Helmut Graupner: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Rechtspraktikum absolvierte Graupner im Sprengel des [[Oberlandesgericht|Oberlandesgerichts Wien]], danach arbeitete er in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei in Wien. Ein Praktikum führte den Rechtsanwaltsanwärter nach Prag. Seit 2000 ist Helmut Graupner als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig, von 2000 bis 2013 besaß er auch die Zulassung in der Tschechische Republik. Seit 2002 ist der Jurist anerkannter Familienrechtsberater nach dem Familienberatungsförderungsgesetz.
 
Das Rechtspraktikum absolvierte Graupner im Sprengel des [[Oberlandesgericht|Oberlandesgerichts Wien]], danach arbeitete er in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei in Wien. Ein Praktikum führte den Rechtsanwaltsanwärter nach Prag. Seit 2000 ist Helmut Graupner als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig, von 2000 bis 2013 besaß er auch die Zulassung in der Tschechische Republik. Seit 2002 ist der Jurist anerkannter Familienrechtsberater nach dem Familienberatungsförderungsgesetz.
 
Seit 1985 engagiert Graupner sich in der Schwulen- und Lesbenbewegung, bis 1991 in der Homosexuelleninitiative (HOSI). 1991 war er Mitbegründer des Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und ist seither dessen Präsident. Das Ziel des RKL ist die Beendigung " jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlich l(i)ebender,  transidenter und intergeschlechtlicher Menschen in allen Rechtsbereichen" sowie die gesetzliche "Verankerung des Grund- und Menschenrechts auf Selbstbestimmung des Sexual- und Liebeslebens".
 
  
 
Graupner setzt sich seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit für die Rechte von homosexuellen, bisexuellen und Transgender-Personen ein und gilt als einer der führenden Juristen in diesem Thema. Einschlägige Fälle vertrat er etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem österreichischen Verfassungsgerichtshof. Er war maßgeblich an der Abschaffung des Paragrafen 209 beteiligt, die 2002 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gelang. Bis zu diesem Zeitpunkt stellte der sogenannte "Homosexuellen-Paragraf" im Strafgesetzbuch gleichgeschlechtliche Beziehungen von Männern unter achtzehn Jahren, jene von Frauen unter vierzehn Jahren unter Strafe. Graupner erkämpfte weiters als Anwalt die Abschaffung des Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare und erzielte 2017 vor dem Höchstgericht die Entscheidung, die homosexuellen Paaren die Möglichkeit zur Eheschließung gibt.
 
Graupner setzt sich seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit für die Rechte von homosexuellen, bisexuellen und Transgender-Personen ein und gilt als einer der führenden Juristen in diesem Thema. Einschlägige Fälle vertrat er etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem österreichischen Verfassungsgerichtshof. Er war maßgeblich an der Abschaffung des Paragrafen 209 beteiligt, die 2002 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gelang. Bis zu diesem Zeitpunkt stellte der sogenannte "Homosexuellen-Paragraf" im Strafgesetzbuch gleichgeschlechtliche Beziehungen von Männern unter achtzehn Jahren, jene von Frauen unter vierzehn Jahren unter Strafe. Graupner erkämpfte weiters als Anwalt die Abschaffung des Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare und erzielte 2017 vor dem Höchstgericht die Entscheidung, die homosexuellen Paaren die Möglichkeit zur Eheschließung gibt.
  
Neben dem Anwaltsberuf ist Graupner unter anderem seit 1992 Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS). Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der von der Europäischen Kommission eingesetzten EU-Expertengruppe zur Bekämpfung der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Außerdem ist Graupner Co-Coordinator und Österreichisches Mitglied der 2005 gegründeten European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).  
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Neben dem Anwaltsberuf engagiert sich Graupner seit 1985 in der Schwulen- und Lesbenbewegung, bis 1991 in der Homosexuelleninitiative (HOSI). 1991 war er Mitbegründer des Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und ist seither dessen Präsident. Das Ziel des RKL ist die Beendigung " jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlich l(i)ebender,  transidenter und intergeschlechtlicher Menschen in allen Rechtsbereichen" sowie die gesetzliche "Verankerung des Grund- und Menschenrechts auf Selbstbestimmung des Sexual- und Liebeslebens". Weiters ist er unter anderem seit 1992 Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS). Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der von der Europäischen Kommission eingesetzten EU-Expertengruppe zur Bekämpfung der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Außerdem ist Graupner Co-Coordinator und Österreichisches Mitglied der 2005 gegründeten European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).  
  
 
Graupner erhielt Lehraufträge an der Universität Innsbruck (2002–2006), an der Europäischen Rechtsakademie (2006–2011) und an der Wiener Sexualakademie (seit 2011). Sein Eintreten gegen jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung findet auch in Graupners Publikations- sowie Vortragstätigkeit ihren Niederschlag.  
 
Graupner erhielt Lehraufträge an der Universität Innsbruck (2002–2006), an der Europäischen Rechtsakademie (2006–2011) und an der Wiener Sexualakademie (seit 2011). Sein Eintreten gegen jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung findet auch in Graupners Publikations- sowie Vortragstätigkeit ihren Niederschlag.  
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* Helmut Graupner: Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte. Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung. Diss. Universität Wien. Wien 1996
 
* Helmut Graupner: Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte. Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung. Diss. Universität Wien. Wien 1996
 
* Helmut Graupner: Keine Liebe zweiter Klasse : Diskriminierungsschutz & Partnerschaft für gleichgeschlechtlich L(i)ebende. Wien: Rechtskomitee LAMBDA 1998
 
* Helmut Graupner: Keine Liebe zweiter Klasse : Diskriminierungsschutz & Partnerschaft für gleichgeschlechtlich L(i)ebende. Wien: Rechtskomitee LAMBDA 1998
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* Helmut Graupner: Jugendschutz gegen Jugendliche. Eine Hydra. In: Jugend - Sucht - Sinn. Hg. von Alfred Zellinger. Wien: Überreuter 2004, S. 37–50
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* Helmut Graupner: Rechte im Maßnahmenvollzug. In: Maßnahmenvollzug. Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt. Hg. von Markus Drechsler. Wien: Mandelbaum 2016, S. 57–67
 
* Helmut Graupner: Unzucht und Anstößigkeit. In: Prostitution und Pornografie. 2. sexualpädagogische und -beraterische Fachfortbildung. Hg. von Brigitte Cizek et al. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung 2022, S. 10–46
 
* Helmut Graupner: Unzucht und Anstößigkeit. In: Prostitution und Pornografie. 2. sexualpädagogische und -beraterische Fachfortbildung. Hg. von Brigitte Cizek et al. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung 2022, S. 10–46
 
* Irene Brickner / Helmut Graupner: "Wir wollten erst nach der letzten Instanz aufgeben – und auch dann noch nicht“. In: Menschenrechten Gestalt und Wirksamkeit verleihen. Festschrift für Manfred Nowak und Hannes Tretter. Hg. von Patricia Hladschik / Fiona Steinert. Wien / Graz: NWV 2019, S. 501–508
 
* Irene Brickner / Helmut Graupner: "Wir wollten erst nach der letzten Instanz aufgeben – und auch dann noch nicht“. In: Menschenrechten Gestalt und Wirksamkeit verleihen. Festschrift für Manfred Nowak und Hannes Tretter. Hg. von Patricia Hladschik / Fiona Steinert. Wien / Graz: NWV 2019, S. 501–508

Version vom 25. April 2024, 08:53 Uhr

Daten zur Person
Personenname Graupner, Helmut
Abweichende Namensform Graupner, Helmut Manfred Leopold
Titel Mag. iur., Dr. iur.
Geschlecht männlich
PageID 47743
GND 115384030
Wikidata Q1603585
Geburtsdatum 26. Jänner 1965
Geburtsort Tullnerbach 4279637-4
Sterbedatum
Sterbeort
Beruf Rechtsanwalt, Jurist, Aktivist
Parteizugehörigkeit
Ereignis
Nachlass/Vorlass
Objektbezug
Quelle Gedenktage, Gedenktage-GW
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 25.04.2024 durch WIEN1.lanm09kka


  • 13., Maxingstraße 22-24 (Wirkungsadresse)
Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

  • Goldenes Verdienstzeichen des Landes Wien (Verleihung: 14. Juni 2016, Übernahme: 10. November 2016)
  • Ethik-Act Award (Verleihung: 2019)
  • Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (Verleihung: 2016)
  • Gay And Lesbian Award (G.A.L.A.) der HOSI Linz (Verleihung: 2001)


Helmut Graupner, * 26. Jänner 1965 Tullnerbach, Jurist, Rechtsanwalt, Menschenrechtsaktivist.

Biografie

Helmut Graupner ist der Sohn der Gastronomin Edith und des Handelskaufmanns Helmut Gustav Leopold Graupner und wuchs im niederösterreichischen Tullnerbach auf. In Wien besuchte er die Volksschule und das Gymnasium BRG Wien 14. Graupner studierte nach der mit Auszeichnung bestandenen Matura Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Nebenbei belegte er auch Kurse in Volkswirtschaftslehre, Sinologie und Japanologie. 1989 schloss er sein Diplomstudium und 1996 das Doktoratsstudium mit der Dissertation "Sexualität, Jugendschutz & Menschenrechte - Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung" ab (beides mit Auszeichnung).

Das Rechtspraktikum absolvierte Graupner im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien, danach arbeitete er in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei in Wien. Ein Praktikum führte den Rechtsanwaltsanwärter nach Prag. Seit 2000 ist Helmut Graupner als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig, von 2000 bis 2013 besaß er auch die Zulassung in der Tschechische Republik. Seit 2002 ist der Jurist anerkannter Familienrechtsberater nach dem Familienberatungsförderungsgesetz.

Graupner setzt sich seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit für die Rechte von homosexuellen, bisexuellen und Transgender-Personen ein und gilt als einer der führenden Juristen in diesem Thema. Einschlägige Fälle vertrat er etwa vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem österreichischen Verfassungsgerichtshof. Er war maßgeblich an der Abschaffung des Paragrafen 209 beteiligt, die 2002 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gelang. Bis zu diesem Zeitpunkt stellte der sogenannte "Homosexuellen-Paragraf" im Strafgesetzbuch gleichgeschlechtliche Beziehungen von Männern unter achtzehn Jahren, jene von Frauen unter vierzehn Jahren unter Strafe. Graupner erkämpfte weiters als Anwalt die Abschaffung des Adoptionsverbotes für gleichgeschlechtliche Paare und erzielte 2017 vor dem Höchstgericht die Entscheidung, die homosexuellen Paaren die Möglichkeit zur Eheschließung gibt.

Neben dem Anwaltsberuf engagiert sich Graupner seit 1985 in der Schwulen- und Lesbenbewegung, bis 1991 in der Homosexuelleninitiative (HOSI). 1991 war er Mitbegründer des Rechtskomitee LAMBDA (RKL) und ist seither dessen Präsident. Das Ziel des RKL ist die Beendigung " jeglicher Diskriminierung gleichgeschlechtlich l(i)ebender, transidenter und intergeschlechtlicher Menschen in allen Rechtsbereichen" sowie die gesetzliche "Verankerung des Grund- und Menschenrechts auf Selbstbestimmung des Sexual- und Liebeslebens". Weiters ist er unter anderem seit 1992 Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS). Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der von der Europäischen Kommission eingesetzten EU-Expertengruppe zur Bekämpfung der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung. Außerdem ist Graupner Co-Coordinator und Österreichisches Mitglied der 2005 gegründeten European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Graupner erhielt Lehraufträge an der Universität Innsbruck (2002–2006), an der Europäischen Rechtsakademie (2006–2011) und an der Wiener Sexualakademie (seit 2011). Sein Eintreten gegen jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung findet auch in Graupners Publikations- sowie Vortragstätigkeit ihren Niederschlag.

Werke (Auswahl)

  • Helmut Graupner: Homosexualität und Strafrecht in Österreich. Eine Übersicht. Wien: Rechtskomitee LAMBDA 1991
  • Helmut Graupner: Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte. Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung. Dogmatischer Teil (Teil 1). Wien: 1995
  • Helmut Graupner: Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte. Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung. Dokumentarischer Teil (Teil 2). Wien: 1995
  • Helmut Graupner: Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte. Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung. Diss. Universität Wien. Wien 1996
  • Helmut Graupner: Keine Liebe zweiter Klasse : Diskriminierungsschutz & Partnerschaft für gleichgeschlechtlich L(i)ebende. Wien: Rechtskomitee LAMBDA 1998
  • Helmut Graupner: Jugendschutz gegen Jugendliche. Eine Hydra. In: Jugend - Sucht - Sinn. Hg. von Alfred Zellinger. Wien: Überreuter 2004, S. 37–50
  • Helmut Graupner: Rechte im Maßnahmenvollzug. In: Maßnahmenvollzug. Menschenrechte weggesperrt und zwangsbehandelt. Hg. von Markus Drechsler. Wien: Mandelbaum 2016, S. 57–67
  • Helmut Graupner: Unzucht und Anstößigkeit. In: Prostitution und Pornografie. 2. sexualpädagogische und -beraterische Fachfortbildung. Hg. von Brigitte Cizek et al. Wien: Österreichisches Institut für Familienforschung 2022, S. 10–46
  • Irene Brickner / Helmut Graupner: "Wir wollten erst nach der letzten Instanz aufgeben – und auch dann noch nicht“. In: Menschenrechten Gestalt und Wirksamkeit verleihen. Festschrift für Manfred Nowak und Hannes Tretter. Hg. von Patricia Hladschik / Fiona Steinert. Wien / Graz: NWV 2019, S. 501–508

Quellen

Literatur

Helmut Graupner im Katalog der Wienbibliothek im Rathaus.

Weblinks