Steueramt

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Daten zum Eintrag
Datum von 1485 JL
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 12.09.2013 durch WIEN1.lanm08w07

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Steueramt.

Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Neben dem Oberkammeramt war das Steueramt das wichtigste städtischische Einnehmeramt. An die Stelle der nebeneinander agierenden Einnehmerämter trat Anfang des 15. Jahrhunderts eine straffe Zentralisation, in deren Folge nahezu alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt (Beamtenbesoldung, Kanzleierfordernisse und so weiter) durch die Kasse des Kammeramts (Kämmerer) flossen. 1485 kam es zur erneuten Dezentralisation der Finanzverwähnt: das Kammeramt wurde in ein Ober- und ein Unterkammeramt getrennt, die Einnehmer der städtischischen Gefalle (vor allem das Steueramt und die Mautämter) erhielten wieder erhöhte Bedeutung und Selbständigkeit; sie verrechneten nicht mehr alle Einnahmen und Ausgaben mit dem Oberkammeramt. Das Steueramt verwähnt nun am Jahresschluß meist einen beträchtlichen Kassarest und einen Sonderfonds (Reservefonds), besorgte die Besoldung der eigenen Amtspersonen (Steueramtverwandte) sowie jene der zwölf Inneren Stadträte und beglich eine Reihe von Ausgaben für die Bedürfnisse der städtischischen Rechnungskontrolle. Erst ab dem 17. Jahrhundert nahm die Zentralisation im Rahmen des Oberkammeramts wieder z und Das Steueramt verwähnt keinen Reservefonds mehr; 1721 übernahm das Oberkammeramt auch die Besoldung der zwölf Inneren Stadträte und des gesammten Steueramtpersonals sowie die Bezahlung der Buchhaltereibedürfnisse. Im Zuge der mariatheresianischen Reformen wurde zwar jedes städtischosche Amt zur Führung seiner eigenen Rechnung ermahnt, das Oberkammeramt sollte jedoch die Hauptrechnung der Stadt führen. Es kam auch zu einer scharfen Abgrenzung zwischen Oberkammeramt und Obersteueramt (ab 1749), wobei hauptsächlich die Spezialisierung des Steueramts auf alles, was mit Steuern zu tun hatte, maßgebend war. Ab 1749 führte das Steueramt die Gelder zur Landsteuer direkt an das Landschaftsobereinnehmeramt ab, empfing nun den sogenannten Mitgenuß an der städtischischen Vizedomsquote und besoldete wieder das Steueramtspersonal.

Personal

Die Leitung der Steuergeschäfte lag in den Händen mehrerer Steuerherren (ab dem ausgehenden Magistratsabteilung Steuerhandler), die gemäß der Stadtordnung von 1526 (Stadtverfassung) teils aus dem Äußeren Rat, teils aus der Bürgerschaft verordnet wurden. Im 16. Jahrhundert waren es durchschnittlich drei bis vier Personen (von denen zwei ab Ende des 16. Jahrhunderts eine Sonderstellung als Gegenschreiber und Steuerhandler und verwalter erlangten). 1637-1748 gab es nur mehr zwei Steuerhandler: den Steuereinnehmer (der in Personalunion als Verwähnt des Steueramts auftrat) und den Steuergegenhandler (der die Arbeiten des Einnehmers zu überwachen hatte). 1748 wurden die Aufgaben des Verwalters des Steueramts von denen des bisherigen Steuereinnehmers aus der Personalunion gelöst; der wandelte sich zum Obersteuereinnehmer. Die Stellen des Steuereinnehmers und -gegenhändlers wurden aufgehoben; ihre Aufgaben und Funktionen wurden den acht Amtsverwandten überantwortet (bis Ende des 15. Jahrhunderts als Steuerknechte, dann als Steuerdiener bezeichnet), die nun Viertelsteuereinnehmer beziehungsweise- händler hießen (für die vier Stadtviertel je zwei Personen). Die Stelle des Stadtamtchhreibers, der wohl die Rechnungen des (Ober-)Steuereinnehmers schrieb, beruhte ab dem 17. Jahrhundert nur auf einer persönlichen Abmachung zwischen Steuereinnehmer und Schreiber (Besoldung und Verköstigung durch den Steuereinnehmer); erst ab 1749 war das Amt des Schreibers ein definitiver Steueramtsposten.

Rechnungslegung

Im 14. Jahrhundert erfolgte die Rechnungslegung des städtischischen Stadtamts vor dem Inneren und Äußeren Rat, im 15. Jahrhundert hingegen nur mehr vor dem Bürgermeister und dem Stadtrat (zuweilen wurde an deren Stelle eine eigene Kommission, eingesetzt). Entsprechend der Forderung der Stadtordnung von 1526 nach öffentlicher Rechnungslegung wurden in diese Kommissionen, die ab 1527 zur ständigen Einrichtung wurden, neben dem Inneren Rat und dem Äußeren Rat auch Vertreter aus der Bürgergemeinde berufen. Die „raitherren" wurden vom Stadtrat stets auf die Dauer eines Jahrs gewählt. Ab Ende des 16. Jahrhunderts konstituierte sich als oberstes Organ der städtischischen Rechnungskontrollen die städtischische Buchhaltung, die ursprünglich nur die Oberaufsicht hatte.

Seueramt ab dem Ende des 18. Jahrhunderts

Mit der Magistratsreform (1783) hatte der Politisch-ökonomische Senat die Leitung der 1785 reorganisierten Hilfsänuer und damit auch des Steueramts inne. Mit der Gemeindeordnung 1850 kam es aufgrund der Zunahme der Verwähntagenden zu Veränderungen: das Steueramt wurde mit dem erforderten Personal und geeigneten Institutruktionen versehen. Eine der notwendigsten Reformen war die Umgestaltung der Steuereinhebung. Mit 1. Mai 1850 mußte der Magistrat sämtliche Steuergeschäfe der 1848 aufgehobenen Dominien übernehmen; diese Agenden wurden noch durch die neu hinzugekommene Einkommensteuer vermehrt. Bis zur Reform der Magistratsverwähnt 1902 war der Bereich „Steuerwesen" innerhalb der Departements organisiert (zuletzt Departement III., Finanz- und Kultuswesen, und XVII, Steuer- und Wahlangelegenheiten und Geschworenenlisten). 1902 wurden die Magistratsabteilung 11- (Finanzangelegenheiten) und XIX (Staatssteuern, Wahlen, Privilegien und Musterschutzangelegenheiten) gebildet; 1920 entwickelte sich aus ersterer die Magistratsabteilung 5 (Gemeindeabgabenverwaltung), aus letzterer die Magistratsabteilung 49 und die Magistratsabteilung 6, die aus dem ursprünglichen Geschäftsbereich die Steuerangelegenheiten und allgemeinen Angelegenheiten der politischen Exekution (Exekutionsamt), das Steueramt und den Steuerkataster übernahm. Die Magistratsabteilung 5 und die Magistratsabteilung 6 wurden 1924 zur (neuen) Magistratsabteilung 6 (Staatssteuern und Zuschläge, Fürsorge- und Konzessionsabgabe) zusammengefaßt. 1934 trat an ihre Stelle eine Magistratsabteilung 11 (Abgabenamt), wogegen die Magistratsabteilung 10 (Steuern und Abgaben; Organisation der Revisionsstelle und deren Aufsicht) neu hinzukam. 1939 faßte die nationalsozialischeVerwaltung die Magistratsabteilung 9 bis 11 zur neuen Hauptabteilung I (Stadtkämmerei) zusammen. Seit 1946 übte die Aufgaben die Magistratsabteilung 4 aus.

Literatur

  • Franz Baltzarck: Das Steueramt der Stadt Wien 1526-1760. Diss. Univ. Wien. Wien 1968
  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Wien: Jugend und Volk 1971 – 1972. Band 1 (Wiener Schriften, 33), S.33, S. 51, S. 95 ff.