Trennungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung für die von Wien und Niederösterreich beschlossenen Gesetze, durch die die Stadt Wien (bis 1918 Hauptstadt des Kronlands Niederösterreich) zu einem [[Bundesland Wien|Bundesland]] erhoben und damit von Niederösterreich getrennt wurde. Nachdem bereits die Verfassung 1920 eine künftige Selbständigkeit Wiens vorgesehen hatte und als Übergangslösung neben einem Niederösterreichischen und einem Wiener für gemeinsame Angelegenheiten auch ein Gemeinsamer Landtag geschaffen worden war, führten Verhandlungen über die Trennung Wiens von Niederösterreich schließlich zu den „Trennungsgesetzen" vom 29. Dezember 1921, die mit 1. Jänner 1922 in Kraft traten. Sie enthielten auch Bestimmungen über Anlagen und Objekte, die aufgrund der Trennung den Besitzer wechselten (beispielsweise Niederösterreichische Landesirrenanstalt). Die Grenzen zwischen den beiden Bundesländern wurden 1938 durch die nationalsozialistische Gebietsreform verändert (Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden in den Reichsgau Wien [ [[Groß-Wien]] ]); 1946/1954 wurden 80 dieser Gemeinden an Niederösterreich rückgegliedert, die restlichen 17 blieben bei Wien.
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Bezeichnung für die von Wien und Niederösterreich beschlossenen Gesetze, durch die die Stadt Wien (bis 1918 Hauptstadt des Kronlands Niederösterreich) zu einem [[Bundesland Wien|Bundesland]] erhoben und damit von Niederösterreich getrennt wurde. Nachdem bereits die Verfassung 1920 eine künftige Selbständigkeit Wiens vorgesehen hatte und als Übergangslösung neben einem niederösterreichischen und einem Wiener für gemeinsame Angelegenheiten auch ein Gemeinsamer Landtag geschaffen worden war, führten Verhandlungen über die Trennung Wiens von Niederösterreich schließlich zu den "Trennungsgesetzen" vom 29. Dezember 1921, die mit 1. Jänner 1922 in Kraft traten. Sie enthielten auch Bestimmungen über Anlagen und Objekte, die aufgrund der Trennung den Besitzer wechselten (beispielsweise Niederösterreichische Landesirrenanstalt).
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Die Grenzen zwischen den beiden Bundesländern wurden 1938 durch die nationalsozialistische Gebietsreform verändert (Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden in den Reichsgau Wien - [[Groß-Wien]]; 1946/1954 wurden 80 dieser Gemeinden an Niederösterreich rückgegliedert, die restlichen 17 blieben bei Wien.
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==Literatur==
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* Wiener Zeitung, Der Standard, 29.12.2011
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==Links==
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Trennungsgesetz Wikipedia: Trennungsgesetz]
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptstadtfrage_Nieder%C3%B6sterreichs Wikipedia: Hauptstadtfrage Niederösterreichs]
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* [http://www.landtag-noe.at/der-landtag/geschichte/die-trennung-wiens-von-niederoesterreich Niederösterreichischer Landtag: Die Trennung Wiens von Niederösterreich]

Version vom 7. Januar 2015, 14:24 Uhr

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Datum von
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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 7.01.2015 durch WIEN1.lanm09bar

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Bezeichnung für die von Wien und Niederösterreich beschlossenen Gesetze, durch die die Stadt Wien (bis 1918 Hauptstadt des Kronlands Niederösterreich) zu einem Bundesland erhoben und damit von Niederösterreich getrennt wurde. Nachdem bereits die Verfassung 1920 eine künftige Selbständigkeit Wiens vorgesehen hatte und als Übergangslösung neben einem niederösterreichischen und einem Wiener für gemeinsame Angelegenheiten auch ein Gemeinsamer Landtag geschaffen worden war, führten Verhandlungen über die Trennung Wiens von Niederösterreich schließlich zu den "Trennungsgesetzen" vom 29. Dezember 1921, die mit 1. Jänner 1922 in Kraft traten. Sie enthielten auch Bestimmungen über Anlagen und Objekte, die aufgrund der Trennung den Besitzer wechselten (beispielsweise Niederösterreichische Landesirrenanstalt).

Die Grenzen zwischen den beiden Bundesländern wurden 1938 durch die nationalsozialistische Gebietsreform verändert (Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden in den Reichsgau Wien - Groß-Wien; 1946/1954 wurden 80 dieser Gemeinden an Niederösterreich rückgegliedert, die restlichen 17 blieben bei Wien.

Literatur

  • Wiener Zeitung, Der Standard, 29.12.2011

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