Schutzzonen: Unterschied zwischen den Versionen

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Schutzzonen (in Altstadtgebieten) wurden am 7. Juli 1972 im Zuge einer Novellierung der [[Bauordnung]] ([[Altstadterhaltung]]snovelle
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Schutzzonen (in Altstadtgebieten) wurden am 7. Juli 1972 im Zuge einer Novellierung der [[Bauordnung]] ([[Altstadterhaltung]]snovelle 1972; Landesgesetzblatt Nummer 16/1972) geschaffen. Ziel ist es, für das Stadtbild charakteristische Gebäudegruppen (Ensembles) vor Abbruch oder Überformung zu schützen. Anders als der Denkmalschutz fällt der Ensembleschutz in den Zuständigkeitsbereich der [[Stadt Wien]] gemäß § 7 der Bauordnung vom 01. Jänner 2014 (LGBl. Nr. 11/1930). Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der äußerlichen Erscheinung der Objekte. Abbruchbewilligungen werden für Bauwerke in Schutzzonen (und seit Juli 2018 auch für alle Bauwerke außerhalb von Schutzzonen, die vor 1945 errichtet wurden), nur dann erteilt, wenn an der Erhaltung aus stadtgestalterischer Sicht kein öffentliches Interesse besteht oder der schlechte Zustand des Gebäudes einen Abbruch aus wirtschaftlicher Hinsicht erlaubt. Der Schutz von Altbauten wurde zuletzt mit der Bauordnungsnovelle 2023 nochmals verschärft.
1972; Landesgesetzblatt Nummer 16/1972) geschaffen. In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen können die wegen ihres örtlichen Stadtbilds in ihrem äußerem Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete als in sich geschlossenes Ganzes (Schutzzonen) ausgewiesen werden. Schutzzonen sind von den übrigen Gebieten eindeutig abgegrenzt. Änderungen, Abbrüche und so weiter von Gebäuden in Schutzzonen dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen [[Gemeinderat]]s unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Zu den Schutzzonen gehören neben der gesamten Innenstadt unter anderem der [[Spittelberg (Vorstadt)|Spittelberg]] und der [[Khleslplatz]].
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Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan werden die Schutzzonen als in sich geschlossene Gebiete ausgewiesen, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind und von den übrigen Gebieten eindeutig abgegrenzt werden. Maßgeblich für die Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende und prägende Elemente,<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LWI40000081&ResultFunctionToken=8c9521b1-a702-4b8a-bce1-6043cfe28df0&Position=201&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=31.08.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= RIS: Bauordnung für Wien, § 7 Schutzzonen]</ref> die anhand von Kriterien wie Erhaltenswürdigkeit, Originalität, Authentizität, Stadtbildwirksamkeit, Literaturerwähnungen der Einzelgebäude usw.<ref>[https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2016/zu-pgl-981-2016-0001-kvp-gf-svkb.pdf Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien): 10. Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2016 - 28.06.2016, Maria Vassilakou, Erstellung eines Schutzzonenkatasters]</ref> festgestellt werden können. Änderungen, Abbrüche und so weiter von Gebäuden in Schutzzonen dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen [[Gemeinderat]]s unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Beginnend 1997 wurde von der [[Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung]] eine Gebäudeinventarisierung durchgeführt, um die Schutzzonen exakter abzugrenzen oder neu festzulegen. Seit 1998 wurden somit siebzehn neue Schutzzonen bestimmt.<ref>[https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2004/zu-pgl-00462-2004-0001-kvp-gf.pdf Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien): 44. Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2004 - 29.06.2004, Michael Häupl, Leistungen der Stadt Wien betr Denkmalschutz und Gestaltung des Wiener Stadtbildes]</ref> In Wien bestehen an die 135 Schutzzonen mit über 15.000 Häusern, was ungefähr acht bis neun Prozent der Wiener Bausubstanz entspricht<ref>[https://www.wien.gv.at/kultur/kulturgut/architektur/schutzzonen.html Wien Kulturgut: Schutzzonenkataster]</ref>. Zu diesen gehören neben der gesamten Innenstadt unter anderem der [[Spittelberg (Vorstadt)|Spittelberg]] und der [[Khleslplatz]].
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==Quellen==
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*[https://www.wien.gv.at/infodat/ergdt?detvid=114554 Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien): 21. Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2017,  Maria Vassilakou, Denkmalschutz in Wien]
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*[https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2016/zu-pgl-981-2016-0001-kvp-gf-svkb.pdf Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien): 10. Sitzung des Gemeinderates vom 27.06.2016 - 28.06.2016, Maria Vassilakou, Erstellung eines Schutzzonenkatasters]
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*[https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2004/zu-pgl-00462-2004-0001-kvp-gf.pdf Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (Infodat Wien): 44. Sitzung des Gemeinderates vom 28.06.2004 - 29.06.2004, Michael Häupl, Leistungen der Stadt Wien betr Denkmalschutz und Gestaltung des Wiener Stadtbildes]
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*[https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LWI40000081&ResultFunctionToken=8c9521b1-a702-4b8a-bce1-6043cfe28df0&Position=201&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=31.08.2015&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= RIS: Bauordnung für Wien, § 7 Schutzzonen]
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==Literatur==
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*[https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/grundlagen/schutzzonen/datenerfassung.html Stadt Wien: Datenerfassung im Schutzzonenmodell] [Stand: 18.10.2017]
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*[https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/grundlagen/schutzzonen/ Stadt Wien: Schutzzonen] [Stand: 19.10.2017]
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== Weblinks ==
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*[https://www.wien.gv.at/kultur/kulturgut/architektur/schutzzonen.html Wien Kulturgut: Schutzzonenkataster]
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*[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000006]
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== Einzelnachweise ==
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<references />

Aktuelle Version vom 20. Februar 2024, 17:11 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
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Letzte Änderung am 20.02.2024 durch WIEN1.lanm19wiv

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Schutzzonen (in Altstadtgebieten) wurden am 7. Juli 1972 im Zuge einer Novellierung der Bauordnung (Altstadterhaltungsnovelle 1972; Landesgesetzblatt Nummer 16/1972) geschaffen. Ziel ist es, für das Stadtbild charakteristische Gebäudegruppen (Ensembles) vor Abbruch oder Überformung zu schützen. Anders als der Denkmalschutz fällt der Ensembleschutz in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Wien gemäß § 7 der Bauordnung vom 01. Jänner 2014 (LGBl. Nr. 11/1930). Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der äußerlichen Erscheinung der Objekte. Abbruchbewilligungen werden für Bauwerke in Schutzzonen (und seit Juli 2018 auch für alle Bauwerke außerhalb von Schutzzonen, die vor 1945 errichtet wurden), nur dann erteilt, wenn an der Erhaltung aus stadtgestalterischer Sicht kein öffentliches Interesse besteht oder der schlechte Zustand des Gebäudes einen Abbruch aus wirtschaftlicher Hinsicht erlaubt. Der Schutz von Altbauten wurde zuletzt mit der Bauordnungsnovelle 2023 nochmals verschärft.

Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan werden die Schutzzonen als in sich geschlossene Gebiete ausgewiesen, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind und von den übrigen Gebieten eindeutig abgegrenzt werden. Maßgeblich für die Festsetzung von Schutzzonen sind die prägende Bau- und Raumstruktur und die Bausubstanz sowie auch andere besondere gestaltende und prägende Elemente,[1] die anhand von Kriterien wie Erhaltenswürdigkeit, Originalität, Authentizität, Stadtbildwirksamkeit, Literaturerwähnungen der Einzelgebäude usw.[2] festgestellt werden können. Änderungen, Abbrüche und so weiter von Gebäuden in Schutzzonen dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Gemeinderats unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Beginnend 1997 wurde von der Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung eine Gebäudeinventarisierung durchgeführt, um die Schutzzonen exakter abzugrenzen oder neu festzulegen. Seit 1998 wurden somit siebzehn neue Schutzzonen bestimmt.[3] In Wien bestehen an die 135 Schutzzonen mit über 15.000 Häusern, was ungefähr acht bis neun Prozent der Wiener Bausubstanz entspricht[4]. Zu diesen gehören neben der gesamten Innenstadt unter anderem der Spittelberg und der Khleslplatz.

Quellen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise