Oberster Gerichtshof

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 7. August 1850
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 19101
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 27.09.2017 durch DYN.krabina
  • 1., Museumstraße 12

Frühere Adressierung

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Gerichtshof, Oberster (OGH). Aus der unter Maria Theresia entstandenen „Obersten Justizstelle" entwickelte sich 1848 durch Abspaltung der Aufgaben der Justizverwaltung und Justizgesetzgebung und deren Vereinigung im Justizministerium der Oberste Gerichtshof (Erlass des Justizministerium vom 21. August 1848).

Ein entsprechendes Organisationsgesetz wurde am 7. August 1850 erlassen (Reichsgesetzblatt Nummer 325), worauf die Konstituierung erfolgen konnte.

Der Oberste Gerichtshof befand sich anfangs 1, Löwelstraße 12 und übersiedelte Ende 1874 in das angekaufte Gebäude 1, Schillerplatz 4 bzw. nach Fertigstellung des Justizpalasts in diesen. Zum Ersten Präsidenten wurde der bisher, oberste Justiz-Präsident Ludwig Graf Taaffe bestellt. Der Oberste Gerichtshof umfaßte 19 Oberlandesgerichtssprengel (darunter Wien). Am 3. Mai 1853 wurde die sogenannte Gerichtsinstruktion erlassen, nach der vorzugehen war. Änderungen ergaben sich durch die Strafprozeßordnung von 1873 und die Justizreform von 1898.

Der Übergang zur Republik vollzog sich problemfrei (Grundgesetz von 22. November 1918, Staatsgesetzblatt Nummer 38); mit Gesetz vom 25. Jänner 1919 (Staatsgesetzblatt Nummer 41) wurde der Oberste Gerichtshof neu errichtet. Durch die Nationalsozialisten wurde der Oberste Gerichtshof am 28. Februar 1939 aufgehoben (ebenso die Generalprokuratur); die Zuständigkeit wurde dem Reichsgericht übertragen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Behördenüberleitungsgesetz (Staatsgesetzblatt Nummer 47/1945 und Nummer 94/1945) der Oberste Gerichtshof wiederhergestellt und auf der Basis der Gesetze vom 7. August 1850 und vom 25. Jänner 1919 wieder eingerichtet und am 22. November 1945 die erforderliche Dienstposten besetzt.

Der Oberste Gerichtshof besitzt eine eigene Bibliothek, die sogenannte Zentralbibliothek.

Literatur

  • Harald Schwarz: Der Oberste Gerichtshof. In: Katalog zur Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien. Wien. Band 96. 1986, S. 242 ff.