sächsische Nation) mit je einem Prokurator an der Spitze gegliedert. Die Universität hatte eine eigene Gerichtsbarkeit (Universitätsgericht). Aufsichtsinstanz war der Landesfürst bzw. der von ihm ernannte Superintendent; Kanzler der Universität war der Propst des Kapitels von Sankt Stephan.

Nach einer letzten Blütezeit um 1500/1520 (Humanismus) begann ein Niedergang, den Ferdinand I. am 1. Jänner 1554 mit seiner "Reformatio nova" aufzuhalten versuchte (Systemisierung der Lehrkanzeln, Ernennung der Professoren durch die niederösterreichische Regierung, Verbesserung der Einkünfte, Stimmrecht des Superintendenten im Konsistorium), zugleich aber begann der Übergang von der autonomen mittelalterlichen Korporation zur staatlichen Lehranstalt.

Die Ausbreitung der Lehre Luthers erfaßte auch die Universität (1564-1581 waren die Prüflinge vom katholischen Glaubensbekenntnis dispensiert). Die Rekatholisierung gipfelte in der "Pragmatischen Sanktion" Ferdinands II. von 9. August 1623 (Übernahme der philosophischen [ehemals artistischen] und der theologischen Fakultät durch den Jesuitenorden, Verbindung der Universität mit dem Jesuitenkolleg).

Eine Modernisierung brachte die von Gerhard van Swieten im Auftrag Maria Theresias 1749-1757 durchgeführte Universitätsreform (jedem Dekan wurde ein staatlicher Studiendirektor vorgesetzt, Ersetzung des Superintendenten durch die Studienhofkommission, Abschaffung des Kanzleramts, neue Lehrfächer und Studienzeiten). Weitere Schritte zur Verstaatlichung waren die Aufhebung des Jesuitenordens (1773) und der Universitätsgerichtsbarkeit (1783); Protestanten konnten ab 1778 akademische Grade erwerben, Juden ab 1782 Jus und Medizin studieren. 1774 folgte eine neuerliche Studienreform, die durch Reformen Josephs II. (1782-1784) und Leopolds II. (1790) fortgesetzt wurde; damit war die Umwandlung der Universität in eine staatliche Lehranstalt vollzogen.

Die nächste Reform erfolgte ab 30. September 1849 (Unterrichtsminister Leo Graf von Thun-Hohenstein gemeinsam mit den Professoren Franz Exner und Hermann Bonitz [Abschluß 1851]; Lehr- und Lernfreiheit, Aufwertung der bisher nur der Vorbereitung für die anderen Fakultäten dienenden philosophischen Fakultät, Abschaffung der Studiendirektoren und der Nationen, Neufestlegung der Studiendauer).

1850 wurde eine evangelisch-theologische Fakultät eingerichtet. Das Gesetz über die Organisation der Universitätsbehörden von 27. April 1873 beseitigte die Fakultätszugehörigkeit nicht lehrender Doktoren, wandelte das Konsistorium in den akademischen Senat um und dekretierte die Freiheit des religiösen Bekenntnisses.

Frauen wurden 1897 zum philosophischen, 1900 zum medizinischen, 1919 zum juridischen Studium zugelassen, 1945 auch zum theologischen.

Die schon im 19. Jahrhundert einsetzende Vermehrung der Lehrkanzeln und Institute wurde nach 1945 verstärkt.

Das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) vom 11. April 1975 (BGBl. 258/1975) änderte die Fakultätsgliederung: unverändert blieben die katholisch-theologische, die evangelisch-theologische und die medizinische Fakulät; an die Stelle der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät traten die rechtswissenschaftliche und die sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, an jene der philosophischen Fakultät die grund- und integrativwissenschaftliche Fakultät, die geisteswissenschaftliche und die formal- und naturwissenschaftliche Fakultät.

Literatur

  • Rudolf Kink: Geschichte der kaiserlichen Universität zu Wien. 2 Bde. Wien: Gerold 1854, http://phaidra.univie.ac.at/o:97348
  • Joseph von Aschbach: Geschichte der Wiener Universität. 4 Bde. Wien: Hölder 1865-1898 (reicht nur bis 1576), http://phaidra.univie.ac.at/o:91413
  • Karl Schrauf: Die Universität. In: Heinrich Srbik / Reinhold Lorenz: Die geschichtliche Stellung Wiens 1740-1918. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1905, 2/2, S. 961 ff. (bis 1522)
  • Artur Goldmann, Die Universität. in: Heinrich Srbik / Reinhold Lorenz: Die geschichtliche Stellung Wiens 1740-1918. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1916, 6, S. 1 ff. (1522-1740)
  • 600 Jahre Universität Wien. 1365-1965 (Katalog, 1965)
  • Franz Gall, Alma mater Rudolphina 1365-1965 - die Wiener Universität und ihre Studenten. Wien: Austria Press 1965
  • Felix Ermacora, Universitäts-Organisationsgesetz (UOG). Wien: Manz 51994)
  • Studien zur Geschichte der Universität Wien. Graz-Köln, seit 1965
  • Schriftenreihe des Universitätsarchives (seit 1985)