Biberhaufen

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Blick über das ungeregelt besiedelte Gebiet von Schierlinggrund, Biberhaufen und Lobau (1959)
Daten zum Objekt
Art des Objekts Grätzel
Datum von 1928
Datum bis
Name seit
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
Bezirk 22
Prominente Bewohner
Besondere Bauwerke
PageID 361474
GND
WikidataID
Objektbezug Stadtplanung
Quelle
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Letzte Änderung am 2.09.2022 durch WIEN1.lanm08jan
Bildname Biberhaufen Schierlinggrund Lobau.jpg
Bildunterschrift Blick über das ungeregelt besiedelte Gebiet von Schierlinggrund, Biberhaufen und Lobau (1959)

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48° 12' 9.85" N, 16° 28' 8.65" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Biberhaufen (22.), ehemalige Insel (Großer Biberhaufen) im Augebiet am linken Donauufer in der oberen Lobau. Die Siedlung Biberhaufen entstand Ende der 1920er Jahre als „wilde“ Ackersiedlung zwischen dem Unteren Mühlwasser und der Alten Naufahrt.

Im Unterschied zur benachbarten, seit 1927 durch Rodung des Auwalds entstandenen Kolonie Lobau zwischen Alter Naufahrt und Hubertusdamm wurde die Siedlung am Biberhaufen hauptsächlich auf parzellierten ehemaligen Äckern angelegt. Im Zuge der durch die Weltwirtschaftskrise verursachten Stadtflucht wurden vielen Familien über Vermittlung von Spekulanten einzelne Parzellen verpachtet. Zur juristischen und organisatorischen Selbsthilfe traten die Siedlerinnen und Siedler vom Biberhaufen 1930 dem "Siedler- und Kleintierzüchterverein Essling" bei. Der selbständige, bis heute bestehende "Siedlerverein Lobau" wurde formal erst 1937 gegründet. Die Ansiedlung wuchs auch nach dem Zweiten Weltkrieg weiter, 1959 zählte sie (inkl. Schierlinggrund bis hinauf zum Damm der Ostbahn) etwa 2300 Einwohner in 700 Häusern.

Die Siedlung Biberhaufen war illegal im Wald- und Wiesengürtel entstanden und die Häuser und Hütten entsprachen nicht den Baugesetzen. Sie wurde daher seit den späten 1940er Jahren von der Wiener Stadtplanung als ein besonders abschreckendes Beispiel für die "wilde" Zersiedlung von als Erholungsgebiet vorgesehenen Landschaftsräumen betrachtet. Problematisch war auch, dass Teile der Siedlung in ehemals von Wasser und Sumpf bedeckten Flächen (Altarme der Donau) angelegt worden waren. Der bei Überschwemmungen stark ansteigende Grundwasserstand machte Unterkellerungen nur teilweise möglich. Daher wurde bis in die 1960er Jahre eine zumindest teilweise Absiedelung des Biberhaufens angestrebt.

Der Biberhaufen als Beispiel für "zerfließende Besiedlung", Ausschnitt einer Ausstellungstafel auf der Städtebauausstellung 1956 im Wiener Rathaus

Letztlich setzten sich jedoch die Siedlerinnen und Siedler durch und das Areal wurde schrittweise infrastrukturell versorgt (öffentlicher Verkehr, Wasser, Strom, Straßenbau etc.). Ab 1963 wurden die besiedelten Ackerfluren und Altarme nachträglich als Wohn- bzw. Gartensiedlungsgebiet in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aufgenommen und somit legalisiert. Dieser Prozess war erst um 2000 abgeschlossen.


Literatur

  • Robert Hoffmann: "Nimm Hack' und Spaten ...": Siedlung und Siedlerbewegung in Österreich 1918 – 1938. Wien: Verl. für Gesellschaftskritik 1987, S. 128-137
  • Institut für Raumplanung: Untersuchung Biberhaufen. Die Bevölkerung. Verfasst im Auftrage des Magistrats der Stadt Wien. Wien: Eigenverlag ÖIR 1960
  • Werner Jäger: Organische oder wilde Siedlung. Gedanken zur Sanierung der wilden Siedlungen. In: Der Aufbau 5 (1950), S. 517-529, hier: 524
  • Roland Rainer: Planungskonzept Wien. Herausgegeben von der Wiener Stadtbauamtsdirektion. Wien: Verlag für Jugend und Volk, 1962, S. 63-69


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