Magistratische Bezirksämter: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Nutzung der vom Statthalter ausgesprochenen Möglichkeit, Magistratische Bezirksämter gegebenenfalls für zwei oder drei benachbarte Bezirke einzurichten, genehmigte der Gemeinderat am 20. November 1891 die Einrichtung von Magistratischen Bezirksämtern in folgender Zusammensetzung: 1/8/9, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13, 14/15, 16, 17, 18 und 19. In der Folge kam es mehrfach zu Änderungen: Trennung der Magistratischen Bezirksämter 4/5, 6/7 und 14/15 (Erlass des Bürgermeisters vom 5. Jänner 1893); Abtrennung des 9. Bezirks (1894); Schaffung eines Magistratischen Bezirksamtes für den neugebildeten 20. Bezirk (1900) und für den neu eingemeindeten 21. Bezirk (1. Jänner 1906).  
 
Unter Nutzung der vom Statthalter ausgesprochenen Möglichkeit, Magistratische Bezirksämter gegebenenfalls für zwei oder drei benachbarte Bezirke einzurichten, genehmigte der Gemeinderat am 20. November 1891 die Einrichtung von Magistratischen Bezirksämtern in folgender Zusammensetzung: 1/8/9, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13, 14/15, 16, 17, 18 und 19. In der Folge kam es mehrfach zu Änderungen: Trennung der Magistratischen Bezirksämter 4/5, 6/7 und 14/15 (Erlass des Bürgermeisters vom 5. Jänner 1893); Abtrennung des 9. Bezirks (1894); Schaffung eines Magistratischen Bezirksamtes für den neugebildeten 20. Bezirk (1900) und für den neu eingemeindeten 21. Bezirk (1. Jänner 1906).  
  
Das am 29. April 1920 zugleich mit der neuen Gemeindeverfassung<ref>Landesgesetz- und Verordnungsblatt für Niederösterreich, Nr. 307/ 1920</ref> erlassene erneuerte Statut für die Stadt Wien beschäftigte sich auch mit den Aufgaben der Magistratischen Bezirksämter. 1933 kam es zur Zusammenlegung der Magistratischen Bezirksämter 14 und 15. Im Ständestaat (1934-1938) hießen die Magistratischen Bezirksämter [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaften]]. Die Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz wurden dabei von den Bezirkshauptmannschaften und Besonderen Stadtämtern besorgt. Die letztgenannten waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt: [[Besonderes Stadtamt I – Kultus- und Bevölkerungswesen|Besonderes Stadtamt I]], [[Besonderes Stadtamt II – Bau-, Elektrizitäts-, Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten|Besonderes Stadtamt II]], [[Besonderes Stadtamt III – Gewerbe-, Markt- und Sanitätsrechtsangelegenheiten|Besonderes Stadtamt III]].
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Das am 29. April 1920 zugleich mit der neuen Gemeindeverfassung<ref>Landesgesetz- und Verordnungsblatt für Niederösterreich, Nr. 307/ 1920</ref> erlassene erneuerte Statut für die Stadt Wien beschäftigte sich auch mit den Aufgaben der Magistratischen Bezirksämter. 1933 kam es zur Zusammenlegung der Magistratischen Bezirksämter 14 und 15. Im Ständestaat (1934-1938) hießen die Magistratischen Bezirksämter [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaften]]. Die Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz wurden dabei von den Bezirkshauptmannschaften und [[Besondere Stadtämter|Besonderen Stadtämtern]] besorgt. Die letztgenannten waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt: [[Besonderes Stadtamt I – Kultus- und Bevölkerungswesen|Besonderes Stadtamt I]], [[Besonderes Stadtamt II – Bau-, Elektrizitäts-, Sicherheits-, Vergnügungs- und Verkehrsangelegenheiten|Besonderes Stadtamt II]], [[Besonderes Stadtamt III – Gewerbe-, Markt- und Sanitätsrechtsangelegenheiten|Besonderes Stadtamt III]].
  
 
Die Schaffung von „Groß-Wien" durch die Nationalsozialisten (15. Oktober 1938) und die Einteilung des Stadtgebiets in 26 Bezirke führte zu Änderungen; es wurden Bezirkshauptmannschaften für den 14. (Penzing), 22. (Groß-Enzersdorf), 23. (Schwechat), 24. (Mödling), 25. (Liesing) und 26. Bezirk (Klosterneuburg) eingerichtet. Grundsätzlich wurde für jeden Bezirk eine Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, doch gab es Ausnahmen und ab 1942/1943 kriegsbedingte Zusammenlegungen.  
 
Die Schaffung von „Groß-Wien" durch die Nationalsozialisten (15. Oktober 1938) und die Einteilung des Stadtgebiets in 26 Bezirke führte zu Änderungen; es wurden Bezirkshauptmannschaften für den 14. (Penzing), 22. (Groß-Enzersdorf), 23. (Schwechat), 24. (Mödling), 25. (Liesing) und 26. Bezirk (Klosterneuburg) eingerichtet. Grundsätzlich wurde für jeden Bezirk eine Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, doch gab es Ausnahmen und ab 1942/1943 kriegsbedingte Zusammenlegungen.  

Version vom 26. April 2017, 16:27 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von 1892
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 26.04.2017 durch WIEN1.lanm08pil

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Magistratische Bezirksämter (MBÄ).

Der erste Ansatz zur administrativen Dezentralisierung fällt in die Zeit nach dem Erlass der Provisorischen Gemeindeordnung vom 9. März 1850, als der Magistrat mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. und 16. Juni 1851 ein eigenes Statut erhielt und in jedem Gemeindebezirk ein (rechtskundiger) Beamter samt dem erforderlichen Hilfspersonal bestellt wurde.

Als mit Gesetz von 19. Dezember 1890[1] auch die Vorortgemeinden mit Wien vereinigt wurden, erforderte die Zunahme der Fläche und Einwohnerzahl Wiens eine weitere Dezentralisierung, die im Artikel XIV dieses Gesetzes und im § 95 des neuen Gemeindestatuts ihre rechtliche Grundlagen hatte.

Die Magistratischen Bezirksämter wurden von Konzeptsbeamten (Juristen) des Magistrats geleitet. Der Tätigkeitsbeginn der im übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde Wien unmittelbar dem Magistrat unterstehenden Magistratischen Bezirksämter (Gemeindestatut § 96) wurde durch Kundmachung des k. k. Statthalters im Erzherzogtum Österreich unter der Enns vom 9. Dezember 1891[2] mit dem 1. Jänner 1892 festgesetzt. In der gleichzeitig publizierten Geschäftsordnung (§§ 14-17) wurden die den Magistratischen Bezirksämtern zugewiesenen Angelegenheiten konkretisiert.

Unter Nutzung der vom Statthalter ausgesprochenen Möglichkeit, Magistratische Bezirksämter gegebenenfalls für zwei oder drei benachbarte Bezirke einzurichten, genehmigte der Gemeinderat am 20. November 1891 die Einrichtung von Magistratischen Bezirksämtern in folgender Zusammensetzung: 1/8/9, 2, 3, 4/5, 6/7, 10, 11, 12, 13, 14/15, 16, 17, 18 und 19. In der Folge kam es mehrfach zu Änderungen: Trennung der Magistratischen Bezirksämter 4/5, 6/7 und 14/15 (Erlass des Bürgermeisters vom 5. Jänner 1893); Abtrennung des 9. Bezirks (1894); Schaffung eines Magistratischen Bezirksamtes für den neugebildeten 20. Bezirk (1900) und für den neu eingemeindeten 21. Bezirk (1. Jänner 1906).

Das am 29. April 1920 zugleich mit der neuen Gemeindeverfassung[3] erlassene erneuerte Statut für die Stadt Wien beschäftigte sich auch mit den Aufgaben der Magistratischen Bezirksämter. 1933 kam es zur Zusammenlegung der Magistratischen Bezirksämter 14 und 15. Im Ständestaat (1934-1938) hießen die Magistratischen Bezirksämter Bezirkshauptmannschaften. Die Geschäfte des staatlichen Wirkungsbereichs erster Instanz wurden dabei von den Bezirkshauptmannschaften und Besonderen Stadtämtern besorgt. Die letztgenannten waren für jene Fälle zuständig, die über die Grenzen eines Bezirks hinausreichten. Im Übrigen waren sie den Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt: Besonderes Stadtamt I, Besonderes Stadtamt II, Besonderes Stadtamt III.

Die Schaffung von „Groß-Wien" durch die Nationalsozialisten (15. Oktober 1938) und die Einteilung des Stadtgebiets in 26 Bezirke führte zu Änderungen; es wurden Bezirkshauptmannschaften für den 14. (Penzing), 22. (Groß-Enzersdorf), 23. (Schwechat), 24. (Mödling), 25. (Liesing) und 26. Bezirk (Klosterneuburg) eingerichtet. Grundsätzlich wurde für jeden Bezirk eine Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, doch gab es Ausnahmen und ab 1942/1943 kriegsbedingte Zusammenlegungen.

Als mit Gesetz vom 10. Juli 1945 die Verfassung der Stadt Wien in der Fassung von 1931 wieder in Kraft gesetzt wurde,[4] wurden auch die Magistratischen Bezirksämter neu installiert (§ 9). Nach mehrfachen Änderungen und unter Zugrundelegung des Gesetzes vom 2. Juli 1954,[5] welches nach Ausgemeindungen die Zahl der Bezirke mit 23 fixierte, bestehen heute Magistratische Bezirksämter in folgender Zusammensetzung: 1/8, 2, 3, 4/5, 6/7, 9, 10, 11, 12, 13/14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 23. Siehe auch Bezirksamtsgebäude.


Literatur

  • Felix Czeike: Bezirksvertretungen und Magistratische Bezirksämter. Eine Dokumentation der historischen Entwicklung. In: Handbuch der Stadt Wien 90 (1976), S. II/40 ff.
  • Wien 1848-1888. Denkschrift zum 2. December 1888. 2 Bände. Wien: Konegen in Commission 1888, S. 301
  • Technischer Führer durch Wien. Hg. vom Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein. Red. von Martin Paul. Wien: Gerlach & Wiedling 1910, S. 330 f.
  • Paul Kortz: Wien am Anfang des 20. Jahrhunderts. Ein Führer in technischer und künstlerischer Richtung. Hg. vom Oesterreichischen Ingenieur und Architekten-Verein. Band 2. Wien: Gerlach & Wiedling 1906, S. 164 ff.
  • Ernest Blaschek [Hg.]: Mariahilf einst und jetzt. Wien [u.a.]: Gerlach & Wiedling 1926 (Wiener Heimatbücher), S. 288 f.
  • Hans Rotter: Neubau. Ein Heimatbuch des 7. Wiener Gemeindebezirkes. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1925, S. 50 f.
  • Hans Rotter: Die Josefstadt. Geschichte des 8. Wiener Gemeindebezirkes. Wien: Selbstverlag 1918, S. 178 ff.
  • Werner Schubert: Favoriten. Wien: Mohl 1980, Register
  • Felix Czeike: II. Leopoldstadt. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 2), S. 18
  • Felix Czeike: III. Landstraße. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1984 (Wiener Bezirkskulturführer, 3), S. 19
  • Wolfgang Mayer: V. Margareten. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1982 (Wiener Bezirkskulturführer, 5), S. 18
  • Wolfgang Mayer: VII. Neubau. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1983 (Wiener Bezirkskulturführer, 7), S. 8
  • Herbert Tschulk: X. Favoriten. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1985 (Wiener Bezirkskulturführer, 10), S. 43
  • Felix Czeike: XI. Simmering. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 11), S. 8 f.
  • Wolfgang Mayer: XII. Meidling. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1984 (Wiener Bezirkskulturführer, 12), S. 55
  • Felix Czeike: XIII. Hietzing. Mit ausführlicher Beschreibung, Karten- und Grundrißskizzen von Schönbrunn. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1982 (Wiener Bezirkskulturführer, 13), S. 23
  • Felix Czeike: XV. Rudolfsheim-Fünfhaus. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1980 (Wiener Bezirkskulturführer, 15), S. 42 f.
  • Felix Czeike: XX. Brigittenau. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1981 (Wiener Bezirkskulturführer, 20), S. 6
  • Felix Czeike: XXI. Floridsdorf. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1979 (Wiener Bezirkskulturführer, 21), S. 8
  • Ferdinand Opll: XXIII. Liesing. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1981 (Wiener Bezirkskulturführer, 23), S. 50


Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Verordnungsblatt des Erzherzogtums Österreich unter der Enns, Nr. 45/1890
  2. Landesgesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 60/1891
  3. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für Niederösterreich, Nr. 307/ 1920
  4. Staatsgesetzblatt, Nr. 67/1945
  5. Landesgesetzblatt, Nr. 18/1954