Banntaiding im Werd

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 18.10.2018 durch WIEN1.lanm08su4

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Banntaiding im Werd (2; 9). In beiden Werden (Donauinseln, die bis 1698 nicht zum Wiener Burgfrieden gehörten, aber ab dem 14. Jahrhundert vom Wiener Rat verwaltet wurden) übte die Stadt die grundherrlichen Rechte aus. Aufgrund der Weistümer sollte in jedem Werd (Oberer Werd [9] um 1400, Unterer Werd [2] 1460) am Sonntag nach Georgi (24. April) in Gegenwart der Vierer (Geschworenen) des Werds, des Amtmanns und eines Vertreters der Stadt (Bürgermeister oder Stadtrichter) ein Banntaiding stattfinden. Nach den Rechtshandlungen reichte die Stadt den Beteiligten Erfrischungen oder gab ein Essen.

Literatur

  • Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 198 f.