Groß-Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezeichnung Groß-Wien wurde zu verschiedenen Zeiten im Zusammenhang mit [[Stadterweiterung]]en verwendet.
 
Die Bezeichnung Groß-Wien wurde zu verschiedenen Zeiten im Zusammenhang mit [[Stadterweiterung]]en verwendet.
  
1) Nach der Eingemeindung der [[Vorstädte]] (Provisorische Gemeindeordnung von 6. März 1850) wurde, insbesondere bei den Gemeinderats-Wahlen 1861, den ersten nach dem Ende des Neoabsolutismus, die Bezeichnung „Großkommune Wien" verwendet (die neuen Gemeinderäte wurden in einer Publikation als die „Väter der Großkommune Wien" bezeichnet); diesen Begriff verwendete man auch 1894, als sich am linken Donauufer gelegene Gemeinden zur „Großkommune Floridsdorf“ zusammenschlossen (die 1905 als 21. Bezirk nach Wien eingemeindet wurde).
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1) Nach der Eingemeindung der [[Vorstädte]] (Provisorische Gemeindeordnung von 6. März 1850) wurde, insbesondere bei den [[Gemeinderatswahlen]] 1861, den ersten nach dem Ende des Neoabsolutismus, die Bezeichnung „Großkommune Wien" verwendet (die neuen Gemeinderäte wurden in einer Publikation als die „Väter der Großkommune Wien" bezeichnet); diesen Begriff verwendete man auch 1894, als sich am linken [[Donau]]ufer gelegene Gemeinden zur „Großkommune [[Floridsdorf]]“ zusammenschlossen (die 1905 als 21. Bezirk nach Wien eingemeindet wurde).
  
2) Die Bezeichnung Groß-Wien wurde erstmals im Zuge der Eingemeindung der [[Vororte]] (Gesetz von 19. Dezember 1890, Inkrafttreten 1. Jänner 1892) geprägt, wonach Wien 19 Bezirke umfasste.
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2) Die Bezeichnung Groß-Wien wurde erstmals im Zuge der Eingemeindung der [[Vororte]] (Gesetz von 19. Dezember 1890, Inkrafttreten 1. Jänner 1892) geprägt, wonach Wien 19 [[Bezirke]] umfasste.
  
3) Von den Nationalsozialisten wurde die Bezeichnung übernommen, als sie am 15. Oktober 1938 (nachdem weiterreichende Pläne fallen gelassen worden waren) Wien durch die Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden zu einer Stadt mit 26 (zuvor 21) Gemeindebezirken erweiterten und bald darauf in einen [[Reichsgau Wien|Reichsgau]] umwandelten. 1946 erließen der Bund, Wien und Niederösterrreich Verfassungsgesetze zur Rückgängigmachung des Großteils dieser Eingemeindung (17 Orte sollten bei Wien verbleiben). Auf Grund eines Einspruchs der sowjetischen Besatzungsmacht konnten diese Gesetze erst 1954 kundgemacht und vollzogen werden-
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==Literatur==
 
==Literatur==
 
* Gerhard Botz: Groß-Wien. Die nationalsozialistische Stadterweiterung im Jahre 1938. In: Wiener Geschichtsblätter 17 (1973), S. 3 ff.
 
* Gerhard Botz: Groß-Wien. Die nationalsozialistische Stadterweiterung im Jahre 1938. In: Wiener Geschichtsblätter 17 (1973), S. 3 ff.
 
* Wolfgang Mayer, Die nationalsozialistische Gebietsreform. In: Wien 1938. [Hg.und für den Inhalt verantwortlich Felix Czeike.] Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1978 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 2), S. 77 ff.
 
* Wolfgang Mayer, Die nationalsozialistische Gebietsreform. In: Wien 1938. [Hg.und für den Inhalt verantwortlich Felix Czeike.] Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1978 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 2), S. 77 ff.

Version vom 30. März 2016, 16:52 Uhr

Grenzziehungen von Wien zwischen 1938 und 1946
Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 30.03.2016 durch WIEN1.lanm08son
Bildname WStLA KS Sammelbestand P1 01460G.jpg
Bildunterschrift Grenzziehungen von Wien zwischen 1938 und 1946

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Die Bezeichnung Groß-Wien wurde zu verschiedenen Zeiten im Zusammenhang mit Stadterweiterungen verwendet.

1) Nach der Eingemeindung der Vorstädte (Provisorische Gemeindeordnung von 6. März 1850) wurde, insbesondere bei den Gemeinderatswahlen 1861, den ersten nach dem Ende des Neoabsolutismus, die Bezeichnung „Großkommune Wien" verwendet (die neuen Gemeinderäte wurden in einer Publikation als die „Väter der Großkommune Wien" bezeichnet); diesen Begriff verwendete man auch 1894, als sich am linken Donauufer gelegene Gemeinden zur „Großkommune Floridsdorf“ zusammenschlossen (die 1905 als 21. Bezirk nach Wien eingemeindet wurde).

2) Die Bezeichnung Groß-Wien wurde erstmals im Zuge der Eingemeindung der Vororte (Gesetz von 19. Dezember 1890, Inkrafttreten 1. Jänner 1892) geprägt, wonach Wien 19 Bezirke umfasste.

3) Von den Nationalsozialisten wurde die Bezeichnung übernommen, als sie am 15. Oktober 1938 (nachdem weiterreichende Pläne fallen gelassen worden waren) Wien durch die Eingemeindung von 97 niederösterreichischen Ortsgemeinden zu einer Stadt mit 26 (zuvor 21) Gemeindebezirken erweiterten und bald darauf in einen Reichsgau umwandelten. 1946 erließen der Bund, Wien und Niederösterrreich Verfassungsgesetze zur Rückgängigmachung des Großteils dieser Eingemeindung (17 Orte sollten bei Wien verbleiben). Auf Grund eines Einspruchs der sowjetischen Besatzungsmacht konnten diese Gesetze erst 1954 kundgemacht und vollzogen werden.

Literatur

  • Gerhard Botz: Groß-Wien. Die nationalsozialistische Stadterweiterung im Jahre 1938. In: Wiener Geschichtsblätter 17 (1973), S. 3 ff.
  • Wolfgang Mayer, Die nationalsozialistische Gebietsreform. In: Wien 1938. [Hg.und für den Inhalt verantwortlich Felix Czeike.] Wien: Verein für Geschichte der Stadt Wien 1978 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 2), S. 77 ff.