Departement XIII - Kranken- und Unfallversicherung

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44998
GND
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Letzte Änderung am 27.09.2017 durch DYN.krabina

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Departement XIII - Kranken- und Unfallversicherung.

Das Departement XIII - Kranken- und Unfallversicherung wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

Handhabung der Gesetze über die Krankenversicherung der Arbeiten, insoweit es sich um Fragen allgemeiner Natur handelt; insbesondere Verhandlungen bezüglich
a) der Befreiung von Versicherungspflicht;
b) der Festsetzung des üblichen Taglohns;
c) der Übung der staatlichen Aufsicht;
d) Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitsgebern und einer Krankenkasse über die Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen;
e) Entgegennahme von Anzeigen seitens der Krankenkassen über den Austritt von Mitgliedern.
f) Strafamtshandlungen gegen Funktionäre der Krankenkassen.

Handhabung der Gesetze über die Arbeiterunfallversicherung, insoweit es sich um Fragen allgemeiner Natur handelt, dann
a) Führung des Generalkatasters der unfallversicherungspflichtigen Betriebe;
b) Beeidigung der Beauftragten der Unfallversicherungsanstalt;
c) Statistik der Unfälle;
d) Unfallerhebungen.

Agenden der Wiener städtischen Dienstbotenkrankenkasse.
Liquidierung der von den Wiener Krankenanstalten vorgelegten Ausweise für Verpflegung der Dienstboten.
Verhandlungen bezüglich einer neuen Dienstbotenordnung für Wien.
Ausstellung der Zuständigkeits- und Mittellosigkeitszeugnisse für nicht in Wien wohnhafte nach Wien Zuständige.


Die Aufgaben des Departements XIII gingen in der Magistratsabteilung XIII auf.


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 23-24.