Franziszeischer Kataster

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Katastralplan von Hernals 1819
Daten zur Karte
Art der Karte Bezirksplan
Originaltitel Katastralpläne der Stadt Wien, der Vorstädte und Vororte, 1817 bis 1829
Beschreibung
Erscheinungsjahr 1829
Ausfertigung Lithographie
Maßstab 1:2800
Ausrichtung Norden
Kartenzeichner
Orte
Bezirk
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 17.02.2016 durch WIEN1.lanm08son
Bildname WStLA KS Sammelbestand P1 114.jpg
Bildunterschrift Katastralplan von Hernals 1819

Katastralpläne der Stadt Wien, der Vorstädte und Vororte, 1817 bis 1829 (Ergänzungen bis 1832). Lithographie, teilweise koloriert, Maßstab 1 : 2.800.

Das Grundsteuerpatent Kaiser Franz I. vom 23. Dezember 1817 zeigt die enorme Bedeutung der Grundbesteuerung, die zu den Haupteinnahmsquellen des noch weitgehend agrarisch geprägten Staates gehörte und deren Bemessung ein ständiger Konfliktpunkt zwischen Landesfürst, Grundherrschaften und Untertanen war. Erst seit der "Steuerrektifikation" Maria Theresias (1748) wurden das "Herrenland" des Adels ("Dominikale") grundsätzlich in die Besteuerung einbezogen. Joseph II. wollte mit seiner "Steuerregulierung" (1785) dessen Belastung mit der des "Bauernlandes" ("Rustikale") bei gleichbleibendem Gesamtaufkommen ausgleichen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Ab 1806 sind neuerlich Reformbestrebungen erkennbar, nach Verzögerungen infolge der Napoleonischen Kriege kam es schließlich 1817 zum "kaiserlichen Weihnachtsgeschenk an die Untertanen": Erstmals sollten alle Grundstücke der "Deutschen und Italienischen Provinzen" des Habsburgerreichs gleichmäßig, nach dem theoretischen Reinertrag besteuert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde dem zu erstellenden Kataster ("Grundkataster", "Grundsteuerkataster") erstmals eine kartographische Erfassung ("Mappierung") zugrunde gelegt. Alle Grundstücke wurden auf geodätischer Grundlage (Triangulierung) im Messtischverfahren vermessen und für jede "Katastralgemeinde" in einer eigenen "Katastralmappe" dargestellt. Daraus ermittelte man die Grundflächen. In Grund- beziehungsweise Bauparzellenprotokollen wurden die Besitzer festgehalten und die Grundstücke der einzelnen Kulturgattungen durch Schätzung ihrer Ertragsfähigkeit in Klassen eingeteilt. Nach Erhebung des mittleren Bruttoertrags in Preisen von 1824 und der mittleren Bewirtschaftungskosten wurde der Reinertrag als Steuergrundlage festgestellt, die künftig unverändert bleiben sollte ("Stabiler Kataster").

Bereits 1817, noch vor Erlassung des Patents, entstanden die ersten Aufnahmen im Raum Perchtoldsdorf, Rodaun, Siebenhirten als "Probeaufnahmen". Bis 1824 war die Aufnahme in Niederösterreich weitgehend abgeschlossen, auf heutigem Wiener Gebiet gab es 1831/1832 noch einzelne Nachträge ("Beimappen"), endgültig beendet wurden die Arbeiten 1861 in Tirol. So entstanden die ersten landesweit einheitlichen Plandarstellungen in großem Maßstab, für viele Orte die ersten großmaßstäblichen Aufnahmen überhaupt. Sie wurden von Anfang an lithographisch vervielfältigt. Die solcherart erstellten Pläne wurden sehr bald auch für andere Zwecke verwendet, vornehmlich für Planungsaufgaben unterschiedlicher Art, aber auch etwa bei der Landkartenherstellung.

In Wien hatte bereits 1815 der Anton Behsel mit der Kartierung Wiens innerhalb des Linienwalles beziehungsweise des darüber hinausreichenden Burgfrieds (etwa die Bezirke 1-9 und der innere Teil des 10. Bezirks) als Privatunternehmen begonnen, das er bis 1825 abschloss. Als daher im Rahmen des Katasterwerks Wien zu bearbeiten war, verzichtete man nach einigen Probemessungen auf eine eigene Planaufnahme und adaptierte das Behselsche Werk für die Zwecke des Katasters. Nach Umzeichnung auf den Standardmaßstab 1 : 2880 (Ein Wiener Zoll auf der Karte entspricht 40 Wiener Klaftern in der Natur) wurde der "Katastral-Plan der Haupt und Residenz-Stadt Wien mit sämmtlichen Vorstädten ..." 1829 auf 31 Blättern gedruckt.


S. auch:


Quellen

Links