Banntaiding im Werd: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Zeile 2: Zeile 2:
 
|Quelle=Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
 
|Quelle=Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
 
}}
 
}}
Banntaiding im Werd (2; 9). In beiden Werden (Donauinseln, die bis 1698 nicht zum Wiener Burgfrieden gehörten, aber ab dem 14. Jahrhundert vom Wiener Rat verwaltet wurden) übte die Stadt die grundherrlichen Rechte aus. Aufgrund der Weistümer sollte in jedem Werd (Oberer Werd [9] um 1400, Unterer Werd [2] 1460) am Sonntag nach Georgi (24. April) in Gegenwart der Vierer (Geschworenen) des Werds, des Amtmanns und eines Vertreters der Stadt (Bürgermeister oder Stadtrichter) ein Banntaiding stattfinden. Nach den Rechtshandlungen reichte die Stadt den Beteiligten Erfrischungen oder gab ein Essen.
+
Banntaiding im Werd ([[2]]; [[9]]). In beiden Werden (Donauinseln, die bis 1698 nicht zum Wiener Burgfrieden gehörten, aber ab dem 14. Jahrhundert vom Wiener Rat verwaltet wurden) übte die Stadt die grundherrlichen Rechte aus. Aufgrund der Weistümer sollte in jedem Werd (Oberer Werd [9] um 1400, Unterer Werd [2] 1460) am Sonntag nach Georgi (24. April) in Gegenwart der Vierer (Geschworenen) des Werds, des Amtmanns und eines Vertreters der Stadt (Bürgermeister oder Stadtrichter) ein Banntaiding stattfinden. Nach den Rechtshandlungen reichte die Stadt den Beteiligten Erfrischungen oder gab ein Essen.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
*Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 198 f.
 
*Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 198 f.

Version vom 18. Oktober 2018, 18:29 Uhr

Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 18.10.2018 durch WIEN1.lanm08su4

Es wurden noch keine Bezeichnungen erfasst!


Banntaiding im Werd (2; 9). In beiden Werden (Donauinseln, die bis 1698 nicht zum Wiener Burgfrieden gehörten, aber ab dem 14. Jahrhundert vom Wiener Rat verwaltet wurden) übte die Stadt die grundherrlichen Rechte aus. Aufgrund der Weistümer sollte in jedem Werd (Oberer Werd [9] um 1400, Unterer Werd [2] 1460) am Sonntag nach Georgi (24. April) in Gegenwart der Vierer (Geschworenen) des Werds, des Amtmanns und eines Vertreters der Stadt (Bürgermeister oder Stadtrichter) ein Banntaiding stattfinden. Nach den Rechtshandlungen reichte die Stadt den Beteiligten Erfrischungen oder gab ein Essen.

Literatur

  • Otto Brunner: Die Finanzen der Stadt Wien. Von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert. Wien: Deutscher Verlag für Jugend und Volk 1929 (Studien aus dem Archiv der Stadt Wien, 1/2), S. 198 f.