Schönbornsche Wasserleitung

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Daten zum Bauwerk
Art des Bauwerks Wasserleitung
Datum vonDatum (oder Jahr) von 1722
Datum bisDatum (oder Jahr) bis unbekannt
Andere BezeichnungAndere Bezeichnung für diesen Eintrag Graf Schönborn'sche Wasserleitung, Schönborn-Ottakringer Wasserleitung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach Schönborn, Friedrich Karl Schönborn
Einlagezahl
Architekt
Prominente Bewohner
Wien Geschichte WikiIdentifier/Persistenter URL zur Seite  12154
GNDGemeindsame Normdatei
WikidataIDID von Wikidata
Siehe auchVerweist auf andere Objekte im Wiki  Schönborn, Schönbornpalais (8), Wasser, Wasserversorgung, Brunnen, Erste Hochquellenleitung, Zweite Hochquellenleitung, Wasserleitungen
RessourceUrsprüngliche Ressource  Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 4.09.2023 durch WIEN1.lanm08uns

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Die Schönbornsche Wasserleitung wurde nach dem Jahr 1722 zur Wasserversorgung des Schönbornpalais (8) samt Gartenanlagen errichtet.

Graf Friedrich Karl Schönborn stellte im Dezember 1707 einen Antrag auf Bewilligung zur Verlegung einer Wasserleitung zur Versorgung des Schönbornpalais. Der Ursprung lag am "wisgrund" außerhalb des Vororts Ottakring und gehörte der Grundherrschaft des Stifts Klosterneuburg. Die Baugenehmigung und Zusage der Wassernutzung durch den Klosterneuburger Propst erfolgte Anfang des Jahres 1708, dennoch verblieb der Grund im Besitz des Stiftes Klosterneuburg.

Das Wasser verlief von den zwei Ursprungsquellen bei den Weingärten nahe der Lambertkirche in die Brunnstuben bei der Kirche; Graf Schönborn ließ dort vier Brunnstuben anlegen. Der weitere Verlauf erfolgte über die heutige Ottakringer Straße und Veronikagasse, den Linienwall und der Laudongasse zum Schönbornpalais und Schönbornpark.

Im Mai 1749 wurde zwischen dem städtischen Brunnenmeister und Witwe Gräfin Maria Theresia von Schönborn, geborene von Montfort, zugunsten ihres Sohnes Eugen Erwein ein Vertrag zur Neuanfertigung der Wasserleitung aufgesetzt. 1756 wurde die erneuerte Leitung fertiggestellt, ein weiterer Kontrakt sicherte der Stadt das Überschusswasser zur freien Verfügung zu.

Zurückführend auf einen Vertrag des Jahres 1709 gewährte Friedrich Karl Schönborn der verwitweten Gräfin Maria Katharina Strozzi gegen eine Bezahlung von 1500 Gulden 3/4 Zoll des Wassers aus den Ottakringer Brunnstuben zur Speisung des Strozzipalais; die Stadt ließ diesen Kontrakt am 25. März 1750 erneuern. Dieser Anteil wurde 1750 von der Stadt an Friedrich Wilhelm Haugwitz für sein Palais (spätere Josefstädter Kaserne) überlassen.

Angesichts des Verfalls der Wasserleitung stellte Graf von Schönborn 1818 einen Antrag auf Übertragung des Besitzes der drei Brunnenquellen samt Brunnstube sowie Wasserleitung und allen Plänen und Urkunden an das Hofbauamt, behielt sich aber das Recht auf Lieferung von 1 1/2 Zoll Wasser aus dem Josefstädter Reservoir auf ewige Zeit vor. 1820 übernahm das Hofbauamt die Wasserleitung.

Die Gemeinde Ottakring erhielt eine geringfügige Entschädigung von zwei Holländer Dukaten jährlich und später acht Gulden und 28 Kreuzer, weil die Bewohner der Gemeinde kein Wasser beziehen durften. 1828 verkündete die Gemeinde den Verzicht auf die jährliche Zahlung und begnügte sich mit einer Abfindungssumme von 200 Gulden.

Literatur