Bildungsdirektion für Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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Stadtschulrat für Wien. Die Trennung Wiens von Niedeösterreich (Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1922) machte die Errichtung eines Landesschulrats für das Bundesland Wien erforderlich. Im Wiener Landesgesetz vom 3. März 1922 heißt es: An die Stelle des Bezirksschulrats und des Landesschulrats (von Niederösterreich) tritt der Stadtschulrat, der den Wirkungskreis der beiden genannten Schulbehörden übernimmt, jedoch derart, daß ihre Geschäfte in ihm in einer Instanz vereinigt werden (§ 1). Gemeinsam § 2 (1) gehören dem Stadtschulrat als Mitglied an:
 
*a) der Bürgermeister als Präsident
 
*a) der Bürgermeister als Präsident
 
*b) 40 vom Gemeinderat gewählte Personen
 
*b) 40 vom Gemeinderat gewählte Personen

Version vom 23. Juni 2014, 18:44 Uhr

Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1922
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen Otto Glöckel, Leopold Kunschak, Leopoldt Zechner, Max Neugebauer, Hermann Schnell, Hans Matzenauer, Kurt Scholz
PageID 15961
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Recherche
Letzte Änderung am 23.06.2014 durch WIEN1.lanm08w13
  • 1., Wipplingerstraße 28

Frühere Adressierung
  • Stadtschulrat für Wien (1922, bis: 1 Januar 2019)
  • Bildungsdirektion für Wien (1 Januar 2019)

Es wurden noch keine Personen erfasst.

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48° 12' 47.09" N, 16° 22' 5.15" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Stadtschulrat für Wien. Die Trennung Wiens von Niedeösterreich (Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1922) machte die Errichtung eines Landesschulrats für das Bundesland Wien erforderlich. Im Wiener Landesgesetz vom 3. März 1922 heißt es: An die Stelle des Bezirksschulrats und des Landesschulrats (von Niederösterreich) tritt der Stadtschulrat, der den Wirkungskreis der beiden genannten Schulbehörden übernimmt, jedoch derart, daß ihre Geschäfte in ihm in einer Instanz vereinigt werden (§ 1). Gemeinsam § 2 (1) gehören dem Stadtschulrat als Mitglied an:

  • a) der Bürgermeister als Präsident
  • b) 40 vom Gemeinderat gewählte Personen
  • c) 20 vom Stadtsenat gewählte Personen
  • d) der Referent für die ökonomischen, und administrativen Angelegenheiten der mittleren Lehranstalten sowie der gewerblichen und kaufmännischen Schulen beziehungsweise
  • e) der Volksschulen
  • f) die Landesschulinspektoren
  • g) die Bezirksschulinspektoren für den allgemein Unterricht und je ein Inspektor für den katholischen, evangelischen und israelitischen Religionsunterricht
  • h) acht Vertreter der mittleren Lehranstalten sowie der gewerblichen und kaufmännischen Schulen,
  • i) zehn Vertreter des Volksschullehrstands und
  • j) ein Arzt des städtischen Gesundheitsamts

In § 2 (2) wird festgelegt, daß zur Vertretung des Bürgermeisters als Präsident, vom Stadtschulrat aus seiner Mitte mit unbedingter Mehrheit ein zweiter Präsident, auf die Dauer seines Stadtschulratmandats gewählt wird. Die konstituierende Sitzung des Stadtschulrats für Wien (bei der Otto Glöckel zum zweiten Präsidenten, gewählt wurde) fand am 28. März 1922 statt; Bürgermeister Jakob Reumann betraute Glöckel mit der Führung der gesamten Geschäfte des Stadtschulrats für Wien. Im März 1938 wurde der Stadschulrat eine Abteilung der Reichsstatthalterei und übersiedelte vom Epsteinpalais in das Gebäude des ebenfalls aufgelassenen Bundesministeriums für Unterricht. Nach Kriegsende war es notwendig, aus der „Abteilung II der staatlichen Verwaltung des Reichsgaues Wien" den Stadschulrat und das künftige Unterrichtsministerium neu zu schaffen. Nach den Nationalrats-Wahlen vom 25. November 1945 folgte Hofrat Dr. Leopold Zechner seinem Amtsvorgänger Leopold Kunschak (der in den Natrionalrat gewählt wurde).

Amtsführende Präsidenten

Literatur

  • Hermann Schnell [Hg.]: 50 Jahre Stadtschulrat für Wien. (1972)