Verwaltungsgruppe

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 27.08.2018 durch WIEN1.lanm08gat

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Verwaltungsgruppe (des Magistrats der Stadt Wien, offizielle Bezeichnung einer Verwaltungseinheit)

Im Gemeindestatut von 1920 (nö. Landesgesetz vom 29. April 1920) finden sich die Verwaltungsgruppen als Abstraktum (§33), das die Aufsplitterung der gesamten Verwaltung in einzelne Verwaltungszweige ausdrückt. Der Magistrat - als Exekutivorgan der Gemeinde - war hingegen in Geschäftsgruppen, die mit den Verwaltungsgruppen korrespondierten, unterteilt (§99). Der Gemeinderat bestimmte über Vorschlag des Stadtsenats für jede Verwaltungsgruppe einen Stadtrat, der hinsichtlich des selbständigen Wirkungskreises die Geschäftsgruppe des Magistrats zu leiten hat und dem der Titel amtsführender Stadtrat zukam (§28). Diese Gliederung ist im Prinzip bis heute geblieben.

Die Verwaltungsgruppen werden nach Vorschlag des Bürgermeisters gemäß Stadtverfassung § 49 Abs 1 vom Gemeinderat bestimmt. Für jede Verwaltungsgruppe ist mindestens ein Gemeinderatsausschuss einzurichten. Die Geschäftsgruppen sind gemäß Stadtverfassung § 106 Abs 2 den Verwaltungsgruppen anzupassen.

Die offiziellen Bezeichnungen der Verwaltungseinheiten in exekutiver Funktion waren 1903-1919 Geschäftsgruppen, 1920-1938 Verwaltungsgruppe oder nur Gruppen, 1939-1945 die (nationalsozialistischen) Hauptabteilungen, 1945 Verwaltungsgruppen und seit 1946 wieder Geschäftsgruppen.

In den Jahren 1939-1945 versahen Hauptabteilungen die Aufgaben der Verwaltung als übergeordnete Stellen. sie wurden mit Verfügung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vom 7. Juni 1939 ins Leben gerufen und standen unter der Führung von Beigeordneten.

Für jede der 1920 begründeten und mit römischen Ziffern bezeichneten Verwaltungseinheit (I Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform, II Finanzwesen, III Wohlfahrtseinrichtungen und Jugendfürsorge, IV Sozialpolitik und Gesundheitswesen, V Technische Angelegenheiten, VI Ernährungs- und Wirtschaftsangelegenheiten, VII Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, VIII Städtische Unternehmungen) beziehungsweise 1945 wiederhergestellten Verwaltungseinheit (I Finanzwesen, II Gesundheitswesen, III Wohnungs- und Siedlungswesen IV Stadtbauamt, V Ernährungswesen, VI Wirtschaftliche Angelegenheiten, VII Allgemeine Verwaltung, VIII Schulwesen, IX Städtische Unternehumngen) wurde ein Gemeinderatsausschuss gewählt, der als beschließendes Organ des Gemeinderats zu fungieren hatte.

1920–1934 standen und seit 1945 stehen die Verwaltungsgruppen unter der politischen Leitung von amtsführenden Stadträten.

Geschäftseinteilung, Geschäftsgruppen, Geschäftsordnung.

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Wien: Jugend & Volk 1971-1972 (Wiener Schriften, 33), S. 60 ff.
  • Die Wiener Gemeindeverfassung: Nö. Landesgesetz vom 29. April 1920. Gemeindestatut für die Stadt Wien. Organisationsstatut für die Unternehmungen der Gemeinde Wien, 1920