Hofmeister

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 15.11.2018 durch WIEN1.lanm08su4


1) Verwalter eines Gutshofs oder eines Stadthauses eines Klosters. In Wien gibt es noch heute beispielsweise im Heiligenkreuzer Hof und im Seitenstettner Hof (Gaminger Hof) ein Hofamt.

2) Vorsteher des Hofstaats einer fürstlichen Persönlichkeit. Am Habsburgerhof unterschied man ab Anfang 16. Jahrhundert zwischen dem Obersthofmeister, der den Hofstaat des Herrschers leitete, und den einfachen Hofmeistern, die seinen Söhnen zur Verfügung standen.

3) Bezeichnung für Erzieher junger Adeliger (Begleiter auf den ab dem 16. Jahrhundert üblich werdenden Bildungsreisen).