Allgemeine Schulordnung (1774): Unterschied zwischen den Versionen
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==Unterricht== | ==Unterricht== | ||
− | Die bereits bestehende Niederösterreichische Schulkommission war das Aufsichtsorgan mit umfassenden Kompetenzen. Sie gab die Lehrinhalte vor, bestimmte die Lehrer und einheitlichen Schulbücher. Der Einzelunterricht wurde abgeschafft, er erfolgte nun koedukativ, Buben und Mädchen saßen auf getrennten Sitzen. Die Schulaufseher entschieden über den möglichen Übertritt in ein Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler mit mangelndem Lernerfolg konnte der Schulbesuch verlängert werden. Die Lehrausbildung wurde reformiert. Das sture Auswendiglernen blieb jedoch integraler Teil des Unterrichts. | + | Die bereits bestehende Niederösterreichische Schulkommission war das Aufsichtsorgan mit umfassenden Kompetenzen. Sie gab die Lehrinhalte vor, bestimmte die Lehrer und einheitlichen Schulbücher. Der Einzelunterricht wurde abgeschafft, er erfolgte nun koedukativ, Buben und Mädchen saßen auf getrennten Sitzen. Die Schulaufseher entschieden über den möglichen Übertritt in ein Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler mit mangelndem Lernerfolg konnte der Schulbesuch verlängert werden. Die Lehrausbildung wurde reformiert. Das sture Auswendiglernen blieb jedoch integraler Teil des Unterrichts.<ref>elmut Engelbrecht: Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs. Bd. 3, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1984, S. 103-118</ref> |
==Literatur== | ==Literatur== |
Version vom 9. November 2017, 15:09 Uhr
Vorgeschichte
Im Jänner 1774 wandte sich Maria Theresia an Friedrich II. von Preußen mit dem Ersuchen, den aus Glogau stammenden Schulreformer Johann Ignaz Felbiger zu erlauben, einige Zeit beratend in Wien tätig zu werden. Der Preußenkönig stimmte zu und Felbiger, Abt des Augustiner-Chorherrenstiftes Sagan in Schlesien, reiste nach Wien und verfasste auf Ersuchen Maria Theresias eine allgemeine Schulordnung.
Erlass der Schulordnung
Am 6. Dezember 1774 trat die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ in Kraft. Sie definierte drei Arten von Pflichtschulen: ein- bis zweiklassige Normalschulen, drei- bis vierklassige Hauptschulen (in größeren Orten) und Trivialschulen. Die Wiener Normalschule am Churhaus der Pfarre St. Spethan Stephansplatz sollte als Vorbild für die gesamte Monarchie gelten. Sie wurde in das Novizenhaus der Jesuiten in der Annagasse verlegt. Trivialschulen wurden ab 1775 eingerichtet. 1780 gab es bereits 76 staatliche Schulen dieser Art.[1] Hauptschulen entstanden in der Josefstadt, auf der Wieden und in der Ungargasse.
Unterricht
Die bereits bestehende Niederösterreichische Schulkommission war das Aufsichtsorgan mit umfassenden Kompetenzen. Sie gab die Lehrinhalte vor, bestimmte die Lehrer und einheitlichen Schulbücher. Der Einzelunterricht wurde abgeschafft, er erfolgte nun koedukativ, Buben und Mädchen saßen auf getrennten Sitzen. Die Schulaufseher entschieden über den möglichen Übertritt in ein Gymnasium. Für Schülerinnen und Schüler mit mangelndem Lernerfolg konnte der Schulbesuch verlängert werden. Die Lehrausbildung wurde reformiert. Das sture Auswendiglernen blieb jedoch integraler Teil des Unterrichts.[2]
Literatur
- Ernst Gerhard Eder: Schüler/innen, Schulen und Bildungspolitiken seit 1770. In: Andreas Weigl/Peter Eigner/Ernst Gerhard Eder (Hg.), Sozialgeschichte Wiens 1740-2010. Soziale und ökonomische Ungleichheiten, Wanderungsbewegungen, Hof, Bürokratie, Schule, Theater (Geschichte der Stadt Wien 8), Innsbruck/Wien/Bozen: StudienVerlag 2015, S. 585-780.
- Helmut Engelbrecht: Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs. Bd. 3, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1984
- Josef Alexander von Helfert: Die österreichische Volksschule. Geschichte, System, Statistik Tl. 1, Wien: F. Tempsky 1860
Einzelnachweise
- ↑ Josef Alexander von Helfert: Die österreichische Volksschule. Geschichte, System, Statistik Tl. 1, Wien: F. Tempsky 1860, S. 65, 582
- ↑ elmut Engelbrecht: Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs. Bd. 3, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1984, S. 103-118