Magistratsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Magistratsrat. Aufgrund der [[Magistratsreform]] Josephs II. vom 16. August 1783 kam es zur Einrichtung von drei Senaten, denen der Bürgermeister und seine beiden [[Vizebürgermeister]] vorstanden und für die insgesamt 42 systemisierte Ratsposten geschaffen wurden (je 12 im Politisch-ökonomischen Senat und im Kriminaljustizsenat, 18 im [stärker beanspruchten] Ziviljustizsenat), denen weiteres Personal ([[städtische Beamte]]) zugeteilt wurde. Die Magistratsräte wurden vom Äußeren Rat gewählt (und hatten daher ein Wahlfähigkeitszeugnis beizubringen), ihre Ernennung erfolgte auf Lebensdauer; die Geschäfte des Magistrats waren auf die Magistratsräte als Referenten aufgeteilt. Die Posten der Magistratsräte waren in drei Gehaltsklassen eingeteilt (je 14 waren mit jeweils 1.000, 1.200 beziehungsweise 1.400 Gulden jährlich dotiert). Ab 1802 sind inflationsbedingt Teuerungszulagen nachweisbar, ab 1803/1804 gab es eine Senioratszulage (200 Gulden) für die 5-6 dienstältesten Magistratsräte, daneben eine Personalzulage von 500 Gulden. 1805 zählte man 50 Magistratsräte und 16 Magistratssekretäre; das Salär der Magistratsräte wurde (1804/1809) auf 1400 und 1800 Gulden jährlich angehoben, 1813 erhielten sie inflationsbedingt zwischen 1.400 und 2.000 Gulden). Die Zahl der Magistratsräte stieg im 19. Jahrhundert beträchtlich an; 1807 zählte man 49, 1818 63 und 1839 76 Magistratsräte (23 im Kriminaljustizsenat, 24 im Ziviljustizsenat und 29 im Politisch-ökonomischen Senat [die allgemeine und Finanzverwaltung hatte sich inzwischen stärker ausgeweitet]). Im Laufe der Zeit verstand man unter Magistratsräte rechtskundige Beamte der Wiener Stadtverwaltung, die (ab 1870) dem [[Magistratsdirektor]] zur Seite standen; 1871 gab es 20 Räte und 22 Sekretäre. Im Zuge der Schaffung von [[Magistratsdepartement]]s (1892) wurden die Magistratsräte deren Leiter (Referenten). Mit der Schaffung von [[Geschäftsgruppen]] (1903), als deren Leiter [[Obermagistratsräte]] installiert wurden (an ihre Stelle traten 1920 im Zuge der Demokratisierung der Verwaltung Politiker, nämlich [[amtsführende Stadträte]]), verloren die Magistratsräte ihre Stellung als oberste Beamte nach dem Magistratsdirektor, bildeten aber (mit den Obermagistratsräten) als Gremium auch aufgrund der [[Geschäftseinteilung]] 1902 weiterhin (unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors) ein kollegiales Führungsteam. Im Zuge der Ausdehnung der Verwaltung kam es 1923 zur Einführung der (ranghöheren) Titel [[Senatsrat]] und [[Obersenatsrat]] als Auszeichnung. Zwischen 13. März 1938 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs stand der Amtstitel nicht in Verwendung. 1946 wurde er für rechtskundige Beamte und sonstige Beamte des höheren Dienstes für die Dienstpostengruppe IV (die der heutigen Dienstklasse VI entspricht) wieder eingeführt. Gemäß der Amtstitelverordnung 1988 (Stadtsenatsbeschluß vom 7. Juni 1988, Amtsblatt Nr. 25/1988) dürfen rechtskundige Beamte, Psychologen und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes diesen Titel ihrem Geschlecht entsprechend führen. Für die Dienstklasse VII gilt der Titel Obermagistratsrat (Obermagistratsrätin).
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Magistratsrat. Aufgrund der [[Magistratsreform]] Josephs II. vom 16. August 1783 kam es zur Einrichtung von drei Senaten, denen der Bürgermeister und seine beiden [[Vizebürgermeister]] vorstanden und für die insgesamt 42 systemisierte Ratsposten geschaffen wurden (je 12 im Politisch-ökonomischen Senat und im Kriminaljustizsenat, 18 im [stärker beanspruchten] Ziviljustizsenat), denen weiteres Personal ([[städtische Beamte]]) zugeteilt wurde. Die Magistratsräte wurden vom Äußeren Rat gewählt (und hatten daher ein Wahlfähigkeitszeugnis beizubringen), ihre Ernennung erfolgte auf Lebensdauer; die Geschäfte des Magistrats waren auf die Magistratsräte als Referenten aufgeteilt. Die Posten der Magistratsräte waren in drei Gehaltsklassen eingeteilt (je 14 waren mit jeweils 1.000, 1.200 beziehungsweise 1.400 Gulden jährlich dotiert). Ab 1802 sind inflationsbedingt Teuerungszulagen nachweisbar, ab 1803/1804 gab es eine Senioratszulage (200 Gulden) für die 5-6 dienstältesten Magistratsräte, daneben eine Personalzulage von 500 Gulden. 1805 zählte man 50 Magistratsräte und 16 Magistratssekretäre; das Salär der Magistratsräte wurde (1804/1809) auf 1400 und 1800 Gulden jährlich angehoben, 1813 erhielten sie inflationsbedingt zwischen 1.400 und 2.000 Gulden). Die Zahl der Magistratsräte stieg im 19. Jahrhundert beträchtlich an; 1807 zählte man 49, 1818 63 und 1839 76 Magistratsräte (23 im Kriminaljustizsenat, 24 im Ziviljustizsenat und 29 im Politisch-ökonomischen Senat [die allgemeine und Finanzverwaltung hatte sich inzwischen stärker ausgeweitet]). Im Laufe der Zeit verstand man unter Magistratsräte rechtskundige Beamte der Wiener Stadtverwaltung, die (ab 1870) dem [[Magistratsdirektor]] zur Seite standen; 1871 gab es 20 Räte und 22 Sekretäre. Im Zuge der Schaffung von [[Magistratsdepartement]]s (1892) wurden die Magistratsräte deren Leiter (Referenten). Mit der Schaffung von [[Geschäftsgruppen]] (1903), als deren Leiter [[Obermagistratsrat|Obermagistratsräte]] installiert wurden (an ihre Stelle traten 1920 im Zuge der Demokratisierung der Verwaltung Politiker, nämlich [[Amtsführender Stadtrat|amtsführende Stadträte]]), verloren die Magistratsräte ihre Stellung als oberste Beamte nach dem Magistratsdirektor, bildeten aber (mit den Obermagistratsräten) als Gremium auch aufgrund der [[Geschäftseinteilung]] 1902 weiterhin (unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors) ein kollegiales Führungsteam. Im Zuge der Ausdehnung der Verwaltung kam es 1923 zur Einführung der (ranghöheren) Titel [[Senatsrat]] und [[Obersenatsrat]] als Auszeichnung. Zwischen 13. März 1938 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs stand der Amtstitel nicht in Verwendung. 1946 wurde er für rechtskundige Beamte und sonstige Beamte des höheren Dienstes für die Dienstpostengruppe IV (die der heutigen Dienstklasse VI entspricht) wieder eingeführt. Gemäß der Amtstitelverordnung 1988 (Stadtsenatsbeschluß vom 7. Juni 1988, Amtsblatt Nr. 25/1988) dürfen rechtskundige Beamte, Psychologen und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes diesen Titel ihrem Geschlecht entsprechend führen. Für die Dienstklasse VII gilt der Titel Obermagistratsrat (Obermagistratsrätin).
 
   
 
   
 
== Literatur ==  
 
== Literatur ==  
 
* Andreas Wild: Die Wiener Magistratsräte 1783-1848. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 38. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1982, S. 40 ff.
 
* Andreas Wild: Die Wiener Magistratsräte 1783-1848. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 38. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1982, S. 40 ff.

Version vom 17. September 2013, 23:18 Uhr

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Letzte Änderung am 17.09.2013 durch WIEN1.lanm08w02

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Magistratsrat. Aufgrund der Magistratsreform Josephs II. vom 16. August 1783 kam es zur Einrichtung von drei Senaten, denen der Bürgermeister und seine beiden Vizebürgermeister vorstanden und für die insgesamt 42 systemisierte Ratsposten geschaffen wurden (je 12 im Politisch-ökonomischen Senat und im Kriminaljustizsenat, 18 im [stärker beanspruchten] Ziviljustizsenat), denen weiteres Personal (städtische Beamte) zugeteilt wurde. Die Magistratsräte wurden vom Äußeren Rat gewählt (und hatten daher ein Wahlfähigkeitszeugnis beizubringen), ihre Ernennung erfolgte auf Lebensdauer; die Geschäfte des Magistrats waren auf die Magistratsräte als Referenten aufgeteilt. Die Posten der Magistratsräte waren in drei Gehaltsklassen eingeteilt (je 14 waren mit jeweils 1.000, 1.200 beziehungsweise 1.400 Gulden jährlich dotiert). Ab 1802 sind inflationsbedingt Teuerungszulagen nachweisbar, ab 1803/1804 gab es eine Senioratszulage (200 Gulden) für die 5-6 dienstältesten Magistratsräte, daneben eine Personalzulage von 500 Gulden. 1805 zählte man 50 Magistratsräte und 16 Magistratssekretäre; das Salär der Magistratsräte wurde (1804/1809) auf 1400 und 1800 Gulden jährlich angehoben, 1813 erhielten sie inflationsbedingt zwischen 1.400 und 2.000 Gulden). Die Zahl der Magistratsräte stieg im 19. Jahrhundert beträchtlich an; 1807 zählte man 49, 1818 63 und 1839 76 Magistratsräte (23 im Kriminaljustizsenat, 24 im Ziviljustizsenat und 29 im Politisch-ökonomischen Senat [die allgemeine und Finanzverwaltung hatte sich inzwischen stärker ausgeweitet]). Im Laufe der Zeit verstand man unter Magistratsräte rechtskundige Beamte der Wiener Stadtverwaltung, die (ab 1870) dem Magistratsdirektor zur Seite standen; 1871 gab es 20 Räte und 22 Sekretäre. Im Zuge der Schaffung von Magistratsdepartements (1892) wurden die Magistratsräte deren Leiter (Referenten). Mit der Schaffung von Geschäftsgruppen (1903), als deren Leiter Obermagistratsräte installiert wurden (an ihre Stelle traten 1920 im Zuge der Demokratisierung der Verwaltung Politiker, nämlich amtsführende Stadträte), verloren die Magistratsräte ihre Stellung als oberste Beamte nach dem Magistratsdirektor, bildeten aber (mit den Obermagistratsräten) als Gremium auch aufgrund der Geschäftseinteilung 1902 weiterhin (unter dem Vorsitz des Magistratsdirektors) ein kollegiales Führungsteam. Im Zuge der Ausdehnung der Verwaltung kam es 1923 zur Einführung der (ranghöheren) Titel Senatsrat und Obersenatsrat als Auszeichnung. Zwischen 13. März 1938 und dem Ende des Zweiten Weltkriegs stand der Amtstitel nicht in Verwendung. 1946 wurde er für rechtskundige Beamte und sonstige Beamte des höheren Dienstes für die Dienstpostengruppe IV (die der heutigen Dienstklasse VI entspricht) wieder eingeführt. Gemäß der Amtstitelverordnung 1988 (Stadtsenatsbeschluß vom 7. Juni 1988, Amtsblatt Nr. 25/1988) dürfen rechtskundige Beamte, Psychologen und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes diesen Titel ihrem Geschlecht entsprechend führen. Für die Dienstklasse VII gilt der Titel Obermagistratsrat (Obermagistratsrätin).

Literatur

  • Andreas Wild: Die Wiener Magistratsräte 1783-1848. In: Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 38. Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1982, S. 40 ff.